Auszug - Zustandekommen des Bürgerbegehrens Zusammenlegung Kant- und Coppi-Gymnasium Beschlussempfehlung, Ausschuss Bildung/Sport Antrag zur Beschlussfassung, Fraktion CDU Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung, BVO FDP Vorlage zur Beschlussfassung, Bezirksamt, BzStR BüdSoz
Abstimmungen: Änderungsantrag BVO FDP: Der Änderungsantrag
wird zu beiden Punkten auf Antrag BVO FDP getrennt abgestimmt. 1. Mehrheitlich abgewiesen bei 1 Ja
Stimme. 2. Mehrheitlich abgewiesen bei 5 Ja Stimmen. Antrag
zur Beschlussfassung, Fraktion CDU: Der Antrag
zur Beschlussfassung wurde mehrheitlich
abgelehnt bei 6 Ja, 28 Nein Stimmen. Beschluss: Der Antrag
zur Beschlussfassung der Fraktion der CDU wurde abgelehnt. Beschlussempfehlung, Ausschuss Bildung und Sport: Beschluss:
„Erhalt aller Gymnasialprofile in
Friedrichsfelde und Karlshorst – Ja zu Forster, Kant und Coppi Das Bezirksamt wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Angebote
aller drei Gymnasien in Lichtenberg-Süd (Coppi-Gymnasium, Kant-Gymnasium und
Forster-Gymnasium) trotz zurückgehender Schülerzahlen erhalten bleiben. Hierzu
sind die Beschlüsse des Bezirksamts und der Bezirksverordnetenversammlung zur
gleichberechtigten Fusion von Coppi- und Kant-Gymnasium am Standort Lückstraße
und zur Verlegung des Forster-Gymnasiums nach Karlshorst umzusetzen. Eine aus
dem Bürgerbegehren folgende Schließung des Forster-Gymnasiums oder des
Kant-Gymnasiums und die damit verbundene Aufteilung der Schüler eines
Gymnasiums auf die beiden verbliebenen Gymnasien sind abzulehnen.“
„Auch die Initiatoren des
Bürgerbegehrens erkennen in ihrer Begründung die Notwendigkeit der Schließung
eines Schulstandortes wegen zurückgehender Schülerzahlen an. An den 3 Gymnasien
in Lichtenberg-Süd lernten im Schuljahr 2005/2006 insgesamt 1.886 Schüler. Im
Einzelnen: am Forster-Gymnasium 710 Schüler, am Kant-Gymnasium 538 Schüler, am
Coppi-Gymnasium 638 Schüler. Prognostiziert ist ein weiterer
Rückgang der Schülerzahlen. Dieser Rückgang zeigt sich auch in den Anmeldungen
für die 7. Klassen an allen 3 Gymnasien: 335 Anmeldungen im Jahre 2002, 255 im
Jahre 2003, 180 im Jahre 2004, 202 im Jahre 2005 und 176 im Jahre 2006. Seit
2004 erreicht kein Gymnasium die notwendigen Anmeldungen von 90 Schülerinnen
und Schülern für die nach dem Berliner Schulgesetz erforderliche Anzahl von 3
siebenten Klassen. Die Frage der Schulstandorte und
ihrer Bewirtschaftung ist eine Aufgabe des Bezirks, die er nur in enger
Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport lösen
kann, die für die inhaltliche Ausgestaltung der Berliner Schulen zuständig ist.
Die Finanzierung des Berliner Schulsystems erfolgt so, dass der Bezirk Geld pro
Schüler vom Senat zugewiesen bekommt. Mit dieser Summe muss er dann die
Schulgebäude unterhalten. Weniger Schüler bedeuten weniger Geld. Weniger Schüler bedeuten aber auch, dass eine
sinnvolle Schulorganisation mit ausreichenden Angeboten für Grund-, Profil- und
Leistungskurse nicht mehr möglich ist. Die Fusion zweier Schulen in
Lichtenberg-Süd ist somit unumgänglich. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens
versuchen, die Verlegung des bisherigen Standortes des Coppi-Gymnasiums in die
Lückstraße zu Lasten der Schließung des Forster-Gymnasiums oder des
Kant-Gymnasiums abzuwenden. Die Intention des Bezirksamtes und
der BVV ist jedoch, die Schulprofile aller drei Gymnasien zu erhalten. Deshalb
sollen Schüler und Lehrer des Coppi- und des Kant-Gymnasiums künftig
gleichberechtigt zusammengeführt werden und am Standort des Kant-Gymnasiums
gemeinsam unter Einbeziehung der bisherigen Profile eine neue Schule bilden. Dabei sollen die Vorzüge des
Coppi-Gymnasiums mit seinem musikbetonten Unterricht und der künstlerischen
Ausprägung mit den Stärken des Kant-Gymnasiums, die vor allem in der
humanistischen Allgemeinbildung und einem breiten musisch-künstlerischem
Angebot liegen, vereint werden. Diese Fusion soll am Standort
Lückstraße erfolgen, da das bisherige Kant-Gymnasium groß genug ist, um die
Schüler des Kant- und des Coppi-Gymnasiums zügig aufzunehmen. Außerdem sind dieser Schulstandort
und das umliegende Wohngebiet, einschließlich der Taut-Aula in den letzten
Jahren saniert worden, wobei erhebliche finanzielle Mittel in diesen Standort investiert
wurden. Das Forster-Gymnasium, das bereits
aus der Fusion mit dem ehemaligen Pascal-Gymnasium hervorgegangen ist, hat sich
durch sein herausragendes mathematisch-naturwissenschaftliches Profil den
gesetzlich verankerten Status einer „Schule mit besonderer Prägung“ erworben.
Sie steht daher für eine weitere Fusion nicht zur Verfügung. Um den
Schulstandort am Karlshorster Römerweg zu erhalten, wird das Forster-Gymnasium
dorthin ziehen. Die räumliche Nähe zur Fachhochschule für Technik und Wirtschaft
(FHTW) ist zugleich von Vorteil für die Vertiefung der bereits bestehenden
engen Kooperation von Forster-Gymnasium und FHTW. Dieses Vorgehen entspricht auch der
zwischen den Interessenvertretern des Kant- und des Forster-Gymnasiums
abgestimmten Position, die der BVV mitgeteilt wurde: „Bei der unumgänglichen
Zusammenlegung der drei Gymnasien in Lichtenberg-Süd zu zwei Gymnasien darf es
keine Sonderstellung für das Coppi-Gymnasium zu Lasten des Forster- oder
Kant-Gymnasiums geben. Es müssen das Musikprofil des Coppi-Gymnasiums, das
besondere mathematisch-naturwissenschaftliche Profil des Forster-Gymnasiums und
das humanistische Profil sowie der Lichtenberger Traditionsname
‚Immanuel-Kant-Gymnasium’ gleichberechtigt berücksichtigt werden. Das
herausragende Bildungsangebot in Lichtenberg-Süd darf sich im Interesse aller
Schüler und Eltern nicht verschlechtern.“ Eine Zustimmung zum Vorschlag der
Initiatoren des Bürgerbegehrens hätte zur Folge, dass dann zwei Alternativen
geprüft werden müssten: B. Alle drei Schulstandorte bleiben
erhalten. Da dann die Schulen nicht genügend Schüler haben, um jeweils ein
attraktives und umfangreiches Kursangebot vorhalten zu können, leiden darunter
alle drei Schulprofile. Zudem kostet das den Bezirk jährlich 752.000 Euro mehr
für das Betreiben des zusätzlichen Gebäudes und belastet den Landeshaushalt um
weitere 110.000 Euro für die Personalkosten der Schulleitung der zusätzlichen
Schule. C. Da weder Bezirk noch Senat diese
Mittel aufbringen können, bedeutet ein Beschluss zum Erhalt des
Coppi-Gymnasiums am Standort Römerweg, dass die Schüler des Kant-Gymnasiums
aufgeteilt werden müssten, weil der Standort Römerweg zu klein ist, um die
Schüler beider Schulen zügig aufzunehmen. Die Schüler des Kant-Gymnasiums
müssten also auf das Forster-Gymnasium und das Coppi-Gymnasium verteilt werden.
Ein Erhalt des Profils des Kant-Gymnasiums wäre unter diesen Umständen kaum
möglich, die umfangreichen Investitionen in der Lückstraße hätten keinen Nutzen
mehr. Vor diesem Hintergrund bittet die
Bezirksverordnetenversammlung die Bürgerinnen und Bürger Lichtenbergs, dem
Vorschlag zum Erhalt aller drei Schulprofile an den zwei Standorten im Römerweg
und in der Lückstraße zuzustimmen.“
Beschluss: Die
Beschlussempfehlung wurde bei 28 Ja, 15 Nein Stimmen mehrheitlich beschlossen. Vorlage zur Beschlussfassung, Bezirksamt, BzStR BüdSoz: Das Bezirksamt bittet die BVV, gemäß § 46 Abs. 1
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) zu Folgendem zu beschließen: Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens zur
Erreichung eines Bürgerentscheides wenden sich mit folgendem Begehren an das
Bezirksamt: Das Bezirksamt wird aufgefordert, das Hans- und
Hilde-Coppi-Gymnasium (Römerweg 30/32) an seinem bisherigen Standort zu
erhalten sowie seinen Beschluss Nr. 056/2005, das Coppi-Gymnasium mit dem
Kant-Gymnasium am Standort des Kant-Gymnasiums zusammenzulegen und das
Forster-Gymnasium an den bisherigen Standort des Coppi-Gymnasiums zu verlegen,
aufzuheben. Die Notwendigkeit zur
Beschlussfassung durch die BVV ergibt sich aus nachfolgendem Sachverhalt: Am 16.05.2006 wurden der
Bezirksbürgermeisterin ca. 11.000 Unterschriften übergeben. Nach § 45 Abs. 4 BezVG hat das
Bezirksamt innerhalb eines Monats nach Eingang der Unterschriften über das
Zustandekommen des Bürgerbegehrens zu entscheiden. Der letzte Termin für einen
BA-Beschluss über das Zustandekommen des Bürgerbegehrens ist somit der
13.06.2006. Ein Bürgerbegehren ist zustande
gekommen, wenn es spätestens bis zu sechs Monaten nach Feststellung der
Zulässigkeit von 3 % der bei der letzten Wahl zur BVV festgestellten Zahl der
Wahlberechtigten unterstützt wurde. Für Lichtenberg bedeutet dies, dass
5.965 gültige Unterstützungsunterschriften vorliegen müssen. Am Montag, den
22.05.2006 waren im Wahlamt bereits 6.645 Unterschriften gezählt und geprüft
worden. Hiervon als zulässig befunden wurden 6.111
Unterstützungsunterschriften. Das Bezirksamt stellt fest, das
Bürgerbegehren ist zustande gekommen. Gemäß § 45 Abs. 5 BezVG dürfen nach
Feststellung des Zustandekommens des Bürgerbegehrens die Organe des Bezirks bis
zur Durchführung des Bürgerentscheids weder eine dem Bürgerbegehren
entgegenstehende Entscheidung treffen, noch mit
dem Vollzug einer solchen Entscheidung beginnen, es sei denn, hierzu bestünde
eine rechtliche Verpflichtung. Nach § 46 Abs. 1 BezVG ist
spätestens vier Monate nach der Entscheidung über das Zustandekommen eines
Bürgerbegehrens (hier: durch BA-Beschluss) über den Gegenstand des
Bürgerbegehrens ein Bürgerentscheid durchzuführen. Dies gilt, sofern die BVV dem
Anliegen des Bürgerbegehrens nicht innerhalb von zwei Monaten zustimmt.
Die BVV kann im Rahmen des Bürgerentscheids mit den Antragstellern
verhandeln oder auch eine konkurrierende Vorlage zur Abstimmung unterbreiten. Das Zustandekommen des Bürgerbegehrens bedeutet, dass damit
auch der vom Bezirksamt beschlossene Termin der Schulzusammenlegung am
01.08.2006 nicht umgesetzt werden kann (§ 45 Abs. 5 BezVG). In Abhängigkeit vom
weiteren Ausgang des Bürgerbegehrens ist gegebenenfalls. zu einem späteren
Zeitpunkt über einen geänderten Termin vom Bezirksamt zu beschließen. Der Abstimmungstermin ist vom BA
innerhalb von vier Monaten nach Feststellung des Zustandekommens des
Bürgerbegehrens auf einen Sonn- oder Feiertag festzusetzen. Alle
Abstimmungsberechtigten sind durch das BA zu informieren (allerdings muss nicht
jeder Wahlberechtigte informiert werden, sondern es reicht lediglich eine
Benachrichtigung pro Haushalt aus). Es erscheint sinnvoll, die
Abstimmung zeitgleich mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zur BVV
durchzuführen. Gemäß § 47 BezVG gilt eine
Vorlage als angenommen, wenn mindestens 15 % der Wahlberechtigten sich an der
Abstimmung beteiligt haben und diese mit der Mehrheit der abgegebenen, gültigen
Stimmen angenommen wurde. Bei Stimmengleichheit gilt die Vorlage als abgelehnt. Die Vorlage des Bezirksamtes wird beschlossen. Mit diesem
Beschluss ist jedoch keine Zustimmung zum Bürgerbegehren selbst verbunden. Die
BVV wird eine von ihr am 5.7.2006 mehrheitlich beschlossene konkurrierende
Vorlage im Rahmen des Bürgerentscheides am 17.09.2006 zur Abstimmung stellen. Vorsteher (Auszug aus Bandmitschnitt): Meine
Damen und Herren, zu dem weiteren Prozedere zur Fertigstellung des
konkurrierenden Antrages ist zu sagen, dass die technischen Dinge mit dem
Landeswahlleiter abgestimmt werden müssen und ich möchte Sie um Zustimmung
dafür bitten, dass für koordinierende Dinge, die sich aus diesen technischen
Fragen ergeben können, Sie dem Vorstand der BVV das Mandat erteilen, tätig zu
werden, ohne dass wir eine erneute Sitzung der BVV einberufen müssen. Möchte
jemand gegen diesen Vorschlag sprechen? Das ist nicht der Fall. Abstimmungen: Änderungsantrag BVO FDP: Der Änderungsantrag
wird zu beiden Punkten auf Antrag BVO FDP getrennt abgestimmt. 1. Mehrheitlich abgewiesen bei 1 Ja
Stimme. 2. Mehrheitlich abgewiesen bei 5 Ja Stimmen. Antrag
zur Beschlussfassung, Fraktion CDU: Der Antrag
zur Beschlussfassung wurde mehrheitlich
abgelehnt bei 6 Ja, 28 Nein Stimmen. Beschluss: Der Antrag
zur Beschlussfassung der Fraktion der CDU wurde abgelehnt. Die Beschlussempfehlung wurde mehrheitlich beschlossen. Beschlussempfehlung, Ausschuss Bildung und Sport: Beschluss:
„Erhalt aller Gymnasialprofile in
Friedrichsfelde und Karlshorst – Ja zu Forster, Kant und Coppi Das Bezirksamt wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Angebote
aller drei Gymnasien in Lichtenberg-Süd (Coppi-Gymnasium, Kant-Gymnasium und
Forster-Gymnasium) trotz zurückgehender Schülerzahlen erhalten bleiben. Hierzu sind
die Beschlüsse des Bezirksamts und der Bezirksverordnetenversammlung zur
gleichberechtigten Fusion von Coppi- und Kant-Gymnasium am Standort Lückstraße
und zur Verlegung des Forster-Gymnasiums nach Karlshorst umzusetzen. Eine aus
dem Bürgerbegehren folgende Schließung des Forster-Gymnasiums oder des
Kant-Gymnasiums und die damit verbundene Aufteilung der Schüler eines
Gymnasiums auf die beiden verbliebenen Gymnasien sind abzulehnen.“
„Auch die Initiatoren des
Bürgerbegehrens erkennen in ihrer Begründung die Notwendigkeit der Schließung
eines Schulstandortes wegen zurückgehender Schülerzahlen an. An den 3 Gymnasien
in Lichtenberg-Süd lernten im Schuljahr 2005/2006 insgesamt 1.886 Schüler. Im
Einzelnen: am Forster-Gymnasium 710 Schüler, am Kant-Gymnasium 538 Schüler, am
Coppi-Gymnasium 638 Schüler. Prognostiziert ist ein weiterer
Rückgang der Schülerzahlen. Dieser Rückgang zeigt sich auch in den Anmeldungen
für die 7. Klassen an allen 3 Gymnasien: 335 Anmeldungen im Jahre 2002, 255 im
Jahre 2003, 180 im Jahre 2004, 202 im Jahre 2005 und 176 im Jahre 2006. Seit
2004 erreicht kein Gymnasium die notwendigen Anmeldungen von 90 Schülerinnen
und Schülern für die nach dem Berliner Schulgesetz erforderliche Anzahl von 3
siebenten Klassen. Die Frage der Schulstandorte und
ihrer Bewirtschaftung ist eine Aufgabe des Bezirks, die er nur in enger
Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport lösen
kann, die für die inhaltliche Ausgestaltung der Berliner Schulen zuständig ist.
Die Finanzierung des Berliner Schulsystems erfolgt so, dass der Bezirk Geld pro
Schüler vom Senat zugewiesen bekommt. Mit dieser Summe muss er dann die
Schulgebäude unterhalten. Weniger Schüler bedeuten weniger Geld. Weniger Schüler bedeuten aber auch, dass eine
sinnvolle Schulorganisation mit ausreichenden Angeboten für Grund-, Profil- und
Leistungskurse nicht mehr möglich ist. Die Fusion zweier Schulen in
Lichtenberg-Süd ist somit unumgänglich. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens
versuchen, die Verlegung des bisherigen Standortes des Coppi-Gymnasiums in die
Lückstraße zu Lasten der Schließung des Forster-Gymnasiums oder des
Kant-Gymnasiums abzuwenden. Die Intention des Bezirksamtes und
der BVV ist jedoch, die Schulprofile aller drei Gymnasien zu erhalten. Deshalb
sollen Schüler und Lehrer des Coppi- und des Kant-Gymnasiums künftig
gleichberechtigt zusammengeführt werden und am Standort des Kant-Gymnasiums
gemeinsam unter Einbeziehung der bisherigen Profile eine neue Schule bilden. Dabei sollen die Vorzüge des
Coppi-Gymnasiums mit seinem musikbetonten Unterricht und der künstlerischen
Ausprägung mit den Stärken des Kant-Gymnasiums, die vor allem in der
humanistischen Allgemeinbildung und einem breiten musisch-künstlerischem
Angebot liegen, vereint werden. Diese Fusion soll am Standort
Lückstraße erfolgen, da das bisherige Kant-Gymnasium groß genug ist, um die
Schüler des Kant- und des Coppi-Gymnasiums zügig aufzunehmen. Außerdem sind dieser Schulstandort
und das umliegende Wohngebiet, einschließlich der Taut-Aula in den letzten
Jahren saniert worden, wobei erhebliche finanzielle Mittel in diesen Standort
investiert wurden. Das Forster-Gymnasium, das bereits
aus der Fusion mit dem ehemaligen Pascal-Gymnasium hervorgegangen ist, hat sich
durch sein herausragendes mathematisch-naturwissenschaftliches Profil den
gesetzlich verankerten Status einer „Schule mit besonderer Prägung“ erworben.
Sie steht daher für eine weitere Fusion nicht zur Verfügung. Um den
Schulstandort am Karlshorster Römerweg zu erhalten, wird das Forster-Gymnasium
dorthin ziehen. Die räumliche Nähe zur Fachhochschule für Technik und
Wirtschaft (FHTW) ist zugleich von Vorteil für die Vertiefung der bereits
bestehenden engen Kooperation von Forster-Gymnasium und FHTW. Dieses Vorgehen entspricht auch der
zwischen den Interessenvertretern des Kant- und des Forster-Gymnasiums
abgestimmten Position, die der BVV mitgeteilt wurde: „Bei der unumgänglichen
Zusammenlegung der drei Gymnasien in Lichtenberg-Süd zu zwei Gymnasien darf es
keine Sonderstellung für das Coppi-Gymnasium zu Lasten des Forster- oder
Kant-Gymnasiums geben. Es müssen das Musikprofil des Coppi-Gymnasiums, das
besondere mathematisch-naturwissenschaftliche Profil des Forster-Gymnasiums und
das humanistische Profil sowie der Lichtenberger Traditionsname
‚Immanuel-Kant-Gymnasium’ gleichberechtigt berücksichtigt werden. Das
herausragende Bildungsangebot in Lichtenberg-Süd darf sich im Interesse aller
Schüler und Eltern nicht verschlechtern.“ Eine Zustimmung zum Vorschlag der
Initiatoren des Bürgerbegehrens hätte zur Folge, dass dann zwei Alternativen
geprüft werden müssten: B. Alle drei Schulstandorte bleiben
erhalten. Da dann die Schulen nicht genügend Schüler haben, um jeweils ein
attraktives und umfangreiches Kursangebot vorhalten zu können, leiden darunter
alle drei Schulprofile. Zudem kostet das den Bezirk jährlich 752.000 Euro mehr
für das Betreiben des zusätzlichen Gebäudes und belastet den Landeshaushalt um
weitere 110.000 Euro für die Personalkosten der Schulleitung der zusätzlichen
Schule. C. Da weder Bezirk noch Senat diese
Mittel aufbringen können, bedeutet ein Beschluss zum Erhalt des
Coppi-Gymnasiums am Standort Römerweg, dass die Schüler des Kant-Gymnasiums
aufgeteilt werden müssten, weil der Standort Römerweg zu klein ist, um die
Schüler beider Schulen zügig aufzunehmen. Die Schüler des Kant-Gymnasiums
müssten also auf das Forster-Gymnasium und das Coppi-Gymnasium verteilt werden.
Ein Erhalt des Profils des Kant-Gymnasiums wäre unter diesen Umständen kaum
möglich, die umfangreichen Investitionen in der Lückstraße hätten keinen Nutzen
mehr. Vor diesem Hintergrund bittet die
Bezirksverordnetenversammlung die Bürgerinnen und Bürger Lichtenbergs, dem
Vorschlag zum Erhalt aller drei Schulprofile an den zwei Standorten im Römerweg
und in der Lückstraße zuzustimmen.“
Beschluss: Die
Beschlussempfehlung wurde bei 28 Ja, 15 Nein Stimmen mehrheitlich beschlossen. Vorlage zur Beschlussfassung, Bezirksamt, BzStR BüdSoz: Das Bezirksamt bittet die BVV, gemäß § 46 Abs. 1
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) zu Folgendem zu beschließen: Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens zur
Erreichung eines Bürgerentscheides wenden sich mit folgendem Begehren an das
Bezirksamt: Das Bezirksamt wird aufgefordert, das Hans- und
Hilde-Coppi-Gymnasium (Römerweg 30/32) an seinem bisherigen Standort zu
erhalten sowie seinen Beschluss Nr. 056/2005, das Coppi-Gymnasium mit dem
Kant-Gymnasium am Standort des Kant-Gymnasiums zusammenzulegen und das
Forster-Gymnasium an den bisherigen Standort des Coppi-Gymnasiums zu verlegen,
aufzuheben. Die Notwendigkeit zur
Beschlussfassung durch die BVV ergibt sich aus nachfolgendem Sachverhalt: Am 16.05.2006 wurden der
Bezirksbürgermeisterin ca. 11.000 Unterschriften übergeben. Nach § 45 Abs. 4 BezVG hat das
Bezirksamt innerhalb eines Monats nach Eingang der Unterschriften über das
Zustandekommen des Bürgerbegehrens zu entscheiden. Der letzte Termin für einen
BA-Beschluss über das Zustandekommen des Bürgerbegehrens ist somit der
13.06.2006. Ein Bürgerbegehren ist zustande
gekommen, wenn es spätestens bis zu sechs Monaten nach Feststellung der
Zulässigkeit von 3 % der bei der letzten Wahl zur BVV festgestellten Zahl der
Wahlberechtigten unterstützt wurde. Für Lichtenberg bedeutet dies, dass
5.965 gültige Unterstützungsunterschriften vorliegen müssen. Am Montag, den
22.05.2006 waren im Wahlamt bereits 6.645 Unterschriften gezählt und geprüft
worden. Hiervon als zulässig befunden wurden 6.111
Unterstützungsunterschriften. Das Bezirksamt stellt fest, das
Bürgerbegehren ist zustande gekommen. Gemäß § 45 Abs. 5 BezVG dürfen nach
Feststellung des Zustandekommens des Bürgerbegehrens die Organe des Bezirks bis
zur Durchführung des Bürgerentscheids weder eine dem Bürgerbegehren
entgegenstehende Entscheidung treffen, noch mit
dem Vollzug einer solchen Entscheidung beginnen, es sei denn, hierzu bestünde
eine rechtliche Verpflichtung. Nach § 46 Abs. 1 BezVG ist
spätestens vier Monate nach der Entscheidung über das Zustandekommen eines
Bürgerbegehrens (hier: durch BA-Beschluss) über den Gegenstand des Bürgerbegehrens
ein Bürgerentscheid durchzuführen. Dies gilt, sofern die BVV dem
Anliegen des Bürgerbegehrens nicht innerhalb von zwei Monaten zustimmt.
Die BVV kann im Rahmen des Bürgerentscheids mit den Antragstellern
verhandeln oder auch eine konkurrierende Vorlage zur Abstimmung unterbreiten. Das Zustandekommen des Bürgerbegehrens bedeutet, dass damit
auch der vom Bezirksamt beschlossene Termin der Schulzusammenlegung am
01.08.2006 nicht umgesetzt werden kann (§ 45 Abs. 5 BezVG). In Abhängigkeit vom
weiteren Ausgang des Bürgerbegehrens ist gegebenenfalls. zu einem späteren
Zeitpunkt über einen geänderten Termin vom Bezirksamt zu beschließen. Der Abstimmungstermin ist vom BA
innerhalb von vier Monaten nach Feststellung des Zustandekommens des
Bürgerbegehrens auf einen Sonn- oder Feiertag festzusetzen. Alle
Abstimmungsberechtigten sind durch das BA zu informieren (allerdings muss nicht
jeder Wahlberechtigte informiert werden, sondern es reicht lediglich eine
Benachrichtigung pro Haushalt aus). Es erscheint sinnvoll, die
Abstimmung zeitgleich mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zur BVV
durchzuführen. Gemäß § 47 BezVG gilt eine
Vorlage als angenommen, wenn mindestens 15 % der Wahlberechtigten sich an der
Abstimmung beteiligt haben und diese mit der Mehrheit der abgegebenen, gültigen
Stimmen angenommen wurde. Bei Stimmengleichheit gilt die Vorlage als abgelehnt. Die Vorlage des Bezirksamtes wird beschlossen. Mit diesem
Beschluss ist jedoch keine Zustimmung zum Bürgerbegehren selbst verbunden. Die
BVV wird eine von ihr am 5.7.2006 mehrheitlich beschlossene konkurrierende
Vorlage im Rahmen des Bürgerentscheides am 17.09.2006 zur Abstimmung stellen. Vorsteher (Auszug aus Bandmitschnitt): Meine
Damen und Herren, zu dem weiteren Prozedere zur Fertigstellung des
konkurrierenden Antrages ist zu sagen, dass die technischen Dinge mit dem
Landeswahlleiter abgestimmt werden müssen und ich möchte Sie um Zustimmung
dafür bitten, dass für koordinierende Dinge, die sich aus diesen technischen
Fragen ergeben können, Sie dem Vorstand der BVV das Mandat erteilen, tätig zu
werden, ohne dass wir eine erneute Sitzung der BVV einberufen müssen. Möchte
jemand gegen diesen Vorschlag sprechen? Das ist nicht der Fall. |
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