Auszug - Betriebskosten- und Mietkostenproblematik für sozio-kulturelle Zentren
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Herr Dr. Prüfer: Der politische Wille des Bezirksamtes ist, soziokulturelle
Arbeit in bezirkseigenen Gebäuden stattfinden zu lassen. für die Nutzung bezirkseigener Gebäude gibt es gesetzliche
Rahmenbedingungen. Mietverträge, ohne Mietkosten zu verlangen, sind nur im
Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und der
Sportanlagennutzungsverordnung möglich. Innerhalb dieser gesetzlichen
Bedingungen müssen freie Träger der soziokulturellen Zentren Miete zahlen. Der Diskussionsprozess ist nicht zu Ende. Es gibt zwei Schwerpunkte für die Diskussion: Es soll eine Konzentration der freien Träger in den Zentren
stattfinden. Die Arbeit dieser freien Träger soll als Tatbestand zur
Mietminderung verstanden werden. Ein Problem stellt die Werteermittlung dar. Herr Nünthel: Im Zuge der Kosten- und Leistungsrechnung ergeben sich
weitere Probleme. Da leerstehende Gebäude nicht mehr im Fachvermögen sind,
werden keine Mittel zugewiesen. Daher ist es in dieser schwierigen
Haushaltslage noch schwieriger, die Kosten für diese Gebäude zu decken bzw.
kostengünstige Mietverträge anzubieten. Sondertatbestände müssen definiert werden. Sonderzuwendungen
könnten auch Gebäude sein. Der Weg geht hierbei in Richtung Senat und
Abgeordnetenhaus. Frau Monteiro wünscht einen Zeitplan und eine Konkretisierung vom
Bezirksamt. Frau Gabelin: Vorgeschlagen wird, in zwei Richtungen tätig zu werden.
Erstens sollten die Ausschussmitglieder über ihre Fraktionen im
Abgeordnetenhaus anregen, dass die gesetzlichen Grundlagen so geändert werden,
dass auch für Stadtteilarbeit - ähnlich wie für freie Träger der Jugendhilfe
und Sportvereine - eine Befreiung von Miet- und Betriebskosten in öffentlichen
Gebäuden möglich wird, wenn durch die betreffenden Projekte bezirkliche
Aufgaben erfüllt werden. Zweitens wird die AG Stadtteilarbeit (Frau Monteiro,
Herr Sellmann, Herr Schleif, Frau Gabelin) beauftragt, zur November-Sitzung des
Ausschusses eine Beschlussempfehlung für die BVV vorzubereiten, in der die
Arbeit soziokultureller Zentren definiert wird (Vorgaben für bezirkliche
Aufgabenerfüllung, Evaluation, Abführung von Einnahmen) und auf dieser Basis
die Kostenbefreiung als politischer Wille der BVV empfohlen wird. Diesem Verfahren hat der Ausschuss zugestimmt. |
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