Auszug - Neuordnung der Angebote der Jugendarbeit in Lichtenberg
Die
Dringliche Beschlussempfehlung wurde mehrheitlich beschlossen. Beschluss: Das
Bezirksamt wird ersucht das bereits vorliegende Konzept zur Neuordnung der
Jugendarbeit (vgl. DS 1132/V und DS 1185/V) mit der Senatsverwaltung BWF mit
dem Ziel der Umsetzung abzustimmen. Hierbei sollen -
Jugendfreizeit-Einrichtungen
aus öffentlicher Trägerschaft in Freie Trägerschaft übertragen werden -
Jugendfreizeit-Einrichtungen
in öffentlicher Trägerschaft verbleiben -
Qualitätsmerkmale,
Ausstattung und daraus abgeleitete finanzielle Rahmenbedingungen in eine
Leistungsbeschreibung gefasst werden, die für Jugendfreizeiteinrichtungen in
öffentlicher und in freier Trägerschaft angewendet werden. -
Leistungsverträge
zwischen freiem und öffentlichem Träger eine wesentliche Grundlage bilden. Bei der Neuordnung der Jugendarbeit
in Lichtenberg soll der quantitative Umfang der Angebote auf dem
derzeitigen Niveau mindestens erhalten, besser ausgebaut werden. Die Qualität
der Angebote soll im Blick auf die Bedürfnisse der jungen NutzerInnen
verbessert werden. Das
Konzept soll mit der/den zuständigen Senatsverwaltungen abgestimmt werden, um
mögliche Risiken für die Kinder und Jugendlichen in Lichtenberg zu minimieren. |
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