Auszug - Betriebskosten- und Mietkostenproblematik für sozio-kulturelle Zentren  

 
 
11. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Soziales/Mieterinteressen
TOP: Ö 4
Gremium: Soziales/Mieterinteressen Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 22.10.2002 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Ratszimmer (im Foyer links)
Ort: Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Dr

 

Herr Dr. Prüfer:

Der politische Wille des Bezirksamtes ist, soziokulturelle Arbeit in bezirkseigenen Gebäuden stattfinden zu lassen.

für die Nutzung bezirkseigener Gebäude gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen. Mietverträge, ohne Mietkosten zu verlangen, sind nur im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und der Sportanlagennutzungsverordnung möglich. Innerhalb dieser gesetzlichen Bedingungen müssen freie Träger der soziokulturellen Zentren Miete zahlen.

Der Diskussionsprozess ist nicht zu Ende.

 

 

Es gibt zwei Schwerpunkte für die Diskussion:

Es soll eine Konzentration der freien Träger in den Zentren stattfinden. Die Arbeit dieser freien Träger soll als Tatbestand zur Mietminderung verstanden werden.

 

Ein Problem stellt die Werteermittlung dar.

 

Herr Nünthel:

Im Zuge der Kosten- und Leistungsrechnung ergeben sich weitere Probleme. Da leerstehende Gebäude nicht mehr im Fachvermögen sind, werden keine Mittel zugewiesen. Daher ist es in dieser schwierigen Haushaltslage noch schwieriger, die Kosten für diese Gebäude zu decken bzw. kostengünstige Mietverträge anzubieten.

Sondertatbestände müssen definiert werden. Sonderzuwendungen könnten auch Gebäude sein. Der Weg geht hierbei in Richtung Senat und Abgeordnetenhaus.

 

Frau Monteiro wünscht einen Zeitplan und eine Konkretisierung vom Bezirksamt.

 

Frau Gabelin:

Vorgeschlagen wird, in zwei Richtungen tätig zu werden. Erstens sollten die Ausschussmitglieder über ihre Fraktionen im Abgeordnetenhaus anregen, dass die gesetzlichen Grundlagen so geändert werden, dass auch für Stadtteilarbeit - ähnlich wie für freie Träger der Jugendhilfe und Sportvereine - eine Befreiung von Miet- und Betriebskosten in öffentlichen Gebäuden möglich wird, wenn durch die betreffenden Projekte bezirkliche Aufgaben erfüllt werden. Zweitens wird die AG Stadtteilarbeit (Frau Monteiro, Herr Sellmann, Herr Schleif, Frau Gabelin) beauftragt, zur November-Sitzung des Ausschusses eine Beschlussempfehlung für die BVV vorzubereiten, in der die Arbeit soziokultureller Zentren definiert wird (Vorgaben für bezirkliche Aufgabenerfüllung, Evaluation, Abführung von Einnahmen) und auf dieser Basis die Kostenbefreiung als politischer Wille der BVV empfohlen wird.

 

Diesem Verfahren hat der Ausschuss zugestimmt.

 

 


 

 
 

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