Auszug - "Alles sauber. Also rein!" auch in Lichtenberg (Überweisung Haushalt/Personal/Verwaltungsmodernisierung ff, Wirtschaft/Arbeit, Umwelt/Gesundheit)
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Die Tagesordnung wurde
einstimmig bestätigt. (18:0:0) zu
TOP 1 Anhörung
zum Thema Smiley für mehr Lebensmittelsicherheit Herr
Grunst übernahm die Leitung der gemeinsamen Sitzung und stellte den Ablauf vor.
Herr
Räßler-Wolff begann mit einleitenden Worten zur landesweiten Verständigung zum
Thema Smiley. Ausgangspunkt
für das gesamte Smiley-System ist Dänemark. Hier wird ein standardisiertes
Überwachungsprotokoll durch die Lebensmittelaufsichtsämter geführt und dieses
wird dann durch Aushang öffentlich gemacht. Smiley stellt das Ergebnis des
Protokolls symbolisch dar. Nach 12 bis 24 Stunden sind die Kontrollergebnisse
im Internet. Das
Verbraucherinformationsgesetz in D (VIG) erlaubt die Weitergabe von Informationen
Einzelner. Pankow
hat sich bereit erklärt in einem Modellversuch das Smiley-System unter den
derzeitigen gesetzlichen Möglichkeiten zu testen. Der Bezirk Pankow bewerte
jedoch die Überprüfungen von Gaststätten und führt eine Negativliste, die Im
Internet nicht aktuell ist. Die
Berliner Lebensmittelaufsichtsämter haben sich verständigt, das Pankower Modell
zu beobachten und zu gegebener Zeit eine Auswertung zu machen. Eine
Evaluation der Pankower Testphase soll dann zu einem Modell führen, das Berlinweit
durchgeführt werden kann. Eine Evaluationsgruppe wurde gebildet, die bis 2010
Pankow begleitet. Herr
Räßler-Wolff weist auch auf die Ausführungen in der Beantwortung der Kleinen
Anfrage von Frau Appelhagen KA-Nr: 0364/VI hin. Herr
Richter und Herr Lengfelder waren von der DEHOGA anwesend und bewerteten aus
ihrer Sicht das Smiley-System und auch das Pankower Modell. Das
Pankower Modell ist zum derzeitigen Entwicklungsstand nicht empfehlenswert. Von
den 2.200 gastronomischen Betrieben stehen nur ganz wenige auf der Negativliste
des Bezirksamtes. Meistens sind das Chinaläden und Imbisse. Der Nachweis der
Sachkunde, die in einem mehrstündigen Lehrgang erreicht wird, ist nicht
ausreichend und sichert in keinem Fall eine ausreichende Hygiene. Eine
Positivliste, die flächendeckend und regelmäßig überarbeitet wird, ist zu
begrüßen. Die
Vorstellungen zur Einführung des Berliner Bär wird von der DEHOGA begrüßt. Martin
Müller, Bundesvorsitzender der Lebensmittelkontrolleure berichtet, dass in D
1,9 Kontrollen pro Tag und in Dänemark 0,8 Kontrollen pro Tag gefordert werden.
Weiterhin weist er mit Nachdruck darauf hin, dass es gleich viele saubere wie
unzureichend saubere Gastronomische Einrichtungen gibt. Auch er unterstützt die
Einführung des dänischen Modells und bemängelt das Pankower Modell. Ob ein
öffentliches Probieren eines Systems für die Bürger gut ist, wagt er zu
bezweifeln. Frau
Heilmeyer von der IHK vertritt die Meinung, dass man bundesweit mit
einheitlichen klaren Kriterien agieren sollte, wann, wer auf eine Negativliste
kommt. Für
das vorgeschlagene Berliner Bär-System hält sie nicht dafür geeignet, dass die
Betriebe freiwillig sich dafür melden. Sie empfiehlt das Berliner Bär-System
nicht einzuführen, da es das Pankower System schwächt. In
einer anschließenden kontroversen Diskussion wurden die Themen der
Basishygiene, der Grundnormen der Hygiene in Gaststätten und der IHK-Schulungen
(die übrigens in 6 Sprachen angeboten werden) besprochen und beraten. Im Anhang
sind die Checklisten und die Hygieneregeln der DEHOGA angefügt. Danach
wurde von allen Ausschussmitgliedern der Änderungsantrag der LINKEN zur DS 1217/VI
diskutiert. Das
Bezirksamt wird ersucht, sich
gegenüber dem Senat für die zügige Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die
transparente Kennzeichnung (Logo) von Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes bei
vorbildlicher
Einhaltung der Bestimmungen zur Lebensmittelhygiene einzusetzen und dieses in Berlin flächendeckend
einzuführen. Dabei
ist gegenüber dem Senat auf die Sicherstellung von personellen und sächlichen
Mindeststandards in der Lebensmittelkontrolle zu dringen, um Hygienequalität in
Berlin zu sichern. Die
Einführung eines geeigneten Verfahrens muss sicherstellen, dass bei
festgestellten Verstößen der Schwerpunkt auf schnellen Nachkontrollen liegt
sowie mehr verbindliche Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der
Lebensmittelhygiene in Kooperation mit den Innungen und Verbänden der
Gastronomie und Lebensmittelbranche angeboten werden. Das
Bezirksamt soll sich im Zusammenwirken mit anderen Bezirken an der Entwicklung eines
geeigneten, Berlineinheitlichen
Verfahrens, aktiv beteiligen. Begründung: Mehr
Verbraucherschutz im Bereich der Lebensmittelhygiene ist ein hohes Gut. Um größtmögliche
Sicherheit für den Verbraucher zu erreichen, bedarf es der gemeinsamen
Anstrengung aller Beteiligten in Gastronomie und Lebensmittelbranche. Die
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz informiert in
ihrem Memorandum für Lebensmittelsicherheit, dass sie beabsichtigt mit den
Kammern und Innungen, der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und
Frauen sowie den bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämtern über
die Möglichkeit der Etablierung der Hygienekennzeichnung nach dänischem Muster
zu sprechen und bei Zustimmung die Voraussetzungen für ihre Einführung zu
schaffen. Dies ist zu begrüßen. In
Bericht des Senates an das Abgeordnetenhaus positioniert sich der Senat wie
folgt. „Der
Senat von Berlin sieht aufgrund der fehlenden rechtlichen Vorrausetzungen von
einer Einführung eines rechtlich verbindlichen Smiley-Systems nach dänischem Vorbild
ab. Er wird die Einführung eines Systems auf freiwilliger Basis in Bezirk
Pankow im Rahmen seiner Zuständigkeiten unterstützen, beobachten und begleiten.
Der
Senat wird die Auswertung der Erfahrungen mit diesem Modellprojekt mit den
Bezirken und den Verbänden vornehmen. Wenn das Modellprojekt erfolgreich ist,
wird der Senat eine Bundesratsinitiative prüfen, um die
rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, jedes Ergebnis einer amtlichen
Betriebskontrolle veröffentlichen zu können und in dem kontrollierten Betrieb
auszuhängen.“ Die
BVV Lichtenberg unterstützt daher Bemühungen zunächst Erfahrungen mit einem
Modellprojekt zu sammeln, welche die gemeinsamen Anstrengungen aller
Beteiligten in Gastronomie und Lebensmittelbranche beinhaltet. Es
bleibt richtig, dass Güte und Intensität der Kontrollen abhängig sind von
entsprechenden Standards. Diese personellen und sächlichen Mindeststandards
sowie ein Gesamtkonzept Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz müssen für
ganz Berlin Gültigkeit haben. Der
Änderungsantrag wurde einstimmig von den Mitgliedern des
Umwelt/Gesundheitsausschuss und des Wirtschaft/Arbeitsausschuss beschlossen. |
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