Auszug - Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
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In der Diskussion
wurde deutlich, dass das ab Januar in Kraft tretende neue Berliner
Ausschreibungs- und Vergabegesetz prinzipiell richtig sei. Frau Appelhagen (CDU) bezweifelte, dass die unter
„F. Gesamtkosten“ beschriebene Annahme, dass die Unternehmen
Spielraum hätten höhere Löhne zu zahlen ohne Angebotspreise zu erhöhen,
zutrifft und dass demzufolge die Ausgaben für die öffentliche Hand zwangsläufig
steigen müssten. Dr. Prüfer bestätigte, dass nach der Erhöhung der Entgelte im
Bereich Gebäudereinigung, die Kosten für den Bezirk um ca. 60 Prozent gestiegen
seien. Weiterhin führte der Wirtschaftsstadtrat aus, dass zur
konsequenten Umsetzung des Gesetzes seitens des Bezirksamtes mehr Geld, mehr
Zeit und mehr qualifizierte Mitarbeiter notwendig sind. |
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