Die Sportanlagennutzungsvorschriften werden vom Senat für Inneres und
Sport überarbeitet, der Bezirk hat in Abstimmung mit dem Bezirkssportbund eine
Stellungnahme erarbeitet und dem Senat zugeleitet
Die Sportanlagennutzungsvorschriften werden vom Senat für
Inneres und Sport überarbeitet, der Bezirk hat in Abstimmung mit dem
Bezirkssportbund eine Stellungnahme erarbeitet und dem Senat zugeleitet. Der
Abschlussbericht wird dem Ausschuss zugeleitet.
Zur Vermeidung von Krawallen auf Sportplätzen müssten
entsprechende Formulierungen in der Hausordnung verankert werden.