Auszug - Vorstellung von aktuellen Bauvorhaben durch das Bezirksamt
1. Anstelle des “Kaisers” am
Bärenschaufenster soll nach Abriss möglichst ein neues Verkaufsprojekt, möglicherweise
sogar zwei, errichtet werden. (Vorbescheidsantrag) Es wird geprüft, ob das
Vorhaben nach § 34 errichtet werden kann. Möglicherweise muss Planungsrecht
geschaffen werden. 2. Am Tränkegraben/Sewanstraße 44 befindet sich ein
Plusmarkt. Ein Verbrauchermarkt mit einer Verkaufsfläche von weniger als 700 m²
soll nach Abriss neu und leicht verschoben sowie mit Stellplätzen errichtet
werden (Vorbescheidsantrag). Das Bezirksamt ist nicht der Meinung, dass die Stellplätze in Straßennähe gebaut werden, sondern an anderer Stelle, denn in Straßennähe befinden sich Vorgärten auf den benachbarten Grundstücken. Bei Abriss fällt der Investor mit seinem Grundstück nicht mehr unter Bestandschutz und muss sich so nach Meinung des Bezirksamtes auf Grund der Einordnung in die Umgebung (§ 34 BauGB) einer Begrünungsanordnung beugen. 3. Vorbescheidantrag für einen
Nettomarkt an der Storkower Straße neben der Tankstelle Das Vorhaben ist auch kleiner als 700 m². Das
Verkaufsprojekt soll aber nicht parallel zur Bahntrasse sondern zur Straße
errichtet werden. Im Abstand zur Straße wird in Breite von 5 m ein Grünstreifen
gefordert (§ 34 BauGB) werden. |
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