Auszug - Sicherung der Qualität des Unterrichts an den Lichtenberger Schulen (Grund-, Haupt-, Real-, Gesamt-, Sonderschulen und Gymnasien) im Zusammenhang mit der Schließung von Schule und der Einrichtung von Filialen  

 
 
9. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Bildung und Sport
TOP: Ö 4
Gremium: Bildung und Sport Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 13.08.2002 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 114 (barrierefrei)
Ort: Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Mohr vom Landesschulamt informiert zuerst noch einmal über den Hergang zum Lehrerwechsel an Schulen

Herr Mohr vom Landesschulamt informiert zuerst noch einmal über den Hergang zum Lehrerwechsel an Schulen.

 

In diesem Schuljahr soll eine 101 %-ige Ausstattung im Bezirk Lichtenberg vorhanden sein. Es wird versucht, einen fachgerechten Unterricht zu erteilen. Auf die Vertretungsproblematik angesprochen, es soll versucht werden, diesen Ausfall zu gering wie möglich zu halten. Die Schulen sollen ab dem 2. Schulhalbjahr mehr Möglichkeiten erhalten, selbst Vertretungslehrer einzustellen, dazu erhalten sie 5 % ihrer Personalkosten.

Die Ausschussmitglieder machten in diesem Gespräch mehrmals deutlich, dass damit noch keine Qualitätsverbesserung des Unterrichts erreicht worden sei. Es geht vor allem bei zu schließenden Schulen um eine frühzeitige Einbeziehung aller beteiligten, wie Direktor, Lehrer, Schüler, Eltern und alle übrigen Gremien der betroffenen Schulen.

Es wird immer notwendiger, dass ein Schulentwicklungsplan für den Bezirk Lichtenberg vorgelegt wird.

Wichtig ist die Zusammenarbeit zwischen Bezirk und Landesschulamt, solange der Bezirk noch nicht über den Einsatz der Lehrkräfte an den Schulen bestimmen kann. In der Bezirksverordnetenversammlung wurde im Februar 2002 der Beschluss V/60 und mit Mai 2002 V/142 eingebracht. Beide Beschlüsse sollten konsequent vom Bezirksamt umgesetzt werden.

Die Verwaltung machte darauf aufmerksam, dass  es in einigen zu schließenden Schulen Widerstand gibt bei der Zusammenarbeit mit zusammenführenden Schule. So gibt es jetzt auch schon Überlegungen in der Senatsschulverwaltung, bei Schulschließungen beide Schulen aufzuheben und eine neue zu gründen. Solange dieses Prinzip nicht durchgeführt wird, muss kooperatives Zusammenführen erreicht werden, damit daraus eine Qualitätsverbesserung des Schulprofils entsteht.

 


 

 

 


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