Auszug - Verständigung zur Entwicklung am Rathausdreieck, Kriterien beim Abriss von Wohnhäusern
Dem
Bezirksamt liegt noch kein Vorabergebnis der Projekte Stadtumbau-Ost zum Abriss
vor. Die HOWOGE
hat keine weiteren Aktivitäten in Bezug auf das mögliche Bauvorhaben an diesem
Standort vorgenommen. In den nächsten 5 Jahren möchte der mögliche Bauträger
hier nicht tätig werden. Die HOWOGE verfolgt über den B-Plan vorerst den Abriss
des Hochhauses. Erinnert wird an den BVV-Beschluss IV-L/36. Als Zwischennutzung
ist eine Grünfläche vorgesehen. Die HOWOGE
ist nach wie vor bereit, die Kosten für ein B-Planverfahren über die Flächen,
die ihnen gehören hinaus, zu tragen. Die HOWOGE
würde auch selbst die Kosten für den Abriss tragen, nicht jedoch die Kosten,
die sich aus der Anwendung der jetzigen
Wohnraum-Zweckentfremdungsverbotsverordnung ergeben. Der Antrag
für Investitionsmittel zum Jahr 2006 für einen “Rathausergänzungsbau zwecks
Zentralisierung” wurde dazumal vom Senat abgelehnt und hat laut Aussage des
Bezirksamtes nur wenig Aussicht auf Erfolg bei einer erneuten Beantragung. |
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