Auszug - Kundenorientierte Finanzausstattung der Bezirke sichern  

 
 
11. Sitzung in der V. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
TOP: Ö 22
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 18.09.2002 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzwecksaal
Ort: Große-Leege-Str. 103, 13055 Berlin
DS/0088/V Kundenorientierte Finanzausstattung der Bezirke sichern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUHaushalt/Finanzen/Personal
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Beschlussempfehlung wurde über Konsensliste beschlossen

Die Beschlussempfehlung wurde über Konsensliste beschlossen.

Beschluss:

Beschluss:

Das Bezirksamt wird ersucht sich beim Senat von Berlin, im Rat der Bürgermeister sowie im Rahmen von Haushaltsberatungen beim Abgeordnetenhaus von Berlin dafür einzusetzen, dass das Budgetierungssystem der Verwaltungsreform konsequent umzusetzen und dabei insbesondere folgende Grundsätze zu beachten sind:

 

- Die Finanzausstattung der Bezirke ist – wie im Konzept der Verwaltungsreform vorgesehen –      so zu organisieren, dass das Dienstleistungsangebot für den Bürger den Bemessungsmaßstab darstellt; der Zuweisungsbetrag soll sich nach den Kosten für die kundenorientierte Dienstleistung bemessen.

- Auf eine Trennung der Finanzzuweisungen nach Personal- und Sachausgaben ist möglichst umgehend zu verzichten. Die Einbeziehung der Transferausgaben (z. B. Zuschüsse) ist vorzusehen.

- Die Produktpalette der Bezirke soll in einem besonderen Haushaltsplan, in dem nicht nur die Ausgaben, sondern alle Kosten der Verwaltung abgebildet werden, zusammengefasst werden können (Produkthaushalt).

 

Der BVV ist laufend im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen zu berichten.

 

 

 

 

 
 

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