Statt der bisherigen Wohnbebauung im B-Plan XVII-17 schlägt der Investor
jetzt unter Aufgabe der Wohnbebauung ein durch Gewerbe genutztes Gebäude in
zwei Varianten vor
Statt der
bisherigen Wohnbebauung im B-Plan XVII-17 schlägt der Investor jetzt unter
Aufgabe der Wohnbebauung ein durch Gewerbe genutztes Gebäude in zwei Varianten
vor. Es widerspricht dem noch nicht festgesetzten B-Plan und dem
städtebaulichen Vertrag. Das Grundstück wäre unter der 3 ha Grenze und verlangt
nicht zwingend eine B-Planänderung.
Es wird
über diese Anträge weiter in den Fraktionen diskutiert. Die Variante mit dem
vorgeschlagenen freien Platz fand kein Echo. Die äußere Gestaltung der Gebäude
wurde als der Umgebung nicht angepasst empfunden. Der Verlust des
städtebaulichen Vertrages würde sehr bedauert werden (Neubau einer KITA).