Auszug - Sprachförderung im Bezirk Lichtenberg  

 
 
9. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses für Gleichstellung
TOP: Ö 5
Gremium: Gleichstellung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Do, 12.09.2002 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kita Matrjoschka
Ort: Kita Matrjoschka, Heckelberger Ring 3, 13055 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Frau Emmrich:

Frau Emmrich:

·      Anteil von nichtdeutschen Kindern in den Lichtenberger öffentlichen Kindertagesstätten (Stand: 31.08.2002)  Sprachentwicklung (s. Anlage 1)

·      In öffentlichen Einrichtungen sind 10 % der Familien nichtdeutscher Herkunft

·      Personalregelung bei Kindertagesstätten mit Anteil von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache über 40 % erfolgt ein Personalzuschlag

 

 

Frau Wolsky (Jugendamt)

Bereich Kita

·      Sprachentwicklung, -förderung, Wahrnehmungsförderung, Sinnesförderung, pädagogische Kommunikation, Zusammenarbeit mit Eltern ist das A und O. Eine Fortbildung der Erzieher findet statt; Logopädin im Gesundheitsamt, wie es war, gibt es nicht

 

Frau Hofer (Jugendamt)

·      Förderung der Muttersprache spielt eine große Rolle, sie muss zu Hause gepflegt und die Erzieherinnen hierfür sensibilisiert sein, z.B. ein Lied, ein Gedicht oder ein Spiel in der Muttersprache, 68 % der einzuschulenden Kinder kommen aus kommunalen Einrichtungen

 

Frau Franz (Landesschulamt)

informiert für die Förderklassen,

·      in der Regel sind das 15 Kinder, die die 5 bzw. 6. Klasse besuchen und in diesen Kursen ca. 2-3 Jahre verbleiben

·      Ziel der Kurse ist:

- Selbstbewusstsein zu wecken und zu stärken

- Förderung der allgemeinen Sprachfähigkeit

- das Erlernen von Fachbegriffen

 

·      Für Spätaussiedler gibt es zusätzliche Fördermaßnahmen. Diese Zielgruppe kann den Kinder-Schüler-Garantiefonds in Anspruch nehmen. Frau Emmrich prüft die Auslastung des Fonds für das Jahr 2001.

 

Es schließt sich eine Diskussion zu Fachfragen an. Aus dieser Diskussion entwickelt sich ein Antrag an die BVV (siehe Anlage 2). Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 


 

 
 

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