Das BA überreicht den Ausschussmitgliedern eine schriftliche
Zusammenstellung der Verfahrensweise zur Vergabe von Sportanlagen mit den
gesetzlichen Grundlagen (Sportförderungsgesetz) und den
Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN)
Das BA überreicht den Ausschussmitgliedern eine schriftliche
Zusammenstellung der Verfahrensweise zur Vergabe von Sportanlagen mit den
gesetzlichen Grundlagen (Sportförderungsgesetz) und den
Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN).
Die Vergabe erfolgt grundsätzlich über das Sportamt,
schuljahresweise. Die Anträge müssen bis April bzw. bis Mai des laufenden
Jahres eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt unter Berücksichtigung der
sportspezifischen Bedürfnisse. Sie wird von einer Kollegin vorbereitet und
danach mit den Fachbereichsleitern und Amtsleitern beraten. Anschließend
erfolgt die Abstimmung mit dem Bezirkssportbund. Probleme werden gemeinsam
gelöst. Genehmigungen werden bis 14 Tage vor Ferienbeginn mitgeteilt. Ziel ist
es, die Lichtenberger Vereine angemessen zu versorgen sowie die Hallen
auszulasten. Für das kommende Schuljahr sind 28.150 Einheiten auf Basis 60
Minuten zu vergeben. 84 Hallen stehen zur Verfügung. Aufgrund der laufenden
Bewegung ist eine ständige Aktualisierung notwendig.