Auszug - Bericht aus dem Bezirksamt, einschließlich Information zum Stand der Umsetzung von Hartz IV und von SGB XII
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Arbeitsmarktpolitisches
Programm 2006 ist von Trägervertretung beschlossen, wird der BVV zur Kenntnis
gegeben -
zum
1. April Änderung zur Übernahme von Mietschulden nach SGB II, nach Einigung
eine Ergänzung in Kooperationsvereinbarung: arbeitsteilige Zusammenarbeit – bei
Mahnung / Kündigung Jobcenter zuständig, bei Problemen Begleitung durch
Sozialamt, bei Klagen ist Fachstelle des Sozialamtes erste Anlaufstelle – ab 1.
August -
Mietschulden
von ALG I-Empfängern: neue gesetzliche Regelung im SGB XII |
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