Auszug - Vorstellung von Bau- und Planungsvorhaben
Hr. Ehrendreich: Ausbau Orankeweg: 225 T€, es werden keine Straßenausbaubeiträge erhoben
Ausbau Oberseestraße: 130 T€, es werden Straßenausbaubeiträge
erhoben Umbau Nöldnerplatz: 200 T€ Fr. Kuhnert: Fertigstellung Wasserturm am Obersee: Eröffnung am 01.03.07, geplante
Öffnungszeiten wochentags von 18 - 2 Uhr, Wochenende 12 – 2 Uhr Bornitzstraße: Bauantrag eingegangen Seddiner Straße (Bf. Friedrichsfelde-Ost): Rohbauabnahme erfolgt Landsberger Arkaden: soll in der Märzsitzung vorgestellt werden Hr. Güttler-Lindemann: Hauptstraße 9 in Alt-Hohenschönhausen: Bezug nehmend auf die Vorstellung
der Erschließungsproblematik für den zweiten Bauabschnitt des Storchenhofs in der Ausschusssitzung am
12.12.2006 wurde vom Bezirksamt festgestellt, dass eine Kundenerschließung über
den Heckelberger Ring/ Leuenberger Straße wegen der Beeinträchtigung der
angrenzenden Wohnnutzung nicht tragfähig ist. Wegen der späten Vorlage des
Protokolls will der Ausschuss in der kommenden Sitzung erneut das Thema
erörtern. Anton-Saefkow-Platz/Konsum-Kaufhaus: Der Konsum-Bundesverband hat im
Dezember 2006 für den Bereich des Kaufhauses, des Einzelhandels SB-Markt
(Extra) und die südlich angrenzenden Flächen bis zur Karl-Lade-Straße einen
Antrag auf die Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt.
Gegenstand des Antrages ist der Umbau und die Ergänzung des Kaufhauses
vorwiegend zu Einzelhandelszwecken und die Errichtung von ca. 450
Pkw-Stellplätzen, jeweils hälftig in einer Tiefgarage unter dem Neubau
(vorhandener Anlieferung) und zwischen Karl-Lade-Straße und Kaufhaus. Einzelhandelsstandort „Kalinka“, Gensinger
Straße: Für den
seit langem brachliegenden Einzelhandelsstandort „Kalinka“ besteht
aktuell ein Investitionsinteresse. Die
Fa. Germania aus Hamburg beabsichtigt den Standort von der TLG zu erwerben und
neu zu bebauen. Dabei soll die Erschließung zur Gensinger Straße –
Gensinger Brücke – Bundesstraße 15 verbessert und das gesamte Vorhaben
durch einen Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert werden. Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) durch das Gesetz zur
Erleichterung von Planungsvorhaben für
die Innenentwicklung der Städte: Am 01.01.2007 ist das vorgenannte Gesetz in Kraft getreten,
dessen Ziel vordringlich die Planungserleichterung für Vorhaben in den
Innenstädten ist. Im § 13 a des BauGB ist nunmehr für entsprechende Vorhaben
mit einer Grundfläche bis zu 20.000 m² ein Umweltbericht nicht erforderlich und
für Vorhaben mit einer Grundfläche zwischen 20.000 m² und 70.000 m² nach
Vorprüfung unter Umständen ebenfalls ein Umweltbericht nicht erforderlich. |
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