Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-49 VE Arbeitstitel: Landsberger Allee 364 Verfahrensstand: Beteiligung der Behörden und öffentliche Auslegung  

 
 
34. Sitzung in der VI. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 8.15
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 15.10.2009 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin
DS/1464/VI Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-49 VE
Arbeitstitel: Landsberger Allee 364
Verfahrensstand: Beteiligung der Behörden und öffentliche Auslegung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR StadtBauUmBzStR StadtBauUm,
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Vorlage zur Beschlussfassung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Dringliche Vorlage wurde ohne Aussprache beschlossen

Die Dringliche Vorlage wurde ohne Aussprache beschlossen.

Beschluss:

Beschluss:

a)   den sich aus der Abwägung ergebenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 11-49 VE vom 29. Juli 2009 mit Änderungen vom 5. Oktober 2009 für die Grundstücke Landsberger Allee 364, Landsberger Allee 360/362 (teilweise) und Rhinstraße 157/163 (teilweise) einschließlich des südlich gelegenen Abschnitts der Bahntrasse im Bezirk Lichtenberg sowie die Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch.

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2 und 3: Auswertung und Ergebnis (Abwägungsprotokolle)

Anlage 4: Vermerk Stapl B1 vom 30.09.2009

Anlage 5: Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch

     Der Originalplan liegt während der BVV-Sitzung aus.

 

b)   dass für das beantragte Vorhaben im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-49 VE die Voraussetzungen für die Erteilung der Planreifegenehmigung erfüllt sind, sofern der Vorhabenträger die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Regelungen des Durchführungsvertrages schriftlich anerkennt.

Anlage 7: Vermerk Stapl B1 vom 05.10.2009

 

c)   über den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-49 VE.

     Anlage 8: Entwurf der Verordnung

 

 
 

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