Auszug - Jagd im Barnimpark und Sicherheit der Bevölkerung Beratung und ggf. Beschlussfassung
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Die lt.
Protokoll der 31. Ausschusssitzung vom 28. März erbetenen Unterlagen für die
Ausschussmitglieder wurden vom Bezirksamt nicht zur Verfügung gestellt. Das Fehlen
der Unterlagen erschwerte die Beurteilung des Sachverhalts. Über die
nicht erfolgte Bereitstellung der vom Ausschuss erwünschten Auskunftsunterlagen
durch das Bezirksamt ist beim Vorsteher Beschwerde zu führen, damit, wenn auch
nachträglich, die erforderliche Beurteilung des Sachverhaltes möglich wird. Nach
Darstellung des Bezirksamtes tragen allein die Jäger die Verantwortung für die
Gewährleistung der Sicherheit. Da auch die Vertreter der Polizei sich nicht für
die Gewährleistung der Sicherheit während der Jagd für zuständig erklärten,
stellte Herr Stawinoga einen GO-Antrag auf Abbruch der Behandlung des TOP wegen
Nichtzuständigkeit des Ausschusses. Dieser Antrag wurde mit 4 gegen 1 Stimme
abgelehnt. Die Mehrheit des Ausschusses
ist der Auffassung, dass das Bezirksamt und die BVV in der Pflicht sind, sich im Interesse der
Bevölkerung ein umfassendes Bild über die Jagd im Barnimpark und die
Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung zu verschaffen. Im
gegenwärtigen Jagdgebiet befinden sich 5 Kleingartenanlagen, die
Naturschutzgebiete „Malchower Aue“ und die „Falkenberger Rieselfelder“ sowie
der Landschaftspark „Wartenberger Feldpark“, das Tierheim, der Tierfriedhof,
eine Schule sowie die Wohnsiedlungen Margaretenhöhe und Wartenberg. Diese Fakten
rechtfertigen die Überlegung, ob hier eine Jagd sinnvoll und zu verantworten
ist, zumal das Bundesjagdgesetz gemäß § 20(1) ein örtliches Verbot ermöglicht: „An Orten
an denen die Jagd nach den Umständen des einzelnen Falls die öffentliche Ruhe,
Ordnung oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde,
darf nicht gejagt werden“. Weiterhin
besteht auch die Möglichkeit, gemäß
§ 5(4) Berliner Jagdgesetz „Mit
Zustimmung der Jagdbehörde können die Eigentümer oder Nutznießer des
Eigenjagdbezirkes oder der Jagdgenossenschaft die Jagd ruhen lassen.“ Bei
Erfordernis ist eine Wiederaufnahme der Jagd jederzeit möglich. Der
Ausschuss empfiehlt dieses Problem nochmals in den Fraktionen zu beraten. |
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