Auszug - Baumgutachten in die Öffentlichkeit
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Die
Beschlussempfehlung wurde ohne Aussprache beschlossen. Beschluss: Das
Bezirksamt wird ersucht bei Baumfällungen größeren Ausmaßes (mehr als drei) die
Informationen an die BVV gemäß der DS/III/838 zu vereinheitlichen, das heißt zu
präzisieren und zu qualifizieren. Gemeint
ist damit ein Mindeststandard, der folgende Angaben enthalten muss:
Gemäß
der DS/1970/V wird einmal zum Jahresende der BVV ein Gesamtbericht über
sämtliche erteilten Fällgenehmigungen und der festgelegten Ersatzpflanzungen in
Form einer Vorlage zur Kenntnisnahme übergeben. |
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