1. § 1 (Antrag der NPD)
Beschluss: 0 : 6 : 1
Der Antrag wurde abgelehnt.
2. § 7 Abs. 3 (FDP / Linkspartei.PDS)
Da die FDP erklärte, dass die Fassung der Linkspartei.PDS ihre
Intentionen treffe, wurde nur über den präzisierten Antrag der Linkspartei
abgestimmt:
Beschluss: 5 : 1 : 1 – Der Antrag wurde beschlossen.
„(3) Je politischer Partei oder
Wählergemeinschaft, die keine Fraktion bildet, ist ein/eine Verordnete/-r
berechtigt, an den Sitzungen des Ältestenrates teilzunehmen."
3. § 9 Abs. 2 (FDP / Linkspartei.PDS)
Es wurde wie bei Nr. 2 verfahren.
Beschluss: 5 : 1 : 1 – Der Antrag wurde beschlossen.
„(2) Für die Behandlung von Anträgen zur Beschlussfassung,
Beschlussempfehlungen und Vorlagen stellt der Ältestenrat im Einvernehmen mit
den Fraktionen und den fraktionslosen Bezirksverordneten den Entwurf einer Liste der Drucksachen ohne Aussprache zusammen.
Angelegenheiten nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG können
nicht Gegenstand von Drucksachen ohne Aussprache sein.“
4. § 10 Abs. 2 (Vorsteher – Ältestenrat / Linkspartei.PDS)
Es wurde über die Fassung der Linkspartei.PDS (§ 10 Abs. 2 und Anfügung
einer Anlage 3 zur GO – Wortlaut von § 20 Verwaltungsverfahrensgesetz)
abgestimmt:
Beschluss: 7 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.
„(2) Verordnete dürfen an Beratungen und
Entscheidungen nicht mitwirken, wenn Gründe vorliegen, die zum Ausschluss vom
Verwaltungsverfahren führen würden (Anlage 3). Gleiches gilt für
Verordnete in Angelegenheiten, in denen sie als Dienstkräfte einer
Senatsverwaltung vorbereitend oder entscheidend unmittelbar Aufgaben der
Bezirksaufsicht oder einer möglichen Eingriffsentscheidung (§ 3 Abs. 2
Buchstabe b BezVG) gegenüber der Bezirksverwaltung wahrnehmen oder wahrgenommen
haben. In Zweifelsfällen entscheidet die BVV, ob eine Besorgnis der
Befangenheit vorliegt. Betroffene dürfen an der Entscheidung nicht
mitwirken.“
Anmerkung auf die Wiedergabe von § 20 Verwaltungsverfahrensgesetz wird
in diesem Protokoll verzichtet.
5. § 14 Abs. 4 (Linkspartei.PDS)
Beschluss: 7 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.
„(4) Jede Fraktion hat das Recht auf je einen Sitz im Ältestenrat
sowie in allen Ausschüssen.“
6. § 15 Abs. 2 (Linkspartei.PDS)
Beschluss: 7 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.
„(2)
Ausschüsse bestehen aus Verordneten und Bürgerdeputierten. Die Zahl der
Mitglieder und die Zusammensetzung des Ausschusses bestimmt die BVV nach
Maßgabe von § 9 Abs. 1 und 2 BezVG. Die Fraktionen benennen dem/der
Vorsteher/-in ihre Ausschussmitglieder. Die Wahl der Bürgerdeputierten erfolgt
nach Maßgabe von § 55 GO. Spätere Änderungen im Stärkeverhältnis der
Fraktionen sind zu berücksichtigen.“
7. § 15 Abs. 3 (Linkspartei.PDS)
Beschluss: 7 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.
„Bei Abwesenheit eines Ausschussmitglieds darf die Fraktion ein
anderes Mitglied der Fraktion entsenden, das alle Rechte und Pflichten eines
ordentlichen Mitgliedes des betreffenden Ausschusses besitzt. Bürgerdeputierte
sollen dabei in der Regel durch ihren/ihre Stellvertreter/-in vertreten
werden.“
8. § 18 Abs. 2 (Linkspartei.PDS)
Die Fraktion der Linkspartei.PDS hat nach Diskussion im Ausschuss ihren
Antrag zurückgezogen.
9. § 19 Abs. 1 (Vorsteher /
Linkspartei.PDS / SPD)
Zunächst wurde über den Antrag des Vorstehers abgestimmt:
Beschluss: 2 : 5 : 0 -– Der Antrag wurde angelehnt.
Dann erfolgte die Abstimmung über den Antrag der Linkspartei.PDS.
Beschluss: 5 : 0 : 2 – Der Antrag wurde beschlossen.
(1) Die BVV tritt in der Regel am vierten Donnerstag eines jeden
Monats zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Die Sitzung ist durch den/die
Vorsteher/-in einzuberufen. Ist der/die Vorsteher/-in verhindert, wird die BVV
durch den/die Stellvertreter/-in und bei dessen/deren Abwesenheit durch den/die
Schriftführer/-in einberufen.
In diesem Zusammenhang erfolgte auch ein Meinungsaustausch darüber, ob
als Regeldauer der BVV 23.00 Uhr gelten sollte. Eine Abstimmung über diese
– nicht ausformuliert vorliegende – Anregung erfolgte nicht.
10. § 19 Abs. 3 (Vorsteher /
Linkspartei.PDS)
Zunächst wurde über den Vorschlag des Vorstehers abgestimmt.
Beschluss: 0 : 5 : 3 – Der Antrag wurde abgelehnt.
Dann erfolgte die Abstimmung über
den Antrag der Linkspartei.PDS.
Beschluss: 7 : 0 : 1 – Der Antrag wurde beschlossen.
"(3) Die Sitzungen der BVV
beginn um 17.00 Uhr und enden in der Regel um 22.00 Uhr, wobei ein begonnener
Tagesordnungspunkt zu Ende zu führen ist. Die BVV kann die Fortsetzung der
Sitzung beschließen. Wird eine Sitzung vor Erledigung der Tagesordnung
geschlossen, ist sie in der Regel am folgenden Donnerstag ab 17.00 Uhr
fortzusetzen.“
11. § 19 Abs. 4 (Vorsteher /
Linkspartei.PDS)
Zunächst wurde über den Vorschlag des Vorstehers abgestimmt.
Beschluss: 0 : 7 : 1 – Der Antrag wurde abgelehnt.
Dann erfolgte die Abstimmung über
den Antrag der Linkspartei.PDS – nach Diskussion in modifizierter Form.
Beschluss: 8 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.
„Wird eine Sitzung der BVV wegen Beschlussunfähigkeit geschlossen
(§ 8 Abs. 3 BezVG), ist eine weitere
Sitzung in der Regel für den folgenden Donnerstag einzuberufen.“
12. § 23 Abs. 1 Ziffer 9 (Verordnete der FDP)
Beschluss: 8 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.
„9. Beschlussfassung über die Liste der Drucksachen ohne
Aussprache“
13. § 25 Abs. 4 (Linkspartei.PDS)
Beschluss: 7 : 0 : 1 – Der Antrag wurde beschlossen.
"(4) Vor Beendigung der Aussprache erhält der/die Einreicher/-in
das Wort. Nimmt ein Mitglied des Bezirksamtes nach Beendigung der Aussprache
das Wort, ist die Aussprache erneut eröffnet.“
14. § 26 Abs. 1 (Linkspartei.PDS)
Der Antrag der Linkspartei.PDS wurde mit einer geringfügigen Ergänzung
zur Abstimmung gestellt:
Beschluss 7 : 0 : 1 – Der Antrag wurde beschlossen.
„(1) Verordnete, die zur Sache sprechen wollen, geben bei dem/der
Vorsteher/-in eine Wortmeldung ab. Der/Die Vorsteher/-in erteilt das Wort in
der Reihenfolge der Wortmeldungen. Zu Beginn der Aussprache erhalten die
Fraktionen sowie je ein Verordneter der in der BVV vertretenen Parteien oder
Wählergemeinschaft ohne Fraktionsstatus die Möglichkeit, das Wort zu
nehmen.“
15. § 43 Abs. 1 (SPD)
Der Ausschussvorsitzende regte an, weitgehend auf Verteilung von
Protokollen in Schriftform zu verzichten; er verwies auf die Zugänglichkeit
dieser Dokumente über das Internet.
Herr Steinbrück übergab den anderen Ausschussmitgliedern einen Vorschlag
zur Neuformulierung des Abs. 1 und 2 von § 43, der folgenden Wortlaut hat:
„(1) Von jeder Sitzung der BVV
ist ein Beschlussprotokoll zu fertigen, das von dem/der Vorsteher/-in im
Original unterzeichnet, dem Bezirksamt, den Fraktionen und Bezirksverordneten auf Anforderung
innerhalb von sieben Tagen nach der BVV zugestellt und im Internet unter der
Adresse www.berlin.de veröffentlicht
wird. Protokolle nichtöffentlicher Sitzungen werden nicht im Internet
eingestellt. Bestandteil des Beschlussprotokolls sind die von der BVV
beschlossene Tagesordnung und der Wortlaut aller in der Sitzung gefassten
Beschlüsse. Dem Beschlussprotokoll beizufügen sind
1. die Protokolle von namentlichen Abstimmungen,
2. die Mitteilungen des/der Vorstehers/-in in der jeweiligen Sitzung der
BVV,
3. eine Aufstellung der Vorlagen zur Kenntnisnahme, zu denen Ausschüsse
seit der vorhergehenden Sitzung der BVV die Kenntnisnahme empfohlen haben,
4. eine Aufstellung aller seit der vorhergehenden Sitzung der BVV
vergebenen Drucksachennummern.
(2) Wenn kein/keine Verordnete/-r innerhalb von zwei Wochen nach Zugang und
Veröffentlichung des
Beschlussprotokolls Einspruch eingelegt hat, gilt das Protokoll als
bestätigt.“
Nach kurzer Diskussion wurde einvernehmlich beschlossen, unter
„Sonstiges“ auf die in diesem Zusammenhang zu klärenden Fragen
zurückzukommen.
16. § 43 Abs. 4 (Linkspartei.PDS)
Der Antrag der Linkspartei.PDS wurde mit einer Änderung zur Abstimmung
gestellt.
Beschluss: 8 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.
„(4) Von den Sitzungen der BVV werden Tonaufzeichnungen
angefertigt, die durch das Büro der BVV gesichert und fünf Jahre aufbewahrt
werden. Diese können im Büro der BVV durch Mitglieder des Bezirksamtes oder ihre
Bevollmächtigten sowie durch Verordnete genutzt werden. Von
nichtöffentlichen Sitzungen der BVV werden keine Tonaufzeichnungen
angefertigt.“
17. § 49 (Linkspartei.PDS)
Der Antrag der Linkspartei.PDS wurde mit einer geringfügigen Ergänzung
zur Abstimmung gestellt:
Beschluss: 8 : 0 : 0 – Der Antrag wurde
beschlossen.
„Ein/Eine Zuhörer/-in, der/die im
Zuhörerraum der BVV Beifall oder Millibilligung äußert oder durch andere
Handlungen oder Äußerungen Ordnung und Anstand verletzt, kann durch den/die
Sitzungsleiter/-in zum Verlassen des Raumes aufgefordert oder auf dessen
Weisung hin durch Ordnungskräfte entfernt werden, wenn er/sie vorher zur
Ordnung gerufen wurde und auf die Folgen des zweiten Ordnungsrufes
hingewiesen wurde. Der/Die Sitzungsleiter/-in kann in
diesem Fall die Sitzung unterbrechen oder beenden."
18. § 57 (Verordnete der FDP / Linkspartei.PDS)
Mit Einverständnis der FDP wurde die Fassung der
Linkspartei.PDS zur Abstimmung gestellt.
Beschluss: 8 : 0 : 0 – Der Antrag wurde
beschlossen.
"(2) Innerhalb einer Sitzung der BVV kann eine
andere Person von diesem Recht höchstens
bei zwei Beratungsgegenständen Gebrauch machen. Eine andere Person, der auf
Antrag das Wort zu einem Beratungsgegenstand erteilt wurde, hat eine Redezeit
von 5 Minuten. Ein zweiter Redebeitrag zu diesem Beratungsgegenstand ist nicht
zulässig. Zu Beratungsgegenständen, zu denen die BVV beschlossen hat auf eine
Aussprache zu verzichten, ist eine Worterteilung an eine andere Person
ausgeschlossen.“
19. § 59 (Verordnete
der FDP)
Es wurde die Frage aufgeworfen, ob der Begriff
„Einwohnerfragestunde“ nicht durch einen anderen Begriff ersetzt
werden sollte, der auch Unternehmen die Möglichkeit zur Fragestellung einräume.
Nach dem Meinungsaustausch sah man keine Notwendigkeit, über die Änderung
abzustimmen.
20. § 60a (Linkspartei.PDS)
Beschluss:
5 : 1 : 2 –
Der Antrag wurde beschlossen.
Einfügung eines neuen Paragrafen nach § 60:
„§ 60a
Bezirkliche
Seniorenvertretung
(1) Die BVV ist
Ansprechpartnerin der bezirklichen Seniorenvertretung und arbeitet mit ihr
zusammen. Die bezirkliche Seniorenvertretung erhält Einladungen sowie
Drucksachen der BVV-Sitzungen.
(2)
Die bezirkliche Seniorenvertretung wirkt bei der Fortschreibung des
Bezirklichen Handlungskonzepts für Seniorinnen und Senioren des Bezirks
Lichtenberg mit. Sie hat nach Maßgabe
von § 9 Abs. 4 BezVG in den Ausschüssen der BVV Rederecht.“
21.
§ 61 (Linkspartei.PDS)
Die
Abstimmung wurde einvernehmlich auf die nächste Sitzung des Ausschusses
verschoben.
22.
§ 64 Abs. 5 und 6 (Linkspartei.PDS)
Beschluss:
7 : 0 : 0 –
Der Antrag wurde beschlossen.
„(5)
Die BVV kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder beschließen,
dass über eine Angelegenheit im Sinne von § 45 Abs. 1 BezVG ein Bürgerentscheid
stattfindet. Voraussetzung für diese Entscheidung ist ein fristgemäß
eingereichter Antrag zur Beschlussfassung
(6)
Zu den unter Abs. 2 Buchstabe a und Abs. 5 genannten Beratungsgegenständen sind
dringliche Anträge zur Beschlussfassung unzulässig.“
23.
§ 65 (Linkspartei.PDS)
Beschluss: 7 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.
„(1) Über die Auslegung der Geschäftsordnung während einer
Sitzung der BVV entscheidet der/die Sitzungsleiter/-in.“
24. § 66 (Neufassung)
(Linkspartei.PDS)
Beschluss: 5 : 2 : 1 – Der Antrag wurde
beschlossen.
„§ 66 Unerledigte Drucksachen am Ende der Wahlperiode
(1) Das Bezirksamt hat alle in der
vorhergehenden Wahlperiode nicht erledigten Beschlüsse der BVV weiter zu
bearbeiten und die Ergebnisse der neuen BVV vorzulegen.
(2) Nicht durch die BVV behandelte Vorlagen des
Bezirksamtes und Beschlussempfehlungen der Ausschüsse werden der neuen BVV
vorgelegt.
(3) Durch die Ausschüsse nicht abschließend
behandelte Drucksachen werden den Ausschüssen der neuen BVV zur Weiterbearbeitung
empfohlen. Über die Neuzuordnung zu den Ausschüssen entscheidet der/die
Vorsteher/-in.
(4) Durch die BVV nicht behandelte Anträge zur
Beschlussfassung und Große Anfragen sowie offene Mündliche und Kleine Anfragen
gelten am Ende der Wahlperiode als erledigt. Der/Die Vorsteher/-in gibt sie
sowie die in den Ausschüssen nicht abschließend behandelte Drucksachen der
neuen BVV in einer Übersicht zur Kenntnis.
(5) Nicht erledigte Eingaben und Beschwerden
werden durch die neue BVV weiterbearbeitet."
25. Neunummerung
der Geschäftssordnung
Es bestand Einvernehmen darüber, dass
infolge der Einfügung eines neuen Paragrafen eine Neunummerierung der GO
vorzunehmen ist.
26.
Anlage 1, Ziffer 7 (Linkspartei.PDS)
Die
Abstimmung wurde vertagt - bis zur nächsten Sitzung wird ein neuer
Formulierungsvorschlag gefunden.
27. Kleine Anfragen
Es wurde angeregt, eine Bestimmung zu Kleinen
Anfragen in die GO – vielleicht in Anlehnung an die GO der BVV Pankow von
Berlin – aufzunehmen.