Auszug - Bebauungsplan 11-28 Arbeitstitel: Hansastraße 203 Verfahrensstand: öffentliche Auslegung  

 
 
38. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 8.16
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 25.02.2010 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/1476/VI Bebauungsplan 11-28
Arbeitstitel: Hansastraße 203
Verfahrensstand: öffentliche Auslegung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtStadtentwicklung/Bauen und Verkehr
Verfasser:BzStR StadtBauUm 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Beschlussempfehlung wurde ohne Aussprache beschlossen

Die Beschlussempfehlung wurde ohne Aussprache beschlossen.

Beschluss:

Beschluss:

Verordnung

über die Festsetzung des Bebauungsplans 11-28

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

Vom          2010

 

 

     Auf Grund des § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), in Verbindung mit § 6 Absatz 5 des Geset­zes zur Ausführung des Bauge­setz­buchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692), wird ver­ord­net:

 

 

§ 1

 

     Der Bebauungsplan 11-28 vom 29. Juli 2009 für das Gelände der ehemaligen Industriebahntrasse zwischen Hansastraße und Straße 250 (Bezirk Pankow), einschließlich des Grundstücks Hansastraße 203, im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen, wird festge­setzt.

 

 

§ 2

 

     Die Urschrift des Bebauungsplans kann beim Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Ab­tei­lung Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr, Amt für Planen und Vermessen, Fachbereich Vermessung, beglaubigte Abzeich­nun­gen des Bebauungsplans können beim Bezirksamt Lichtenberg von Ber­lin, Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr, Amt für Planen und Vermessen, Fachbereich Stadtplanung, und im Bau- und Woh­nungsauf­sichtsamt, kostenfrei eingesehen werden.

 

 

§ 3

 

     Auf die Vorschriften über

 

1.   die Geltendmachung und die Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger Entschädi­gungsansprüche (§ 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuchs) und

 

2.   das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Gel­tend­machung (§ 44 Absatz 4 des Baugesetzbuchs)

 

wird hingewiesen.

 

 

§ 4

 

     (1) Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss

 

1.      eine beachtliche Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuchs bezeichnet sind,

 

2.      eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vor­schriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs­plans,

 

3.      nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwä­gungsvorgangs,

 

4.      eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die im Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs enthalten sind,

 

in den Fällen der Nummern 1 bis 3 innerhalb eines Jahres, in den Fällen der Nummer 4 innerhalb von zwei Jahren seit der Verkündung dieser Verordnung gegenüber dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin schriftlich geltend machen. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Fristen werden die in Nummer 1 bis 4 genannten Mängel gemäß § 215 Absatz 1 des Baugesetzbuchs und gemäß § 32 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs unbeachtlich.

 

(2) Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

 

 

§ 5

 

     Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verord­nungsblatt für Berlin in Kraft.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen