Auszug - DS/1290/VI - Bebauungsplan 11-6 Arbeitstitel: Am Wartenberger Luch Verfahrensstand: öffentliche Auslegung und eingeschränkte Behördenbeteiligung zu den Änderungen des Bebauungsplans  

 
 
35. Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Gesundheit
TOP: Ö 5.3
Gremium: Umwelt/Gesundheit Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 22.07.2009 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 7 (barrierefrei)
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
 
Beschluss

Diese Drucksache ist zur Diskussion und Information für den Umweltausschuss auf die Tagesordnung genommen worden

 

Diese Drucksache ist zur Diskussion und Information für den Umweltausschuss auf die Tagesordnung genommen worden. Bei der Diskussion wurden angesprochen:

·       Umgang mit den Einwendungen der beteiligten Behörden

·       Abwägungsprinzipien

·       Verständnis des Stadtplanungsamtes zum Biotopverbund

·       bei der Festsetzung (TF) 5 wird von standortgerechten und nicht von einheimischen Gehölzen gesprochen, was missverständlich ist

·       dass die GFZ um 0,02 höher liegt als im FNP festgesetzt

·       wie die Regenentwässerung wirkungsvoll stattfinden soll, bei der dichten Bebauung und ob das Regenwasser in den hechtgraben geleitet werden kann

·       wie gesichert wird, dass die Auswirkungen auf das angrenzende Naturschutzgebiet minimiert werden (Lichtdurchflutung, Emissionen, streunende Katzen, Ablagerungen von Gartenabfällen

·       ob ein 14,50m breiter Abstandsstreifen zum Naturschutzgebiet wirklich ausreichend ist

Auf die Fragen und Anmerkungen gab Herr Güttler-Lindemann ausführlich Antwort und erläuterte die Vorgehensweise des Stadtplanungsamtes und die gesetzlichen Vorgaben. Jedoch blieb unzureichend verständlich gemacht, weshalb man für dieses Bebauungsgebiet nicht konsequent das angrenzende Naturschutzgebiet und die besondere Lage im Landschaftsraum berücksichtigt hat. Die Aussage, dass man dem Investor schon jede Menge zumutet steht dem gegenüber, dass er mit der besonderen Lage am Naturschutzgebiet seine Werbung betreibt.

 

 

 
 

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