Durch einige Ausschussmitglieder wird gerügt, dass Erklärungen außerhalb
von Beratungsgegenständen mitunter thematisch sehr großzügig ausgelegt werden
Durch
einige Ausschussmitglieder wird gerügt, dass Erklärungen außerhalb von
Beratungsgegenständen mitunter thematisch sehr großzügig ausgelegt werden. Auch
ergeben sich rechtliche Fragen zum Verhältnis „außerhalb von
Beratungsgegenständen“ und „Ablauf der Tagesordnung“. Um eine
einheitliche Verfahrensweise zu finden (§ 23 i.Vm. § 33 GO der BVV), sollen zur
nächsten Ausschusssitzung der Vorsteher der BVV und der Leiter des Rechtsamtes
eingeladen werden.