Auszug - Anhörung zum Thema Baumschutz
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Herr
Grunst begrüßte alle Anwesenden und im speziellen unsere Gäste aus der
Verwaltung und die Vertreter des NABU, des BUND und der BLN. ·
Herr
Geisel ließ sich durch Frau Jaenisch entschuldigen, da er einen anderen
wichtigen politischen Termin habe ·
Frau Jaenisch
übergab den Anwesenden eine vierseitige Übersicht zum Thema „Zahlen und
Fakten zum öffentlichen Baum“ ·
Weiterhin
überreicht sie die zum Thema relevanten Produktblätter „Straßenbäume
– Pflege und Unterhaltung“ sowie „Baumschutz“ ·
In
der Zuständigkeit sind Bäume im öffentlichen Bereich und geschützte Bäume (nach
Baumschutzverordnung) auf Privatland ·
Es
wird für ein Produkt ein Budget zugewiesen – der Produktpreis wird nach
dem Median gebildet und mit den Produktmengen abgeglichen ·
Budget
unterliegt kontinuierlichen Kürzungen – durch Ausgleichsystem unter der
Bezirken und dem Kürzungsfaktor (2007) durch Herrn Sarrazin reichen die Budget
nicht aus ·
Bei
einem Produkt welches unter dem median liegt, kann man für den Bezirk etwas gut
machen ·
Frau Koch vom NABU LV Berlin berichtete, das es im Bezirk Lichtenberg eher weniger
Probleme gibt – grundsätzlich aber zu beklagen ist, dass Pflegearbeiten
an Bäumen außerhalb der dafür vorgesehenen Zeit durchgeführt werden ·
Erfreulich
ist die intensive und akribische Arbeit an den Baumkatastern – ·
Jedoch
findet eine vorsorgende Pflege von Bäumen überhaupt nicht mehr statt ·
Beim
NABU gehen sehr häufig Anrufe, auch anonym ein, die sich mit dem Thema
Baumpflege oder –Fällung beschäftigen, was ein deutliches Zeichen für die
Aufmerksamkeit der Bevölkerung ist ·
Jens Scharon von NABU LV Berlin ergänzte dass die Überprüfung von Ersatzpflanzungen und
deren Standdauer keine Kontrolle erfährt ·
Andreas Jarfe vom BUND LV Berlin berichtet, dass der BUND eine Berlinweite Umfrage zum Thema
Baumschutz durchgeführt hat ·
Kosten
für die Baumpflanzung liegen zwischen 550 und 1200 €, in Libg. 800
€ ·
Der
Schutz von Bäumen an Baustellen müsse besonders vordringlich beachtet werden,
da nachfolgende Klagen wenig Aussicht auf Erfolg haben ·
Firmen
geben meistens billige Angebote für Baumarbeiten ab, deren fachliche Ausbildung
häufig fehlt ·
In
Ligb. hat jeder Mitarbeiter über 1.300 Bäume zu kontrollieren ·
Verkehrssicherheitspflicht
wird meistens überinterpretiert und führt vor dem Hintergrund von
Pflegearbeiten, für die man kein Geld hat, zur Fällung von Bäumen ·
Der
Wertausgleich für alte Bäume ist völlig unzureichend, wenn man die ökologischen
Leistungen miteinander vergleicht ·
Manfred Schubert von der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz
(BLN) berichtet von
den mangelnden Aktivitäten zur Ausweisung von Naturdenkmalen in der
Senatsverwaltung und unterstreicht die Forderung der stringenteren Kontrolle
von Ersatzpflanzungen – meist nach Jahren so schlecht, dass niemals ein
Wertausgleich zum gefällten Baum erreicht werden kann ·
Die
Änderung des Durchmessers für genehmigungsfreies Fällen von Bäumen von 60 auf
80 cm in der neuen Berliner Baumschutzverordnung hat in Kleingartenanlagen zu
massiven Fällungen von Nadelbäumen geführt ·
Man
sollte über die Verkürzung der Fällverbotszeit nachdenken Zusammenfassung
der Fragen:
Michael
Grunst dankt der Verbandsvertretern für die umfangreichen Stellungnahmen zum
Thema. Frau
Jaenisch wurde gebeten, auf die Fragen zu antworten. Zu 1. Es mussten
abteilungsgenau Einsparungsziele erbracht und somit auch Stellen gestrichen
werden. Nach einem sehr umfangreichen Abwägungsprozess wurde eine Stelle im
Bereich Baumschutz gestrichen. Frau Jaenisch schätzt aber ein, dass alle
Aufgaben weiterhin pflichtgemäß erfüllt werden können. Zu 2. Im Bezirk
Lichtenberg wurde eine Eiche in der Joachimsthaler Straße als neues
Naturdenkmal festgesetzt. Zu 4. Es erfolgt
eine stichprobenartige Kontrolle der Ersatzpflanzungen. Zu 6. Es ist zu
bedenken, dass das Amt nicht von allen Baustellen Kenntnis hat, da auch
kurzfristig und schnell Havariebaustellen entstehen. Diskussion:
Ordnungsämter könnten bei der Kontrolle der Baustellen auch auf den Baumschutz
achten. Auch andere Ämter, die Baustellen kontrollieren können im Sinne des
Baumschutzes aktiv werden. Auch die Straßenbegeher des Tiefbauamtes könnten
hier ein Auge auf den Baumschutz an Baustellen werfen. BUND bietet
der Verwaltung Schulungen zur DIN 18926 (Baumschutz an Baustellen) an. Zu 7. Die Aufgabe
des Bauleiters Baum übernimmt das Amt. Im Rahmen der Bauüberwachung gehört es
mit zu den Amtsaufgaben. Die Gebührenordnung regelt die Restriktionen. Die
Veränderung der Baumfällruhe sieht das Amt eher leidenschaftslos, das es selber
zu jedem Zeitpunkt agieren kann. Herr Jarfe
bittet um die Aufklärung der Differenzen zwischen der Handreichung des heutigen
Abends und der Beantwortung der Kleinen Anfrage 0142/VI. Frau
Jaenisch sagte nur kurz dass die Straßenpflege finanziell nach unten gedeckelt
ist, was für die Pflege von Grün leider nicht der Fall ist. Herr Oertel
meldete sich zu Wort und stellte drei Fragen:
(Anmerkung:
Die Beantwortung dieser drei Fragen konnte nicht während der Anhörung
erfolgen!) Frau Müller
gab noch zum Schluss bekannt, dass 20% der Baumpflegefirmen durch Abnahme der
Arbeiten vor Ort kontrolliert werden. Die Anhörung
endete mit der Ankündigung des Ausschussvorsitzenden, dass alle Informationen
und angesprochenen Probleme von Ausschussvorstand zusammengetragen und
ausgewertet werden. Mit dem
Dank an alle Anwesenden schloss Herr Grunst gegen 21.00 Uhr die Sitzung. |
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