Auszug - Sondermittel der BVV (Beibehaltung des bisherigen Verfahrens?)
Der
Ausschuss sprach sich einstimmig dafür aus, dass auch im kommenden Haushalt
Sondermittel der BVV bereitgestellt werden. Betreffend der Anträge wurde
beschlossen, dass eine Obergrenze von 2.500 Euro pro Antrag möglichst
eingehalten sowie ein Eigenanteil von 10 % der Antragsteller vorausgesetzt
werden sollte. |
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