Auszug - Fraueninfrastruktur in Lichtenberg Dazu: Bezirksbürgermeisterin und Gleichstellungsbeauftragte
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Dazu Bezirksbürgermeisterin und
Gleichstellungsbeauftragte Siehe
Anlage: Jahresbericht 2009 des Rechnungshofes von Berlin Die Bezirksbürgermeisterin, Frau
Emmrich, bemängelt den Prozess in der Frage der Evaluation der bisherigen
Arbeit bei den ARP-Stellen und der geplanten neuen Ausschreibungen für das „Programm zur Stärkung
der Fraueninfrastruktur in Berlin“. Für die neuen Ausschreibungen führt
die Senatsverwaltung für Wirtschaft,
Technologie und Frauen als die zwei wesentlichen Gründe an - das neue gleichstellungspolitische
Rahmenprogramm (GPR) mit einer Fördersumme von 2,1 Mio. Euro jährlich, - den Bericht des Rechnungshofes . Das Bezirksamt interpretiert den
Bericht anders als der Senat und Teile des Abgeordnetenhauses. Die Einschätzung
des Rechnungshofes über den Ansatz und die Arbeit der ARP-Stellen unterscheidet
sich erheblich von der der FrauenpolitikerInnen und der Projekte. Ein Entwurf für die Ausschreibung
der Senatsverwaltung liegt jetzt vor. -
Soll zum 01.01.2010 in Kraft treten -
Für 58 Stellen je 35.500 € pro Jahr,
ausgeschrieben für je vier Jahre -
Weitere Absprachen im RdB, aber ein Beschluss ist im
RdB nicht absehbar -
Die Kriterien für die Ausschreibung sind noch einmal
zu überprüfen,
das BA wird eine Stellungnahme dazu an den Senat abgeben Der Ausschuss für
Gleichstellung/Integration ist der Auffassung, dass - die niedrigschwelligen Angebote
für Frauen im Bezirk Lichtenberg, die durch ARP-Stelleninhaberinnen getragen
werden – Projekte und Einrichtungen mit unterschiedlichen Angeboten für
Frauen und Familien, einschließlich der in den Frauenzentren und Frauentreffs
– für den Bezirk unverzichtbar sind - um die Struktur an
frauenpolitischen Projekten und Maßnahmen, die in jahrelanger erfolgreicher
Arbeit auch um Träger im Allgemeinen entwickelt werden konnte und damit für den
gesamten Bezirk Bedeutsamkeit erlangt hat, weiterhin Bestand hat, müssen die
damit verbundenen Fraueninfrastrukturstellen (ARP-Stellen) erhalten werden - die bisherigen Arbeitsergebnisse
sollen evaluiert werden und bittet das Bezirksamt, sich in
diesem Sinne bei der Neuausschreibung der Fraueninfrastrukturstellen durch den
Senat einzusetzen. Beschlussempfehlung für die BVV Das Bezirksamt wird ersucht, sich
beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass folgende Kriterien in die
Ausschreibung für das „Programm zur Stärkung der Fraueninfrastruktur in
Berlin“ aufgenommen werden: -
Sicherung
vielfältiger niedrigschwelliger Angebote für Frauen unter Berücksichtigung
besonderer Bedarfe entsprechend des Sozialstrukturatlas, Monitoring u.a. -
Sicherung
spezialisierter Angebote für Frauen wie o
Beratung
zu schwierigen Lebenslagen, insbesondere ALG II o
Angebote
für Frauen mit Migrationshintergrund o
Unterstützung
bei der organisatorischen Vorbereitung von Maßnahmen der Arbeitsförderung,
Weiterbildung und des Wiedereinstiegs in den Arbeitsmarkt o
Unterstützung
bei der Anpassung der vorhandenen Instrumente der Arbeitsmarktförderung an die
besonderen Erfordernisse der Zielgruppen (z.B. Alleinerziehende, junge Mütter,
arbeitslose Akademikerinnen) aber auch Coaching und Berufslaufbahnberatung -
Besetzung
der Fraueninfrastrukturstellen mit Frauen, die über langjährige Erfahrung in
der frauenspezifischen Arbeit und vielfältige Fähigkeiten in Bezug auf
Organisation und Koordinierung verfügen. Dabei dürfen Langzeitarbeitslosigkeit
und /oder Vermittlungshemmnisse keine zwingenden Zugangskriterien sein. Die
Stelleninhaberinnen haben zwingend in landes- und /oder bezirklichen Netzwerken
aktiv tätig zu sein. Die Projektverwaltung und
–abwicklung soll grundsätzlich möglich sein. Des Weiteren bittet die BVV das
Bezirksamt, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die Bezirke bei
der Auswahl der Projekte beteiligt werden. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 1
Enthaltung |
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