Auszug - Integration von behinderten Kindern in Schulen  

 
 
10. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses für Gleichstellung
TOP: Ö 5
Gremium: Gleichstellung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 08.10.2002 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 004
Ort: Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Wolfgang Moor (LSA) sprach sich nicht für eine reine Integration, auch nicht für Sonderschulen, sondern dafür aus, dass jedes Kind die Förderung erhält, die es braucht um sich entwickeln zu können und lernen zu können

Herr Wolfgang Moor (LSA) sprach sich nicht für eine reine Integration, auch nicht für Sonderschulen, sondern dafür aus, dass jedes Kind die Förderung erhält, die es braucht um sich entwickeln zu können und lernen zu können. Dabei sei darauf zu achten, welche Bildungsbedingungen zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort vorhanden seien. Gesetzliche Grundlage dafür sind das Schulgesetz, insbesondere der § 10 a (Elternwahlrecht, Haushaltsvorbehalt) und die Verordnung über die sonderpädagogische Förderung vom 13.07.2000 ((2)). Herr Moor erklärte einige Begriffe und zeigte die Unterscheidung zwischen “zielgleich” und “zieldifferent”. Er sagte, dass der sonderpädagogische Förderbedarf vom behinderungsspezifischen Förderbedarf zu unterscheiden ist. Beispiel: ein herzkrankes Kind kann sonderpädagogischen Förderbedarf haben - oder auch nicht. Ein Kind im Rollstuhl kann sonderpädagogischen Förderbedarf haben - oder auch nicht.

Förderschwerpunkte nach der VO Sonderpädagogik sind: § 7 Förderschwerpunkt “Sehen”; § 8 Förderschwerpunkt “Hören”; § 9 Förderschwerpunkt “Körperliche und motorische Entwicklung”; § 10 Förderschwerpunkt “Sprache”; § 11 Förderschwerpunkt “Lernen”; § 12 Förderschwerpunkt “Geistige Entwicklung”; § 13 Förderschwerpunkt “Emotionale und soziale Entwicklung” (Verhalten); § 14 Förderschwerpunkt “Autistische Behinderung”.

Für jeden dieser gibt es Sonderschulen, ausser zu den Förderschwerpunkten § 13 “Emotionale und soziale Entwicklung” (Verhalten) und § 14 “Autismus”. Der sonderpädagogische Förderbedarf mit dem Förderschwerpunkt wird in einem Förderausschussverfahren festgestellt. Das Förderausschussverfahren beginnt mit Anmeldung und dauert bis zu Entscheidung durch den Schulrat.

Personelle Ausstattung an den Sonderschulen: Ca. 400 Lehrerinnen und Lehrer an den 11 Sonderschulen in Lichtenberg, davon ca. 35 % sonderpädagogisch ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Ein Teil der Integrationskinder werden auch von Sonderpädagogen versorgt. Es werden in den Sonderschulen 2054 Schülerinnen und Schüler unterrichtet und erzogen, der Hauptanteil an der Schule für Körperbehinderte ca. 400 Schülerinnen und Schüler.

Wie sieht die Integration in Lichtenberg aus? Es werden z.Z. in den Grundschulen 165 Schülerinnen und Schüler integrativ beschult. Prozentzahlen für das Schuljahr 2002/03: 57 % mit Förderschwerpunkt “Emotionale und soziale Entwicklung”; 22 % mit  Förderschwerpunkt “Lernen”; 11 % mit Förderschwerpunkt “Sprache”; 61 % aller integrativ beschulten Schülerinnen und Schüler der Grundschule sind z.Z. in der 5. und 6. Klasse. Es werden 887 Stunden für integrative Maßnahmen zur Verfügung gestellt.

In Lehrerstellen ausgedrückt: ca. 35 Lehrerstellen.

In den Oberschulen sind es ca. 75 Schülerinnen und Schüler, die integrativ beschult werden. Davon: 1 mit autistischer Behinderung; 2 mit Förderschwerpunkt “Hören”; 20 mit Förderschwerpunkt “Körperliche und motorische Entwicklung”; 20 mit  Förderschwerpunkt “Lernen”; 32 mit Förderschwerpunkt “Emotionale und soziale Entwicklung” - 22 der Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt “Emotionale und soziale Entwicklung” sind in der Hauptschule integrativ beschult - ; 12 mit Förderschwerpunkt “Körperliche und motorische Entwicklung” im Gymnasium - alle 20 mit dem Förderschwerpunkt “Lernen” in den Hauptschulen .

Die betreffende Schule erhält eine Zuweisung von Integrationsstunden. Pro Schülerinnen und Schüler beträgt diese 4,5 Stunden. An den Hauptschulen gelten die Bedingungen für Integrationsklassen 13 + 3 bei 12 Stunden und 6 Stunden für Differenzierung und Ausgleichstunden für Unterfrequenzen.

Abweichende Organisationsformen bei zieldifferenter Integration: Dies ist zu beantragen und es besteht kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Schulplatz an einer bestimmten Schule. In Lichtenberg gibt es z.Z. im Grundschulbereich keine Probleme mit der stundemäßigen Versorgung. Anders wird es im Schuljahr 2003/04 mit der Versorgung der Integration der Oberschule sein. Z.Z. stehen 79 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf für die zukünftigen 7. Klassen an, davon 19 mit Förderschwerpunkt “Lernen”.

Prophylaxe: Es gibt sogenannte Ambulanzlehrerinnen für die verschiedenen Förderschwerpunkte. Insgesamt stehen 373 Stunden zur Verfügung. dies entspricht 14 Lehrerinnen oder Lehrer.

PULS-Projekt für Schüler mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten um die AV Lese - und Rechtschreibschwierigkeiten vom 14. September 2001 einigermaßen umsetzen zu können. Sprachstandsfeststellungen werden in den KITAs im Jahre 2003 im Rahmen von BÄRENSTARK durchgeführt.

Schlussfolgerungen für Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt “Emotionale und soziale Entwicklung” und Autisten - welche Schlussfolgerungen werden und wurden gezogen? Autistische Schülerinnen und Schüler landen in vielen, aber nicht in allen Fällen in der Schule für Geistigbehinderte. In Lichtenberg hat man es geschafft, an der Schule für Körperbehinderte 9 autistische Schülerinnen und Schüler in fast allen Klassen zu beschulen. Die Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt “Emotionale und soziale Entwicklung” werden und müssen in Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien beschult werden. In Berlin gibt es minimale Ausnahmen: die Schule an der Windmühle in Neukölln, die Schule am Wiesengrund in Reinickendorf und die Schule Am Grünen Grund in Lichtenberg. Die letzten beiden beschulen hauptsächlich kranke Schülerinnen und Schüler aus den nahegelegenen Krankenhäusern und auch einige wenige Externe. Man braucht bedeutend mehr Lehrerinnen und Lehrer, die in der Lage und nicht nur willens sind, Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf zu unterrichten und zu erziehen. Man braucht Sonderpädagogen. Man braucht insbesondere für die Kinder mit dem Förderschwerpunkt “Emotionale und soziale Entwicklung” männliche Lehrer. Wenn die flexible Schuleingangsphase kommt, müssen genügend Stunden für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf bereitgestellt werden. Die Zusammenarbeit zwischen dem BA Lichtenberg, Abt. Bildung, Kultur und Sport und Amt für Schule, Bildung und Sport und Abt. Jugend, Abt. Gesundheit und dem Landesschulamt ist gut, kann noch intensiviert werden.


 

 
 

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