Auszug - Sonstiges
Der
Ausschuss stellt fest, dass in der von der BVV beschlossenen Fassung der
Geschäftsordnung in § 28 Abs. 2 der Verweis auf Ziffer 6 falsch ist. Verwiesen
werden muss anstelle dessen auf Ziffer 8. Die Verordneten werden gebeten, in
ihren Geschäftsordnungen die entsprechende Korrektur vorzunehmen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |