Auszug - Information zur Auswertung der Beteiligung der TÖB im B-Planverfahren 11-3 (Autohaus Möbus) und ggf. Beschlussfassung
Die
Trägerbeteiligung ist durch das Bezirksamt ausgewertet. Am 24.06.2002 kann die
öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgen. Die nötigen
Beschlüsse der BVV können nach der Sommerpause erfolgen; die Baugenehmigung ist
im Spätherbst möglich. Die
textlichen Festsetzungen werden als Anlage zum Protokoll vom Bezirksamt
geliefert. An der
Hansastraße muss der Bauträger einen Streifen zur Erweiterung der Straße nach
Erwerb durch die Stadt an die Stadt überlassen. Die
Investitionssumme beträgt nach Aussage des Bauträgers 5 Mio. Euro und es wird
mit rund 60 zusätzlichen Arbeitsplätzen geworben. Beschluss: Einer
Genehmigung des Autohaus Möbus auf der Grundlage des § 33 BauGB durch die
zuständigen Ämter und Abteilungen des Bezirksamtes wird zugestimmt wenn die
formalen Voraussetzungen erfüllt sind und aus der öffentlichen Auslegung keine
erheblichen Anregungen und Bedenken zu berücksichtigen sind. Auf eine
erneute Vorlage des Vorhabens nach Abschluss der öffentlichen Auslegung zur
Zustimmung einer Genehmigung nach § 33 BauGB wird ausdrücklich verzichtet. Der
Beschluss erfolgt einstimmig. |
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