Auszug - Integration von behinderten Kindern in Schulen
Herr Wolfgang Moor (LSA) sprach sich nicht für eine reine Integration, auch
nicht für Sonderschulen, sondern dafür aus, dass jedes Kind die Förderung
erhält, die es braucht um sich entwickeln zu können und lernen zu können. Dabei
sei darauf zu achten, welche Bildungsbedingungen zu einem bestimmten Zeitpunkt
an einem bestimmten Ort vorhanden seien. Gesetzliche Grundlage dafür sind das
Schulgesetz, insbesondere der § 10 a (Elternwahlrecht, Haushaltsvorbehalt) und
die Verordnung über die sonderpädagogische Förderung vom 13.07.2000 ((2)). Herr
Moor erklärte einige Begriffe und zeigte die Unterscheidung zwischen “zielgleich”
und “zieldifferent”. Er sagte, dass der sonderpädagogische Förderbedarf vom
behinderungsspezifischen Förderbedarf zu unterscheiden ist. Beispiel: ein
herzkrankes Kind kann sonderpädagogischen Förderbedarf haben - oder auch nicht.
Ein Kind im Rollstuhl kann sonderpädagogischen Förderbedarf haben - oder auch
nicht. Förderschwerpunkte nach der VO Sonderpädagogik sind: § 7 Förderschwerpunkt
“Sehen”; § 8 Förderschwerpunkt “Hören”; § 9 Förderschwerpunkt “Körperliche und
motorische Entwicklung”; § 10 Förderschwerpunkt “Sprache”; § 11
Förderschwerpunkt “Lernen”; § 12 Förderschwerpunkt “Geistige Entwicklung”; § 13
Förderschwerpunkt “Emotionale und soziale Entwicklung” (Verhalten); § 14
Förderschwerpunkt “Autistische Behinderung”. Für jeden dieser gibt es Sonderschulen, ausser zu den
Förderschwerpunkten § 13 “Emotionale und soziale Entwicklung” (Verhalten) und §
14 “Autismus”. Der sonderpädagogische Förderbedarf mit dem Förderschwerpunkt
wird in einem Förderausschussverfahren festgestellt. Das Förderausschussverfahren
beginnt mit Anmeldung und dauert bis zu Entscheidung durch den Schulrat. Personelle Ausstattung an den Sonderschulen: Ca. 400 Lehrerinnen und Lehrer an
den 11 Sonderschulen in Lichtenberg, davon ca. 35 % sonderpädagogisch
ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer. Ein Teil der Integrationskinder werden
auch von Sonderpädagogen versorgt. Es werden in den Sonderschulen 2054
Schülerinnen und Schüler unterrichtet und erzogen, der Hauptanteil an der
Schule für Körperbehinderte ca. 400 Schülerinnen und Schüler. Wie sieht die Integration in Lichtenberg aus? Es werden z.Z. in den Grundschulen
165 Schülerinnen und Schüler integrativ beschult. Prozentzahlen für das
Schuljahr 2002/03: 57 % mit Förderschwerpunkt “Emotionale und soziale
Entwicklung”; 22 % mit Förderschwerpunkt
“Lernen”; 11 % mit Förderschwerpunkt “Sprache”; 61 % aller integrativ
beschulten Schülerinnen und Schüler der Grundschule sind z.Z. in der 5. und 6.
Klasse. Es werden 887 Stunden für integrative Maßnahmen zur Verfügung gestellt. In Lehrerstellen ausgedrückt: ca. 35 Lehrerstellen. In den Oberschulen sind es ca. 75 Schülerinnen und Schüler,
die integrativ beschult werden. Davon: 1 mit autistischer Behinderung; 2 mit
Förderschwerpunkt “Hören”; 20 mit Förderschwerpunkt “Körperliche und motorische
Entwicklung”; 20 mit Förderschwerpunkt
“Lernen”; 32 mit Förderschwerpunkt “Emotionale und soziale Entwicklung” - 22
der Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt “Emotionale und soziale
Entwicklung” sind in der Hauptschule integrativ beschult - ; 12 mit Förderschwerpunkt
“Körperliche und motorische Entwicklung” im Gymnasium - alle 20 mit dem
Förderschwerpunkt “Lernen” in den Hauptschulen . Die betreffende Schule erhält eine Zuweisung von
Integrationsstunden. Pro Schülerinnen und Schüler beträgt diese 4,5 Stunden. An
den Hauptschulen gelten die Bedingungen für Integrationsklassen 13 + 3 bei 12
Stunden und 6 Stunden für Differenzierung und Ausgleichstunden für
Unterfrequenzen. Abweichende Organisationsformen bei zieldifferenter
Integration: Dies
ist zu beantragen und es besteht kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten
Schulplatz an einer bestimmten Schule. In Lichtenberg gibt es z.Z. im
Grundschulbereich keine Probleme mit der stundemäßigen Versorgung. Anders wird
es im Schuljahr 2003/04 mit der Versorgung der Integration der Oberschule sein.
Z.Z. stehen 79 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
für die zukünftigen 7. Klassen an, davon 19 mit Förderschwerpunkt “Lernen”. Prophylaxe: Es gibt sogenannte Ambulanzlehrerinnen für
die verschiedenen Förderschwerpunkte. Insgesamt stehen 373 Stunden zur
Verfügung. dies entspricht 14 Lehrerinnen oder Lehrer. PULS-Projekt für Schüler mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten um
die AV Lese - und Rechtschreibschwierigkeiten vom 14. September 2001 einigermaßen
umsetzen zu können. Sprachstandsfeststellungen werden in den KITAs im Jahre
2003 im Rahmen von BÄRENSTARK durchgeführt. Schlussfolgerungen für Schülerinnen und Schüler mit
Förderschwerpunkt “Emotionale und soziale Entwicklung” und Autisten - welche Schlussfolgerungen werden
und wurden gezogen? Autistische Schülerinnen und Schüler landen in vielen, aber
nicht in allen Fällen in der Schule für Geistigbehinderte. In Lichtenberg hat
man es geschafft, an der Schule für Körperbehinderte 9 autistische Schülerinnen
und Schüler in fast allen Klassen zu beschulen. Die Schülerinnen und Schüler
mit Förderschwerpunkt “Emotionale und soziale Entwicklung” werden und müssen in
Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien beschult
werden. In Berlin gibt es minimale Ausnahmen: die Schule an der Windmühle in
Neukölln, die Schule am Wiesengrund in Reinickendorf und die Schule Am Grünen
Grund in Lichtenberg. Die letzten beiden beschulen hauptsächlich kranke
Schülerinnen und Schüler aus den nahegelegenen Krankenhäusern und auch einige
wenige Externe. Man braucht bedeutend mehr Lehrerinnen und Lehrer, die in der
Lage und nicht nur willens sind, Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf zu
unterrichten und zu erziehen. Man braucht Sonderpädagogen. Man braucht
insbesondere für die Kinder mit dem Förderschwerpunkt “Emotionale und soziale
Entwicklung” männliche Lehrer. Wenn die flexible Schuleingangsphase kommt,
müssen genügend Stunden für die Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf bereitgestellt werden. Die Zusammenarbeit
zwischen dem BA Lichtenberg, Abt. Bildung, Kultur und Sport und Amt für Schule,
Bildung und Sport und Abt. Jugend, Abt. Gesundheit und dem Landesschulamt ist
gut, kann noch intensiviert werden. |
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