Auszug - Geschäftsordnung der BVV - Erarbeitung einer endgültigen Geschäftsordnung für die BVV Lichtenberg - 4. Beratung -  

 
 
5. (Sonder-)Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben
TOP: Ö 3
Gremium: Geschäftsordnung/Eingaben Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 14.02.2007 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 7 (barrierefrei)
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
DS/0004/VI Geschäftsordnung der BVV
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die Linke.PDS, SPD, CDU, BVO FDPGeschäftsordnung/Eingaben
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Bevor zur Behandlung von einzelnen Anträgen zur Vorläufigen Geschäftsordnung übergegangen wurde, stimmte der Ausschuss einvernehmlich zu, dass Herr Rico Apitz sich zum Tagesordnungspunkt an der Diskussion beteiligen kann

Bevor zur Behandlung von einzelnen Anträgen zur Vorläufigen Geschäftsordnung übergegangen wurde, stimmte der Ausschuss einvernehmlich zu, dass Herr Rico Apitz sich zum Tagesordnungspunkt  an der Diskussion beteiligen kann.

Zu den vorliegenden bzw. mündlich vorgetragenen Anträgen wurde wie folgt beschlossen bzw.  einvernehmlich entschieden:

1

1. § 1 (Antrag der NPD)

Beschluss: 0 : 6 : 1

Der Antrag wurde abgelehnt.

 

2. § 7 Abs. 3 (FDP / Linkspartei.PDS)

Da die FDP erklärte, dass die Fassung der Linkspartei.PDS ihre Intentionen treffe, wurde nur über den präzisierten Antrag der Linkspartei abgestimmt:

Beschluss: 5 : 1 : 1 – Der Antrag wurde beschlossen.

„(3) Je politischer Partei oder Wählergemeinschaft, die keine Fraktion bildet, ist ein/eine Verordnete/-r berechtigt, an den Sitzungen des Ältestenrates teilzunehmen."

 

3. § 9 Abs. 2 (FDP / Linkspartei.PDS)

Es wurde wie bei Nr. 2 verfahren.

Beschluss: 5 : 1 : 1 – Der Antrag wurde beschlossen.

„(2) Für die Behandlung von Anträgen zur Beschlussfassung, Beschlussempfehlungen und Vorlagen stellt der Ältestenrat im Einvernehmen mit den Fraktionen und den fraktionslosen Bezirksverordneten den Entwurf einer Liste der Drucksachen ohne Aussprache zusammen. Angelegenheiten nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG können nicht Gegenstand von Drucksachen ohne Aussprache sein.“

 

4. § 10 Abs. 2 (Vorsteher – Ältestenrat / Linkspartei.PDS)

Es wurde über die Fassung der Linkspartei.PDS (§ 10 Abs. 2 und Anfügung einer Anlage 3 zur GO – Wortlaut von § 20 Verwaltungsverfahrensgesetz) abgestimmt:

Beschluss: 7 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.

„(2) Verordnete dürfen an Beratungen und Entscheidungen nicht mitwirken, wenn Gründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verwaltungsverfahren führen würden (Anlage 3). Gleiches gilt für Verordnete in Angelegenheiten, in denen sie als Dienstkräfte einer Senatsverwaltung vorbereitend oder entscheidend unmittelbar Aufgaben der Bezirksaufsicht oder einer möglichen Eingriffsentscheidung (§ 3 Abs. 2 Buchstabe b BezVG) gegenüber der Bezirksverwaltung wahrnehmen oder wahrgenommen haben. In Zweifelsfällen entscheidet die BVV, ob eine Besorgnis der Befangenheit vorliegt. Betroffene dürfen an der Entscheidung nicht mitwirken.“

Anmerkung auf die Wiedergabe von § 20 Verwaltungsverfahrensgesetz wird in diesem Protokoll verzichtet.

 

5. § 14 Abs. 4 (Linkspartei.PDS)

Beschluss: 7 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.

„(4) Jede Fraktion hat das Recht auf je einen Sitz im Ältestenrat sowie in allen Ausschüssen.“

 

6. § 15 Abs. 2 (Linkspartei.PDS)

Beschluss: 7 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.

„(2) Ausschüsse bestehen aus Verordneten und Bürgerdeputierten. Die Zahl der Mitglieder und die Zusammensetzung des Ausschusses bestimmt die BVV nach Maßgabe von § 9 Abs. 1 und 2 BezVG. Die Fraktionen benennen dem/der Vorsteher/-in ihre Ausschussmitglieder. Die Wahl der Bürgerdeputierten erfolgt nach Maßgabe von § 55 GO. Spätere Änderungen im Stärkeverhältnis der Fraktionen sind zu berücksichtigen.“

 

7. § 15 Abs. 3 (Linkspartei.PDS)

Beschluss: 7 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.

„Bei Abwesenheit eines Ausschussmitglieds darf die Fraktion ein anderes Mitglied der Fraktion entsenden, das alle Rechte und Pflichten eines ordentlichen Mitgliedes des betreffenden Ausschusses besitzt. Bürgerdeputierte sollen dabei in der Regel durch ihren/ihre Stellvertreter/-in vertreten werden.“

 

8. § 18 Abs. 2 (Linkspartei.PDS)

Die Fraktion der Linkspartei.PDS hat nach Diskussion im Ausschuss ihren Antrag zurückgezogen.

 

9. § 19 Abs. 1 (Vorsteher  / Linkspartei.PDS / SPD)

Zunächst wurde über den Antrag des Vorstehers abgestimmt:

Beschluss: 2 : 5 : 0 -– Der Antrag wurde angelehnt.

Dann erfolgte die Abstimmung über den Antrag der Linkspartei.PDS.

Beschluss: 5 : 0 : 2 – Der Antrag wurde beschlossen.

(1) Die BVV tritt in der Regel am vierten Donnerstag eines jeden Monats zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Die Sitzung ist durch den/die Vorsteher/-in einzuberufen. Ist der/die Vorsteher/-in verhindert, wird die BVV durch den/die Stellvertreter/-in und bei dessen/deren Abwesenheit durch den/die Schriftführer/-in einberufen.

In diesem Zusammenhang erfolgte auch ein Meinungsaustausch darüber, ob als Regeldauer der BVV 23.00 Uhr gelten sollte. Eine Abstimmung über diese – nicht ausformuliert vorliegende – Anregung erfolgte nicht.

 

10. § 19 Abs. 3 (Vorsteher  / Linkspartei.PDS)

Zunächst wurde über den Vorschlag des Vorstehers abgestimmt.

Beschluss: 0 : 5 : 3 – Der Antrag wurde abgelehnt.

Dann  erfolgte die Abstimmung über den Antrag der Linkspartei.PDS.

Beschluss: 7 : 0 : 1 – Der Antrag wurde beschlossen.

"(3) Die Sitzungen der BVV beginn um 17.00 Uhr und enden in der Regel um 22.00 Uhr, wobei ein begonnener Tagesordnungspunkt zu Ende zu führen ist. Die BVV kann die Fortsetzung der Sitzung beschließen. Wird eine Sitzung vor Erledigung der Tagesordnung geschlossen, ist sie in der Regel am folgenden Donnerstag ab 17.00 Uhr fortzusetzen.“

 

11. § 19 Abs. 4  (Vorsteher / Linkspartei.PDS)

Zunächst wurde über den Vorschlag des Vorstehers abgestimmt.

Beschluss: 0 : 7 : 1 – Der Antrag wurde abgelehnt.

Dann  erfolgte die Abstimmung über den Antrag der Linkspartei.PDS – nach Diskussion in modifizierter Form.

Beschluss: 8 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.

„Wird eine Sitzung der BVV wegen Beschlussunfähigkeit geschlossen (§ 8 Abs. 3 BezVG), ist  eine weitere Sitzung in der Regel für den folgenden Donnerstag einzuberufen.“

 

12. § 23 Abs. 1 Ziffer 9 (Verordnete der FDP)

Beschluss: 8 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.

„9. Beschlussfassung über die Liste der Drucksachen ohne Aussprache“

 

13. § 25 Abs. 4 (Linkspartei.PDS)

Beschluss: 7 : 0 : 1 – Der Antrag wurde beschlossen.

"(4) Vor Beendigung der Aussprache erhält der/die Einreicher/-in das Wort. Nimmt ein Mitglied des Bezirksamtes nach Beendigung der Aussprache das Wort, ist die Aussprache erneut eröffnet.“

 

14. § 26 Abs. 1 (Linkspartei.PDS)

Der Antrag der Linkspartei.PDS wurde mit einer geringfügigen Ergänzung zur Abstimmung gestellt:

Beschluss 7 : 0 : 1 – Der Antrag wurde beschlossen.

„(1) Verordnete, die zur Sache sprechen wollen, geben bei dem/der Vorsteher/-in eine Wortmeldung ab. Der/Die Vorsteher/-in erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Zu Beginn der Aussprache erhalten die Fraktionen sowie je ein Verordneter der in der BVV vertretenen Parteien oder Wählergemeinschaft ohne Fraktionsstatus die Möglichkeit, das Wort zu nehmen.“

 

15. § 43 Abs. 1 (SPD)

Der Ausschussvorsitzende regte an, weitgehend auf Verteilung von Protokollen in Schriftform zu verzichten; er verwies auf die Zugänglichkeit dieser Dokumente über das Internet.

Herr Steinbrück übergab den anderen Ausschussmitgliedern einen Vorschlag zur Neuformulierung des Abs. 1 und 2 von § 43, der folgenden Wortlaut hat:

„(1) Von jeder Sitzung der BVV ist ein Beschlussprotokoll zu fertigen, das von dem/der Vorsteher/-in im Original unterzeichnet, dem Bezirksamt, den Fraktionen  und Bezirksverordneten auf Anforderung innerhalb von sieben Tagen nach der BVV zugestellt und im Internet unter der Adresse www.berlin.de veröffentlicht wird. Protokolle nichtöffentlicher Sitzungen werden nicht im Internet eingestellt. Bestandteil des Beschlussprotokolls sind die von der BVV beschlossene Tagesordnung und der Wortlaut aller in der Sitzung gefassten Beschlüsse. Dem Beschlussprotokoll beizufügen sind

1. die Protokolle von namentlichen Abstimmungen,

2. die Mitteilungen des/der Vorstehers/-in in der jeweiligen Sitzung der BVV,

3. eine Aufstellung der Vorlagen zur Kenntnisnahme, zu denen Ausschüsse seit der vorhergehenden Sitzung der BVV die Kenntnisnahme empfohlen haben,

4. eine Aufstellung aller seit der vorhergehenden Sitzung der BVV vergebenen Drucksachennummern.

(2) Wenn kein/keine Verordnete/-r innerhalb von zwei Wochen nach Zugang und Veröffentlichung  des Beschlussprotokolls Einspruch eingelegt hat, gilt das Protokoll als bestätigt.“

Nach kurzer Diskussion wurde einvernehmlich beschlossen, unter „Sonstiges“ auf die in diesem Zusammenhang zu klärenden Fragen zurückzukommen.

 

16. § 43 Abs. 4 (Linkspartei.PDS)

Der Antrag der Linkspartei.PDS wurde mit einer Änderung zur Abstimmung gestellt.

Beschluss: 8 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.

„(4) Von den Sitzungen der BVV werden Tonaufzeichnungen angefertigt, die durch das Büro der BVV gesichert und fünf Jahre aufbewahrt werden. Diese können im Büro der BVV durch  Mitglieder des Bezirksamtes oder ihre Bevollmächtigten sowie durch Verordnete genutzt werden. Von nichtöffentlichen Sitzungen der BVV werden keine Tonaufzeichnungen angefertigt.“

 

17. § 49 (Linkspartei.PDS)

Der Antrag der Linkspartei.PDS wurde mit einer geringfügigen Ergänzung zur Abstimmung gestellt:

Beschluss: 8 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.

Ein/Eine Zuhörer/-in, der/die im Zuhörerraum der BVV Beifall oder Millibilligung äußert oder durch andere Handlungen oder Äußerungen Ordnung und Anstand verletzt, kann durch den/die Sitzungsleiter/-in zum Verlassen des Raumes aufgefordert oder auf dessen Weisung hin durch Ordnungskräfte entfernt werden, wenn er/sie vorher zur Ordnung gerufen wurde und auf die Folgen des zweiten Ordnungsrufes hingewiesen wurde. Der/Die Sitzungsleiter/-in kann in diesem Fall die Sitzung unterbrechen oder beenden."

 

 


18. § 57 (Verordnete der FDP / Linkspartei.PDS)

Mit Einverständnis der FDP wurde die Fassung der Linkspartei.PDS zur Abstimmung gestellt.

Beschluss: 8 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.

"(2) Innerhalb einer Sitzung der BVV kann eine andere  Person von diesem Recht höchstens bei zwei Beratungsgegenständen Gebrauch machen. Eine andere Person, der auf Antrag das Wort zu einem Beratungsgegenstand erteilt wurde, hat eine Redezeit von 5 Minuten. Ein zweiter Redebeitrag zu diesem Beratungsgegenstand ist nicht zulässig. Zu Beratungsgegenständen, zu denen die BVV beschlossen hat auf eine Aussprache zu verzichten, ist eine Worterteilung an eine andere Person ausgeschlossen.“

 

19.  § 59 (Verordnete der FDP)

Es wurde die Frage aufgeworfen, ob der Begriff „Einwohnerfragestunde“ nicht durch einen anderen Begriff ersetzt werden sollte, der auch Unternehmen die Möglichkeit zur Fragestellung einräume. Nach dem Meinungsaustausch sah man keine Notwendigkeit, über die Änderung abzustimmen.

 

20. § 60a (Linkspartei.PDS)

Beschluss: 5 : 1 : 2 – Der Antrag wurde beschlossen.

Einfügung eines neuen Paragrafen nach § 60:

„§  60a

Bezirkliche Seniorenvertretung

(1) Die BVV ist Ansprechpartnerin der bezirklichen Seniorenvertretung und arbeitet mit ihr zusammen. Die bezirkliche Seniorenvertretung erhält Einladungen sowie Drucksachen der BVV-Sitzungen.

(2) Die bezirkliche Seniorenvertretung wirkt bei der Fortschreibung des Bezirklichen Handlungskonzepts für Seniorinnen und Senioren des Bezirks Lichtenberg mit. Sie hat nach Maßgabe  von § 9 Abs. 4 BezVG in den Ausschüssen der BVV Rederecht.“

 

21. § 61 (Linkspartei.PDS)

Die Abstimmung wurde einvernehmlich auf die nächste Sitzung des Ausschusses verschoben.

 

22. § 64 Abs. 5 und 6 (Linkspartei.PDS)

Beschluss: 7 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.

„(5) Die BVV kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit im Sinne von § 45 Abs. 1 BezVG ein Bürgerentscheid stattfindet. Voraussetzung für diese Entscheidung ist ein fristgemäß eingereichter Antrag zur Beschlussfassung

(6) Zu den unter Abs. 2 Buchstabe a und Abs. 5 genannten Beratungsgegenständen sind dringliche Anträge zur Beschlussfassung unzulässig.“

 

23. § 65  (Linkspartei.PDS)

Beschluss: 7 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.

„(1) Über die Auslegung der Geschäftsordnung während einer Sitzung der BVV entscheidet der/die Sitzungsleiter/-in.“

 

24. § 66 (Neufassung)  (Linkspartei.PDS)

Beschluss: 5 : 2 : 1 – Der Antrag wurde beschlossen.

§ 66 Unerledigte Drucksachen am Ende der Wahlperiode

(1) Das Bezirksamt hat alle in der vorhergehenden Wahlperiode nicht erledigten Beschlüsse der BVV weiter zu bearbeiten und die Ergebnisse der neuen BVV vorzulegen.

(2) Nicht durch die BVV behandelte Vorlagen des Bezirksamtes und Beschlussempfehlungen der Ausschüsse werden der neuen BVV vorgelegt.

(3) Durch die Ausschüsse nicht abschließend behandelte Drucksachen werden den Ausschüssen der neuen BVV zur Weiterbearbeitung empfohlen. Über die Neuzuordnung zu den Ausschüssen entscheidet der/die Vorsteher/-in.

(4) Durch die BVV nicht behandelte Anträge zur Beschlussfassung und Große Anfragen sowie offene Mündliche und Kleine Anfragen gelten am Ende der Wahlperiode als erledigt. Der/Die Vorsteher/-in gibt sie sowie die in den Ausschüssen nicht abschließend behandelte Drucksachen der neuen BVV in einer Übersicht zur Kenntnis.

(5) Nicht erledigte Eingaben und Beschwerden werden durch die neue BVV weiterbearbeitet."

 

25.  Neunummerung der Geschäftssordnung

Es bestand Einvernehmen darüber, dass infolge der Einfügung eines neuen Paragrafen eine Neunummerierung der GO vorzunehmen ist.

 

26. Anlage 1, Ziffer 7 (Linkspartei.PDS)

Die Abstimmung wurde vertagt - bis zur nächsten Sitzung wird ein neuer Formulierungsvorschlag gefunden.

 

27.  Kleine Anfragen

Es wurde angeregt, eine Bestimmung zu Kleinen Anfragen in die GO – vielleicht in Anlehnung an die GO der BVV Pankow von Berlin – aufzunehmen.

 
 

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