Auszug - Projektanträge für den bezirklichen Projektfonds Lfd.-Nr. 19; Humanitäres Kolleg e.V.; Objektsicherung Zwieseler Straße; 15.000 ? (Stadt)
Die
Ausschussvorsitzende Frau Platta verliest die Vermerke des
Haushaltsausschussvorsitzenden Herrn Becker zum Umgang mit den Anträgen für den
Projektfonds und zur Befangenheit. Eine
Befangenheit von Ausschussmitgliedern wird nicht festgestellt. Der
zu behandelnde Antrag für den bezirklichen Projektfonds zur „Objektsicherung
Zwieseler Straße/Humanitäres Kolleg e.V.i.G.“ (Lfd.-Nr. 119) wird im
Antragsprüfungsvermerk des Bezirksamtes negativ beschieden. Die Gründe sind
einerseits darin zu finden, dass die formale Zuwendungsfähigkeit nicht gegeben
ist, da es sich bei dem Antragsteller um keinen eingetragenen Verein handelt,
zum anderen ist das beschriebene Vorhaben nicht mit dem Eigentümer der Fläche,
dem Bundesvermögensamt, abgesprochen. Im Gegenteil, der Eigentümer hat auf
Nachfrage eine ablehnende Haltung zum Vorhaben des Antragstellers gegenüber dem
Bezirksamt zum Ausdruck gebracht. Da
das „Humanitäre Kolleg e.V.i.G.“ keine Nutzungs- und Verfügungsberechtigung
über das Grundstück hat, dürfte auch bei Ausreichung der Projektfondsgelder das
Vorhaben des Antragstellers nicht realisiert werden können. Beschluss: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Ausschuss für Haushalt, Finanzen
und Personal dem Antrag Lfd.-Nr. 19 der Projektfondsliste „Humanitäres Kolleg
e.V.i.G.“ nicht zuzustimmen. Abstimmungsergebnis:
7 : 0 : 0 |
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