Auszug - Tierschutz in Lichtenberg
Die stellvertretende Amtstierärztin gab dem Ausschuss einen
sehr umfangreichen und informativen Bericht. Die Aufgaben des Amtes haben sehr
stark zugenommen, da viele neue Gesetze rechtskräftig geworden sind. Die
Umsetzung erfordert viel Engagement der Mitarbeiter. Mit der Tiersammelstelle
und dem Tierpark gibt es im Bereich Tierschutz besondere Aufgaben. 1.
Die
Anzahl von Ausstellungen mit Tieren (besonders Hunden) nimmt deutlich zu. Auch
das Kamelrennen in Karlshorst ist in der Absicherung des Tierschutzes sehr
aufwendig. 2.
Bisher
haben 100 Bürger Anzeigen wegen unzulänglicher Tierhaltung im Privathaushalt
aufgegeben. 3.
Im
Tierpark wurde die Brillenbärenhaltung angezeigt. Die Überprüfung ergab aber
keine Unzulänglichkeiten. 4.
Im
1. Quartal wurden 145 Kontrollen/Nachkontrollen in Privathaushalten
durchgeführt (Im Bezirk gibt es 1 Minischweinhaltung, 11 genehmigte
Ziegenhalter, 5 Rinderhalter, 6 Bienenhalter, 26 registrierte Geflügelhalter u.
v. a. m.). 5.
Kontrollen
haben bei Beanstandungen meistens 4 – 5 Nachkontrollen zur Folge, um die
Umsetzung der Auflagen zu überprüfen. 6.
Bei
34 Mängeln wurde nur 1 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und eine
Strafanzeige gestellt. 7.
Es
werden meist keine Geldstrafen auferlegt, um die meistens sozial schwach Situierten
das Geld für die Tiere zu lassen. 8.
Die
Kontrolle von Futtermittelhersteller gehört auch zu den Aufgaben des Amtes. 9.
Im
Bezirk gibt es 11 Sittich-Halter und 2 wurden neu zugelassen. 10.
Auch
zahlreiche Schlangenhalter sind im Bezirk ansässig. Einer hält sogar 60
Klapperschlangen. Die Überprüfung muss besonders sorgfältig erfolgen, um die
Sicherheit des Halters und der anderen zu gewährleisten. 11.
Auf
der Trabrennbahn agieren 26 Trainer und 250 Pferde. Häufig gibt es hier
Beschwerden wegen Lärmbelästigung der Pferde bei Konzertveranstaltungen.
Lärmmessungen haben keinen Handlungsgrund ergeben. 12.
Es
gibt ein kostenloses Projekt TIKA = Tierschutz in Kitas, wo bereits Kita-Kinder
mit Tierschutz vertraut gemacht werden. 13.
Die
Karpfen-Haltung in manchen Asia-Geschäften und vor allem die Schlachtung
erfordert manchmal das Agieren des Amtes. Die Schlachtung der Karpfen darf nur
mit Schlachtgenehmigung erfolgen. Dazu muss man einen Befähigungsnachweis
mittels Prüfung ablegen. 14.
Der
Landestierschutzbeauftragte ist nur beratend und vermittelnd tätig. Diesen Sachstandsbericht nimmt der Ausschuss zur Kenntnis.
Die Beschreibung der Aufgaben des Tierschutzes fließt in den Bericht des BA mit
ein. Der Ausschuss vertritt die Meinung, dass die Darstellung der Ergebnisse
der Arbeit des Bereiches Tierschutz im quartalsmäßigen Bezirksamtsbericht
ausreichend ist. Der vorliegende Antrag wird zur Abstimmung gestellt: Abstimmung: 0:9:0 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |