Auszug - Offene Fragen im B-Plan-Verfahren 11-47 (Karlshorst-West) klären  

 
 
39. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 13.7
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: mit Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 25.03.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/1649/VI Offene Fragen im B-Plan-Verfahren 11-47 (Karlshorst-West) klären
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
  BzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll
Beschluss

Zur Drucksache lagen ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der BVO der FDP vor

Zur Drucksache lagen ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der BVO der FDP vor.

 

Frau Jantz stellte folgenden Antrag auf Änderung des Textes auf Seite 2 des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor der Überschrift zum Bebauungsplanverfahren: „Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob unter anderem nachfolgende Punkte umgesetzt werden können“.

 

Die Fraktion der SPD übernimmt den Text des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Punkt 5.

 Abstimmung:

Änderungsantrag der BVO der FDP:  mehrheitlich bei 2 Ja Stimmen abgelehnt.

Änderungsantrag Frau Jantz: mehrheitlich beschlossen.

 

Punkt 5 lautet auf Vorschlag von Herrn Bosse: Das Anliegen des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist Bestandteil dieses Beschlusses. Dabei ist die aus bestehenden Gesetzen resultierende Abfolge der Einzelschritte zu wahren.

Die Punkte 1 bis 5 wurden mehrheitlich beschlossen.

 

Beschluss:

Beschluss:

Das Bezirksamt wird ersucht im Ergebnis der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung des B-Plan-Verfahrens 11-47 (Karlshorst-West) für mindestens folgende Punkte eine Klärung herbeizuführen und über die Ergebnisse der BVV zu berichten:

1.    Der Antragsteller Vattenfall Europe muss zeitnah und nachvollziehbar darstellen, woher dauerhaft die erforderliche Menge an nicht schadstoffbelasteter Biomasse kommen soll, um das geplante neue Biomasse-Kraftwerk in Rummelsburg betreiben zu können.

2.    Es ist vom Bezirksamt ein unabhängiges Gutachten zu beauftragen, um die möglichen Varianten der Kühlung der geplanten Kraftwerksanlagen mit und ohne Kühlturm zu untersuchen und gegeneinander abzuwägen.

3.    Der Antragsteller Vattenfall Europe muss sich zeitnah und verbindlich zur Zukunft seiner Hochspannungsfreileitungen auf dem im B-Plan erfassten Grundstücksteil südlich des Blochdammwegs äußern.

4.    Die CO²-Einsparung durch den nunmehrigen Wechsel des Energieträgers in der Planung ist nicht nur relativ, sondern auch in absoluten Zahlen anzugeben, um den Unterschied zum bisherigen Braunkohle-Kraftwerk darzustellen und nachprüfen zu können.

5.    Das Anliegen des Änderungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Grüne ist Bestandteil dieses Beschlusses. Dabei ist die aus bestehenden Gesetzen resultierende Abfolge der Einzelschritte zu wahren.

Das Bezirksamt wird ersucht im Ergebnis der frühzeitigen BürgerInnen- und Behördenbeteiligung des B-Plan-Verfahrens 11-47 (Karlshorst-West) für mindestens folgende Fragen/Punkte eine Klärung herbei zu führen:

a.)    Werden 3 Anlagen in der geplanten Dimensionierung überhaupt benötigt?
Die Planung eines Kühlturms deutet darauf hin, dass es Vattenfall primär um Stromerzeugung geht. Eine solche Anlage wird in Berlin nicht benötigt.
Es wird vorgeschlagen, die Frage zu untersuchen, wie hoch der Fernwärmebedarf Berlins tatsächlich ist und die Größe der geplanten Anlagen darauf abzustimmen, um die Errichtung überdimensionierter Anlagen von vornherein zu vermeiden.

b.)    Mit DS/1165/VI beschloss die Lichtenberger BVV, dass die Bauhöhe auf dem Grundstück 35 m nicht übersteigen soll.
Da in den derzeitigen Entwürfen Bauhöhen in Höhenstaffelung, jedoch auch über 35 m, vorgesehen sind, widerspricht dies der Beschlusslage der BVV.
Wie können die tatsächlich benötigten Anlagen so geplant werden, dass die Beschlusslage der BVV aus der DS/1165/VI eingehalten wird?

c.)    Vattenfall beabsichtigt das angelieferte Rundholz vor Ort zu zerkleinern. Wie hoch werden die Lärmpegel bezogen auf die Tageszeiten sein? Wie kann hierbei der notwendige Lärmschutz für die BürgerInnen gewährleistet werden?

d.)    Von den Kraftwerken werden sowohl durch An- und Abtransporte als auch durch den Betrieb selbst erhebliche Lärmemissionen ausgehen. Wie kann der Lärmschutz für die BürgerInnen gewährleistet werden?

e.)    Der Neubaustandort liegt im Trinkwasserschutzgebiet. Wie kann der Trinkwasserschutz gewährleistet werden?

f.)      Die Herstellung der vorgesehenen technischen Anlagen sowie deren späterer Betrieb sind ein starker Eingriff in das Ökogefüge des Gebietes, zum Beispiel im Zusammenhang mit der Spree und dessen Ufer. Wie kann der Schutz des Ökosystems im Bau und im Betrieb der Anlagen gewährleistet werden?

g.)    Die Biomassekraftwerke sind gemäß der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImschVO) § 13 geplant (Verbrennung von unbehandelter Biomasse). Hier gelten „großzügigere“ Schadstoffgrenzwerte als gemäß BImschVO § 17. Wie kann es gelingen, die für den § 17 der BimschVO geltenden strengeren Grenzwerte auch für eine nach §13 der BimschVO genehmigte Anlage im Anlagenbetrieb durchzusetzen?

h.)    Die Grenzwerte der BImschVO § 17 werden auf Grundlage der Umsetzung von EU-Recht in den nächsten Jahren strenger werden. Wie kann es gelingen, die dann geltenden strengeren EU-Grenzwerte bereits jetzt im B-Plan-Verfahren zu berücksichtigen?

i.)      Welches Verfahren muss gewählt werden, um zu verhindern, dass in den errichteten Anlagen zu einem späterem Zeitpunkt - zum Beispiel in nachträglichen Genehmigungsverfahren - schadstoffbelastete Biomasse oder Abfälle verbrannt werden?

j.)      Wie kann effektiv kontrolliert werden, was tatsächlich in den Anlagen verbrannt wird? Wie lässt sich ein Qualitätsmanagement Biomasse-Altholz verpflichtend festlegen?

k.)    Welchen Einfluss werden die geplanten Anlagen auf die Kaltluftbahnen in die Innenstadt Berlins haben? Sie sollen mitten in einer der Kaltluftschneisen für die Innenstadt stehen – wenige hundert Meter vor der Umweltzone Berlins. Eine Beurteilung durch den Deutschen Wetterdienst durch aktuelle vor Ort-Messungen (nicht durch Vergleichsannahmen) wird dringend angeregt.

l.)      Welchen Einfluss werden die geplanten Anlagen auf die Schadstoff-Immissionen in der Umgebung, dabei insbesondere in der Umweltzone haben?

m.) Wie lässt sich realisieren, dass Vattenfall verpflichtet wird die Emissionswerte der künftigen Anlagen für Behörden und BürgerInnen transparent zu machen - zum Beispiel durch die laufende Messung und aktuelle Online-Schaltung der wichtigsten Schadstoff-Emissionswerte der Anlagen?

n.)    Wie lässt sich realisieren, dass die beste Rauchgasreinigung (mindestens 4 Stufen, inkl. einer nassen Filterstufe) zum Einsatz kommt?

o.)    Welche Altlasten gibt es auf den beplanten Baugebieten? Wie wird deren umwelt­gerechte Entsorgung realisiert?

p.)    Was geschieht mit dem alten Kraftwerk „Klingenberg“? Wie kann der Eigentümer gleichzeitig gebunden werden, die Betriebsgenehmigung zurück zu geben, den Rückbau bezüglich der technischen Anlagen zu realisieren, die Altlasten zu entsorgen sowie zur Erhaltung und Nachnutzung der denkmalgeschützten Substanz beizutragen?
Möglicherweise erscheint es sinnvoll, die räumlichen Grenzen des Plangebietes nochmals zu erweitern, und zwar um den Bereich des Kraftwerks Klingenberg.

q.)    Was geschieht mit den Hochspannungsfreileitungen auf dem im B-Plan erfassten Grundstücksteil südlich des Blockdammweges?

r.)     Wie hoch ist die absolute und relative CO2-Bilanz im Vergleich zum bisher am Standort betriebenen Kraftwerk?

Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob unter anderem nachfolgende Punkte umgesetzt werden können:

Zum Bebauungsplanverfahren:

a.)    Im Rahmen des B-Plan-Verfahrens ist eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

b.)    Alle Umweltauflagen müssen Bestandteil des Genehmigungsbescheides werden.

c.)    Die Einflussmöglichkeiten Lichtenbergs dürfen mit Festsetzung des Bebauungsplanes nicht abgeschlossen sein. Vattenfall muss mit einem Durchführungsvertrag oder vergleichbaren Instrumenten verpflichtet werden, die Realisierung der Kraftwerksvorhaben durch unabhängige ExpertInnen in Umweltfragen kontrollieren und begleiten zu lassen.

Zu den zu errichtenden Anlagen:

a.)    Alle am Standort zu errichtenden Anlagen (unabhängig vom Brennstoff) müssen wärmegeführte Anlagen sein, also Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen. Die Festlegungen des B-Plan-Verfahrens müssen so gestaltet sein, dass die Errichtung entsprechender wärmegeführter Anlagen ermöglicht wird.

b.)    Es ist der Grundsatz zu berücksichtigen: Energieeffizienz geht vor - denn Energie, die nicht benötigt wird, ist die umweltfreundlichste Energie.

 

Zur Biomasse-Nutzung

a.)    Die Biomasse-Nutzung in der Rummelsburger Bucht kann nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss Teil einer Berliner und Berlin-Brandenburger Biomasse-Strategie sein. Denn Biomasse aus Berlin und dem Umland kann nicht mehrfach verplant werden.

b.)    Die Herkunft der Biomasse muss transparenten und kontrollierbaren Umwelt- und Sozialstandards entsprechen.

c.)    Biomasse muss hocheffizient genutzt und in virtuelle Kraftwerke erneuerbarer Energien eingebunden werden

Zur Umsetzung der letztgenannten Punkte sind die vorliegenden Planungen kritisch zu hinterfragen. Zum Beispiel nach der Öko-Bilanz der Verwendung von 700.000 Tonnen Biomasse p. a. in Berlin (Herstellung, Auswirkungen auf die Ökosysteme der Wachstumsorte, Anfahrtswege). Möglicherweise „passen“ nach Berlin unter Berücksichtigung der Öko-Bilanz doch eher sehr viel kleinere Biomasse-Anlagen.

 

 
 

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