Auszug - Jagd im Barnimpark und Sicherheit der Bevölkerung Information entsprechend den Protokollfestlegungen vom 22.03.2005 und Beratung  

 
 
31. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt/Naturschutz
TOP: Ö 4
Gremium: Umwelt/Naturschutz Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 28.03.2006 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 7 (barrierefrei)
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin
 
Wortprotokoll
Beschluss

Ausführungen durch Herrn Nabrowski erfüllten nicht in vollem Umfang das Anliegen des Ausschusses nach einem Sachstandsbericht gemäß Protokollfestlegung vom 22

Ausführungen durch Herrn Nabrowski erfüllten nicht in vollem Umfang das Anliegen  des Ausschusses nach einem Sachstandsbericht gemäß Protokollfestlegung  vom 22.03.2005

Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

In Vorbereitung auf die Weiterführung der Beratung wird um n.g. Auskünfte gebeten:

                        -  offene Anstriche aus der o.g. Protokollfestlegung, insbesondere zur Sicherheitsproblematik

                        -  Übergabe einer Karte über Größe und Verlauf des Jagdgebietes 

                        -  Aussage zum vorhandenen Wildbestand

                        -  Übersicht über Wildunfälle 2005 (Anzahl, Art, Ort)

                        -  Übersicht der Wildschäden 2005 (Art und Schadenssumme)

                        -  Wer ist Jagdpächter und über welche Qualifikationen verfügt dieser?

                        -  Welche befriedeten Gebiete befinden sich im Jagdgebiet und welche

                            Auswirkungen ergeben sich daraus für die Gewährleistung der Sicherheit?

                  -  Sind Wildschutzgebiete ausgewiesen? Wenn nicht, warum nicht?

                        -  Welche jagdlichen  Einrichtungen sind vorhanden?

                  -  Welche Jagdarten werden betrieben?

                        -  Übergabe des Abschussplanes für 2006 und der Streckenliste 2005

                        Das BA wird gebeten:

(1) diese Unterlagen den Ausschussmitgliedern als Anlage zur Einladung zu übergeben.

(2) Zur Sitzung die Oberste Jagdbehörde, den Jagdbeirat, einen Vertreter des zuständigen

      Polizeiabschnittes und des Vorstandes der Jagdgenossenschaft einzuladen.

 

 


 

 
 

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