Tagesordnung - 5. (Sonder-)Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben  

 
 
Bezeichnung: 5. (Sonder-)Sitzung in der VI. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben
Gremium: Geschäftsordnung/Eingaben
Datum: Mi, 14.02.2007 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Lichtenberg, Raum 7 (barrierefrei)
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Abstimmung über die Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollkontrolle der Sitzung vom 01.02.2007      
Ö 3  
Geschäftsordnung der BVV - Erarbeitung einer endgültigen Geschäftsordnung für die BVV Lichtenberg - 4. Beratung -  
Enthält Anlagen
DS/0004/VI  
    26.10.2006 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 4.1 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Der als Anlage beigefügte Entwurf einer Geschäftsordnung wird zur vorläufigen Geschäftsordnung der BVV Lichtenberg von Berlin für die VI. Wahlperiode erklärt.

 

Der für Geschäftsordnungsfragen zuständige Ausschuss der BVV wird beauftragt unmittelbar nach seiner Bildung die Arbeit an der Geschäftsordnung aufzunehmen und der BVV spätestens bis März 2007 den Entwurf der Endfassung vorzulegen.

   
    14.02.2007 - Geschäftsordnung/Eingaben
    Ö 3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    1

1. § 1 (Antrag der NPD)

Beschluss: 0 : 6 : 1

Der Antrag wurde abgelehnt.

 

2. § 7 Abs. 3 (FDP / Linkspartei.PDS)

Da die FDP erklärte, dass die Fassung der Linkspartei.PDS ihre Intentionen treffe, wurde nur über den präzisierten Antrag der Linkspartei abgestimmt:

Beschluss: 5 : 1 : 1 – Der Antrag wurde beschlossen.

„(3) Je politischer Partei oder Wählergemeinschaft, die keine Fraktion bildet, ist ein/eine Verordnete/-r berechtigt, an den Sitzungen des Ältestenrates teilzunehmen."

 

3. § 9 Abs. 2 (FDP / Linkspartei.PDS)

Es wurde wie bei Nr. 2 verfahren.

Beschluss: 5 : 1 : 1 – Der Antrag wurde beschlossen.

„(2) Für die Behandlung von Anträgen zur Beschlussfassung, Beschlussempfehlungen und Vorlagen stellt der Ältestenrat im Einvernehmen mit den Fraktionen und den fraktionslosen Bezirksverordneten den Entwurf einer Liste der Drucksachen ohne Aussprache zusammen. Angelegenheiten nach § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG können nicht Gegenstand von Drucksachen ohne Aussprache sein.“

 

4. § 10 Abs. 2 (Vorsteher – Ältestenrat / Linkspartei.PDS)

Es wurde über die Fassung der Linkspartei.PDS (§ 10 Abs. 2 und Anfügung einer Anlage 3 zur GO – Wortlaut von § 20 Verwaltungsverfahrensgesetz) abgestimmt:

Beschluss: 7 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.

„(2) Verordnete dürfen an Beratungen und Entscheidungen nicht mitwirken, wenn Gründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verwaltungsverfahren führen würden (Anlage 3). Gleiches gilt für Verordnete in Angelegenheiten, in denen sie als Dienstkräfte einer Senatsverwaltung vorbereitend oder entscheidend unmittelbar Aufgaben der Bezirksaufsicht oder einer möglichen Eingriffsentscheidung (§ 3 Abs. 2 Buchstabe b BezVG) gegenüber der Bezirksverwaltung wahrnehmen oder wahrgenommen haben. In Zweifelsfällen entscheidet die BVV, ob eine Besorgnis der Befangenheit vorliegt. Betroffene dürfen an der Entscheidung nicht mitwirken.“

Anmerkung auf die Wiedergabe von § 20 Verwaltungsverfahrensgesetz wird in diesem Protokoll verzichtet.

 

5. § 14 Abs. 4 (Linkspartei.PDS)

Beschluss: 7 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.

„(4) Jede Fraktion hat das Recht auf je einen Sitz im Ältestenrat sowie in allen Ausschüssen.“

 

6. § 15 Abs. 2 (Linkspartei.PDS)

Beschluss: 7 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.

„(2) Ausschüsse bestehen aus Verordneten und Bürgerdeputierten. Die Zahl der Mitglieder und die Zusammensetzung des Ausschusses bestimmt die BVV nach Maßgabe von § 9 Abs. 1 und 2 BezVG. Die Fraktionen benennen dem/der Vorsteher/-in ihre Ausschussmitglieder. Die Wahl der Bürgerdeputierten erfolgt nach Maßgabe von § 55 GO. Spätere Änderungen im Stärkeverhältnis der Fraktionen sind zu berücksichtigen.“

 

7. § 15 Abs. 3 (Linkspartei.PDS)

Beschluss: 7 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.

„Bei Abwesenheit eines Ausschussmitglieds darf die Fraktion ein anderes Mitglied der Fraktion entsenden, das alle Rechte und Pflichten eines ordentlichen Mitgliedes des betreffenden Ausschusses besitzt. Bürgerdeputierte sollen dabei in der Regel durch ihren/ihre Stellvertreter/-in vertreten werden.“

 

8. § 18 Abs. 2 (Linkspartei.PDS)

Die Fraktion der Linkspartei.PDS hat nach Diskussion im Ausschuss ihren Antrag zurückgezogen.

 

9. § 19 Abs. 1 (Vorsteher  / Linkspartei.PDS / SPD)

Zunächst wurde über den Antrag des Vorstehers abgestimmt:

Beschluss: 2 : 5 : 0 -– Der Antrag wurde angelehnt.

Dann erfolgte die Abstimmung über den Antrag der Linkspartei.PDS.

Beschluss: 5 : 0 : 2 – Der Antrag wurde beschlossen.

(1) Die BVV tritt in der Regel am vierten Donnerstag eines jeden Monats zu einer ordentlichen Sitzung zusammen. Die Sitzung ist durch den/die Vorsteher/-in einzuberufen. Ist der/die Vorsteher/-in verhindert, wird die BVV durch den/die Stellvertreter/-in und bei dessen/deren Abwesenheit durch den/die Schriftführer/-in einberufen.

In diesem Zusammenhang erfolgte auch ein Meinungsaustausch darüber, ob als Regeldauer der BVV 23.00 Uhr gelten sollte. Eine Abstimmung über diese – nicht ausformuliert vorliegende – Anregung erfolgte nicht.

 

10. § 19 Abs. 3 (Vorsteher  / Linkspartei.PDS)

Zunächst wurde über den Vorschlag des Vorstehers abgestimmt.

Beschluss: 0 : 5 : 3 – Der Antrag wurde abgelehnt.

Dann  erfolgte die Abstimmung über den Antrag der Linkspartei.PDS.

Beschluss: 7 : 0 : 1 – Der Antrag wurde beschlossen.

"(3) Die Sitzungen der BVV beginn um 17.00 Uhr und enden in der Regel um 22.00 Uhr, wobei ein begonnener Tagesordnungspunkt zu Ende zu führen ist. Die BVV kann die Fortsetzung der Sitzung beschließen. Wird eine Sitzung vor Erledigung der Tagesordnung geschlossen, ist sie in der Regel am folgenden Donnerstag ab 17.00 Uhr fortzusetzen.“

 

11. § 19 Abs. 4  (Vorsteher / Linkspartei.PDS)

Zunächst wurde über den Vorschlag des Vorstehers abgestimmt.

Beschluss: 0 : 7 : 1 – Der Antrag wurde abgelehnt.

Dann  erfolgte die Abstimmung über den Antrag der Linkspartei.PDS – nach Diskussion in modifizierter Form.

Beschluss: 8 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.

„Wird eine Sitzung der BVV wegen Beschlussunfähigkeit geschlossen (§ 8 Abs. 3 BezVG), ist  eine weitere Sitzung in der Regel für den folgenden Donnerstag einzuberufen.“

 

12. § 23 Abs. 1 Ziffer 9 (Verordnete der FDP)

Beschluss: 8 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.

„9. Beschlussfassung über die Liste der Drucksachen ohne Aussprache“

 

13. § 25 Abs. 4 (Linkspartei.PDS)

Beschluss: 7 : 0 : 1 – Der Antrag wurde beschlossen.

"(4) Vor Beendigung der Aussprache erhält der/die Einreicher/-in das Wort. Nimmt ein Mitglied des Bezirksamtes nach Beendigung der Aussprache das Wort, ist die Aussprache erneut eröffnet.“

 

14. § 26 Abs. 1 (Linkspartei.PDS)

Der Antrag der Linkspartei.PDS wurde mit einer geringfügigen Ergänzung zur Abstimmung gestellt:

Beschluss 7 : 0 : 1 – Der Antrag wurde beschlossen.

„(1) Verordnete, die zur Sache sprechen wollen, geben bei dem/der Vorsteher/-in eine Wortmeldung ab. Der/Die Vorsteher/-in erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Zu Beginn der Aussprache erhalten die Fraktionen sowie je ein Verordneter der in der BVV vertretenen Parteien oder Wählergemeinschaft ohne Fraktionsstatus die Möglichkeit, das Wort zu nehmen.“

 

15. § 43 Abs. 1 (SPD)

Der Ausschussvorsitzende regte an, weitgehend auf Verteilung von Protokollen in Schriftform zu verzichten; er verwies auf die Zugänglichkeit dieser Dokumente über das Internet.

Herr Steinbrück übergab den anderen Ausschussmitgliedern einen Vorschlag zur Neuformulierung des Abs. 1 und 2 von § 43, der folgenden Wortlaut hat:

„(1) Von jeder Sitzung der BVV ist ein Beschlussprotokoll zu fertigen, das von dem/der Vorsteher/-in im Original unterzeichnet, dem Bezirksamt, den Fraktionen  und Bezirksverordneten auf Anforderung innerhalb von sieben Tagen nach der BVV zugestellt und im Internet unter der Adresse www.berlin.de veröffentlicht wird. Protokolle nichtöffentlicher Sitzungen werden nicht im Internet eingestellt. Bestandteil des Beschlussprotokolls sind die von der BVV beschlossene Tagesordnung und der Wortlaut aller in der Sitzung gefassten Beschlüsse. Dem Beschlussprotokoll beizufügen sind

1. die Protokolle von namentlichen Abstimmungen,

2. die Mitteilungen des/der Vorstehers/-in in der jeweiligen Sitzung der BVV,

3. eine Aufstellung der Vorlagen zur Kenntnisnahme, zu denen Ausschüsse seit der vorhergehenden Sitzung der BVV die Kenntnisnahme empfohlen haben,

4. eine Aufstellung aller seit der vorhergehenden Sitzung der BVV vergebenen Drucksachennummern.

(2) Wenn kein/keine Verordnete/-r innerhalb von zwei Wochen nach Zugang und Veröffentlichung  des Beschlussprotokolls Einspruch eingelegt hat, gilt das Protokoll als bestätigt.“

Nach kurzer Diskussion wurde einvernehmlich beschlossen, unter „Sonstiges“ auf die in diesem Zusammenhang zu klärenden Fragen zurückzukommen.

 

16. § 43 Abs. 4 (Linkspartei.PDS)

Der Antrag der Linkspartei.PDS wurde mit einer Änderung zur Abstimmung gestellt.

Beschluss: 8 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.

„(4) Von den Sitzungen der BVV werden Tonaufzeichnungen angefertigt, die durch das Büro der BVV gesichert und fünf Jahre aufbewahrt werden. Diese können im Büro der BVV durch  Mitglieder des Bezirksamtes oder ihre Bevollmächtigten sowie durch Verordnete genutzt werden. Von nichtöffentlichen Sitzungen der BVV werden keine Tonaufzeichnungen angefertigt.“

 

17. § 49 (Linkspartei.PDS)

Der Antrag der Linkspartei.PDS wurde mit einer geringfügigen Ergänzung zur Abstimmung gestellt:

Beschluss: 8 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.

Ein/Eine Zuhörer/-in, der/die im Zuhörerraum der BVV Beifall oder Millibilligung äußert oder durch andere Handlungen oder Äußerungen Ordnung und Anstand verletzt, kann durch den/die Sitzungsleiter/-in zum Verlassen des Raumes aufgefordert oder auf dessen Weisung hin durch Ordnungskräfte entfernt werden, wenn er/sie vorher zur Ordnung gerufen wurde und auf die Folgen des zweiten Ordnungsrufes hingewiesen wurde. Der/Die Sitzungsleiter/-in kann in diesem Fall die Sitzung unterbrechen oder beenden."

 

 


18. § 57 (Verordnete der FDP / Linkspartei.PDS)

Mit Einverständnis der FDP wurde die Fassung der Linkspartei.PDS zur Abstimmung gestellt.

Beschluss: 8 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.

"(2) Innerhalb einer Sitzung der BVV kann eine andere  Person von diesem Recht höchstens bei zwei Beratungsgegenständen Gebrauch machen. Eine andere Person, der auf Antrag das Wort zu einem Beratungsgegenstand erteilt wurde, hat eine Redezeit von 5 Minuten. Ein zweiter Redebeitrag zu diesem Beratungsgegenstand ist nicht zulässig. Zu Beratungsgegenständen, zu denen die BVV beschlossen hat auf eine Aussprache zu verzichten, ist eine Worterteilung an eine andere Person ausgeschlossen.“

 

19.  § 59 (Verordnete der FDP)

Es wurde die Frage aufgeworfen, ob der Begriff „Einwohnerfragestunde“ nicht durch einen anderen Begriff ersetzt werden sollte, der auch Unternehmen die Möglichkeit zur Fragestellung einräume. Nach dem Meinungsaustausch sah man keine Notwendigkeit, über die Änderung abzustimmen.

 

20. § 60a (Linkspartei.PDS)

Beschluss: 5 : 1 : 2 – Der Antrag wurde beschlossen.

Einfügung eines neuen Paragrafen nach § 60:

„§  60a

Bezirkliche Seniorenvertretung

(1) Die BVV ist Ansprechpartnerin der bezirklichen Seniorenvertretung und arbeitet mit ihr zusammen. Die bezirkliche Seniorenvertretung erhält Einladungen sowie Drucksachen der BVV-Sitzungen.

(2) Die bezirkliche Seniorenvertretung wirkt bei der Fortschreibung des Bezirklichen Handlungskonzepts für Seniorinnen und Senioren des Bezirks Lichtenberg mit. Sie hat nach Maßgabe  von § 9 Abs. 4 BezVG in den Ausschüssen der BVV Rederecht.“

 

21. § 61 (Linkspartei.PDS)

Die Abstimmung wurde einvernehmlich auf die nächste Sitzung des Ausschusses verschoben.

 

22. § 64 Abs. 5 und 6 (Linkspartei.PDS)

Beschluss: 7 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.

„(5) Die BVV kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit im Sinne von § 45 Abs. 1 BezVG ein Bürgerentscheid stattfindet. Voraussetzung für diese Entscheidung ist ein fristgemäß eingereichter Antrag zur Beschlussfassung

(6) Zu den unter Abs. 2 Buchstabe a und Abs. 5 genannten Beratungsgegenständen sind dringliche Anträge zur Beschlussfassung unzulässig.“

 

23. § 65  (Linkspartei.PDS)

Beschluss: 7 : 0 : 0 – Der Antrag wurde beschlossen.

„(1) Über die Auslegung der Geschäftsordnung während einer Sitzung der BVV entscheidet der/die Sitzungsleiter/-in.“

 

24. § 66 (Neufassung)  (Linkspartei.PDS)

Beschluss: 5 : 2 : 1 – Der Antrag wurde beschlossen.

§ 66 Unerledigte Drucksachen am Ende der Wahlperiode

(1) Das Bezirksamt hat alle in der vorhergehenden Wahlperiode nicht erledigten Beschlüsse der BVV weiter zu bearbeiten und die Ergebnisse der neuen BVV vorzulegen.

(2) Nicht durch die BVV behandelte Vorlagen des Bezirksamtes und Beschlussempfehlungen der Ausschüsse werden der neuen BVV vorgelegt.

(3) Durch die Ausschüsse nicht abschließend behandelte Drucksachen werden den Ausschüssen der neuen BVV zur Weiterbearbeitung empfohlen. Über die Neuzuordnung zu den Ausschüssen entscheidet der/die Vorsteher/-in.

(4) Durch die BVV nicht behandelte Anträge zur Beschlussfassung und Große Anfragen sowie offene Mündliche und Kleine Anfragen gelten am Ende der Wahlperiode als erledigt. Der/Die Vorsteher/-in gibt sie sowie die in den Ausschüssen nicht abschließend behandelte Drucksachen der neuen BVV in einer Übersicht zur Kenntnis.

(5) Nicht erledigte Eingaben und Beschwerden werden durch die neue BVV weiterbearbeitet."

 

25.  Neunummerung der Geschäftssordnung

Es bestand Einvernehmen darüber, dass infolge der Einfügung eines neuen Paragrafen eine Neunummerierung der GO vorzunehmen ist.

 

26. Anlage 1, Ziffer 7 (Linkspartei.PDS)

Die Abstimmung wurde vertagt - bis zur nächsten Sitzung wird ein neuer Formulierungsvorschlag gefunden.

 

27.  Kleine Anfragen

Es wurde angeregt, eine Bestimmung zu Kleinen Anfragen in die GO – vielleicht in Anlehnung an die GO der BVV Pankow von Berlin – aufzunehmen.

   
    01.03.2007 - Geschäftsordnung/Eingaben
    Ö 3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    1

1. § 61 (Neufassung): Antrag Linkspartei.PDS

Der Änderungsantrag wurde im Ergebnis der geführten Diskussion in Abs. 5 und 9 vom Antragsteller geringfügig geändert und so zur Abstimmung gestellt.

Beschluss: 7 : 0 : 0 – der Antrag wurde beschlossen.

Die Neufassung von § 61 lautet:

㤠61 Behandlung von Eingaben und Beschwerden

(1) Alle an die BVV gerichteten Eingaben und Beschwerden leitet der/die Vorsteher/-in dem Ausschuss für Geschäftsordnung/Eingaben zuständigen Ausschuss zu. Dies gilt auch für Petitionen, die der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin der BVV zur Bearbeitung überwiesen hat.

(2) Der/die Vorsteher/-in registriert die Eingaben und Beschwerden und informiert den/die die Einreicher/-in unverzüglich über den Eingang und die Weiterleitung an den für Eingaben und Beschwerden zuständigen Ausschuss. Anonyme Eingaben und Beschwerden werden nicht behandelt.

(3) Der Ausschuss für Geschäftsordnung/Eingaben oder in seinem Auftrag einzelne Mitglieder sind berechtigt

1. den/die Einreicher/-in und andere Personen anzuhören,

2. zur Aufklärung des Sachverhalts Auskünfte vom Bezirksamt und anderen Behörden, Anstalten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts des Landes Berlin einzuholen,

3. Ortsbesichtigungen vorzunehmen.

Der Ausschuss kann eine Eingabe oder Beschwerde an den fachlich zuständigen Ausschuss zur Stellungnahme überweisen. Dieser hat die Angelegenheit auf der ersten Sitzung nach der Überweisung zu behandeln. Über das Ergebnis der Beratung ist der Ausschuss für Geschäftsordnung/Eingaben für Eingaben und Beschwerden zuständige Ausschuss innerhalb von sieben Tagen schriftlich zu unterrichten.

(4) Die Behandlung von Eingaben und Beschwerden erfolgt in nicht öffentlicher Sitzung.

(5) Der Ausschuss für Geschäftsordnung/Eingaben für Eingaben und Beschwerden zuständige Ausschuss berät und beschließt nach Einholung der erforderlichen Informationen und Unterlagen über die Eingaben bzw. Beschwerden. Der Ausschuss kann

1. die Eingabe oder Beschwerde dem Bezirksamt zur Kenntnisnahme, zur Überprüfung oder mit der Empfehlung, bestimmte näher bezeichnete Maßnahmen zu veranlassen, überweisen,

2. die Eingabe oder Beschwerde nach einem Beschluss der BVV bzw. einer Erklärung des Bezirksamtes in der betreffenden Sache für erledigt erklären,

3. die Eingabe oder Beschwerde an die zuständige Stelle weiterleiten, wenn bezirkliche Organe nicht zuständig sind,

4. die Eingabe oder Beschwerde als für eine Behandlung ungeeignet erklären.

5. dem/der Einreicher/-in Petent anheim stellen, den Rechtsweg zu beschreiten,

Die Beschlüsse sind so abzufassen, dass sie einen Ratschlag, eine Belehrung bzw. einen Hinweis zum zulässigen Rechtsweg enthalten.

(6) Wird eine Eingabe oder Beschwerde dem Bezirksamt zur Überprüfung oder mit der Empfehlung, bestimmte näher bezeichnete Maßnahmen zu veranlassen, überwiesen, so ist dieses verpflichtet, innerhalb von drei Wochen darüber zu berichten, welche Maßnahmen veranlasst wurden. Sofern diese Frist nicht eingehalten werden kann, ist beim Ausschuss Fristverlängerung zu beantragen.

(7) Der Ausschuss für Geschäftsordnung/Eingaben für Eingaben und Beschwerden zuständige Ausschuss hat den/die Einreicher/-in der Eingabe oder Beschwerde innerhalb von 7 Tagen nach der abschließenden Entscheidung schriftlich zu informieren. Ist innerhalb von 8 Wochen nach Eingang der Eingabe bzw. Beschwerde keine abschließende Entscheidung möglich, ist ein schriftlicher Zwischenbescheid abzufassen, in dem die Gründe für die längere Bearbeitungsdauer und der voraussichtliche Termin der abschließenden Entscheidung benannt werden.

(8) Eingaben und Beschwerden, die in Schriftform direkt an die fachlich zuständigen Ausschüsse herangetragen werden, werden durch diese abschließend bearbeitet. Für die Bearbeitung der Eingaben und Beschwerden in einem Fachausschuss gelten Abs. 2 bis 7 sinngemäß. Der Fachausschuss informiert den Ausschuss für Geschäftsordnung/Eingaben  jeweils innerhalb von 7 Tagen

1. nach dem Eingang der Eingabe oder Beschwerde,

2. nach der abschließenden Entscheidung zur Eingabe oder Beschwerde.

(9) Der Ausschuss für Geschäftsordnung/Eingaben ist für die Führung der Dokumentation über die Bearbeitung aller bei der BVV eingehenden Eingaben und Beschwerden im Zuständigkeitsbereich der BVV verantwortlich. Er wird dabei vom Büro der BVV unterstützt. Die BVV nimmt einmal im Jahr einen Bericht über die Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden in der BVV und ihren Ausschüssen entgegen.

(10) Im Übrigen finden die Bestimmungen des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen an das Abgeordnetenhaus von Berlin (Petitionsgesetz) sinngemäß Anwendung.“

Zudem bestand Einvernehmen zum Vorschlag der Linkspartei.PDS, Formblätter sowohl für die Eingabenbearbeitung durch Fachausschüsse als auch für Eingangsschreiben an die Einreicher/-innen von Eingaben bzw. Beschwerden zu entwickeln. Der Ausschussvorsitzende wird in Vorbereitung auf die nächste Ausschusssitzung entsprechende Vorschläge unterbreiten.

 

2. Anlage 1, Ziffer 7 (Neufassung): Antrag Linkspartei.PDS

Beschluss: 7 : 0 : 0 – der Antrag wurde beschlossen.

Die Neufassung von Anlage 1, Ziffer 7 lautet:

„7. Anforderungen an Vorlagen / Dringliche Vorlagen des Bezirksamtes zur Beschlussfassung bzw. zur Kenntnisnahme

7.1. Soweit nicht Ausschüsse der BVV zuständig sind, fertigt das Bezirksamt zu allen Angelegenheiten, über die die BVV nach § 12 Abs. 2 BezVG entscheidet, Vorlagen zur Beschlussfassung. Diese entsprechen in Form und Inhalt Anträgen zur Beschlussfassung. Eine Vorlage des Bezirksamtes zur Beschlussfassung enthält folgende Eingangsformulierung: ”Das Bezirksamt bittet die BVV folgendes zu beschließen:” In ihr sind Aussagen zu der zugrunde liegenden Rechtsvorschrift sowie zu durchgeführten Analysen, Untersuchungen, Abstimmungen und anderen für die Willensbildung des Bezirksamtes erheblichen Sachverhalten zu treffen. Die mit der Beschlussfassung in der BVV verbundenen Wirkungen sind zu bestimmen. Auf Dringliche Vorlagen des Bezirksamtes zur Beschlussfassung finden diese Bestimmungen sinngemäß auch Anwendung; die Dringlichkeit ist ausdrücklich zu begründen.

7.2. Das Bezirksamt fertigt für jeden Antrag zur Beschlussfassung und jede Beschlussempfehlung, der/die in der BVV beschlossen wurde und sich an das Bezirksamt richtet, unverzüglich eine Vorlage zur Beschlussfassung bzw. eine Vorlage zur Kenntnisnahme. Mittels Vorlage zur Kenntnisnahme informiert das Bezirksamt auch über die Führung der Geschäfte und künftige Vorhaben. Ist eine unverzügliche Einbringung einer Vorlage nicht möglich bzw. kann das Bezirksamt den von der BVV gesetzten Termin nicht einhalten, aufgrund des Gegenstandes innerhalb einer Frist von zwei Monaten an der Erledigung gehindert, besteht gegenüber der BVV Informationspflicht über die Gründe und den möglichen Termin der Erledigung. Mittels Vorlage zur Kenntnisnahme informiert das Bezirksamt auch über die Führung der Geschäfte und künftige Vorhaben.

7.3. Eine Vorlage des Bezirksamtes zur Kenntnisnahme enthält folgende Eingangsformulierung: ”Das Bezirksamt bittet die BVV folgendes zur Kenntnis zu nehmen:”. Eine Vorlage des Bezirksamtes zur Kenntnisnahme enthält neben der Angabe des zugrunde liegenden BVV- Beschlusses auf dem Deckblatt den Hinweis, ob es sich um eine Vorlage mit Informationen über Maßnahmen des Bezirksamtes nach § 13 Abs. 1, § 13 Abs. 3 oder § 15 BezVG handelt. In der Vorlage ist kenntlich zu machen, ob es sich um einen Zwischenbericht oder einen Abschlussbericht handelt. Abschlussberichte zu Empfehlungen nach § 13 Abs. 3 BezVG haben den Wortlaut der Antwort der zuständigen Stelle zu enthalten. Vorlagen zur Kenntnisnahme müssen Aussagen zu den möglichen Wirkungen auf den bezirklichen Haushalt treffen. Für Abweichungen vom beschlossenen Bezirkshaushalt sind Konsequenzen und Lösungsvorschläge zu benennen.“

 

3. § 10 Abs. 1 (Neufassung): Anregung SPD in der 5. Sitzung / Antrag Linkspartei.PDS

Beschluss: 6 : 0 : 1 – der Antrag wurde beschlossen.

Die Neufassung von § 10 Abs. 1 lautet:

„(1) Jede/r Verordnete hat das Recht, Anträge zu stellen und Anfragen an das Bezirksamt zu richten. Das Bezirksamt ist verpflichtet, jede Anfrage zu beantworten. Kleine Anfragen sind nach zwei Wochen schriftlich zu beantworten; diese Frist kann mit Einverständnis des/der Fragesteller/-in um maximal zwei Wochen verlängert werden.“

 

4. § 52 Abs. 1 und 2: Antrag Linkspartei.PDS

Der Antrag wurde nach der Diskussion im Ausschuss vom Antragsteller zurückgezogen.

 

5. § 52 Abs. 3 (Neufassung): Linkspartei.PDS

Der Änderungsantrag wurde im Ergebnis der geführten Diskussion vom Antragsteller geändert und so zur Abstimmung gestellt.

Beschluss: 7 : 0 : 0 – der Antrag wurde beschlossen.

Die Neufassung von 52 Abs. 3 lautet:

„(3) Die Aufhebung einer Entscheidung des Bezirksamtes außerhalb einer Vorlage zur Kenntnisnahme, die der BVV nicht im Wege einer Vorlage zur Kenntnisnahme oder einer Vorlage zur Beschlussfassung mitgeteilt wurde, erfolgt nach Beratung im zuständigen Ausschuss durch Beschluss der BVV. Antragsberechtigt sind Fraktionen, Ausschüsse und jeder/jede Verordnete. Der Aufhebungsantrag muss eine eigene Entscheidungsformel enthalten.“

 

6. Begrenzung der Anzahl der Großen Anfragen: Bündnis 90 / Grüne

Auf Anregung von Frau Kitzmann wurde aus aktuellem Anlass (nächste BVV- Sitzung) darüber diskutiert, ob die Zahl der Großen Anfragen pro Sitzung der BVV begrenzt werden kann bzw. soll. Der Ausschuss entschied einvernehmlich gegenwärtig von einer Neufassung Abstand zu nehmen.

 

7. Abfassung der „Liste der Drucksachen ohne Aussprache“: Ausschussvorsitzender

Auf Anregung des Ausschussvorsitzenden diskutierte der Ausschuss, ob GO- Änderungen in Bezug auf die konkrete Abfassung der „Liste der Drucksachen ohne Aussprache“ erforderlich sind. In diesem Zusammenhang wurde auf die bisher praktizierte Verfahrensweise verwiesen, nach der auf den betreffenden Listen nur die Ausschussüberweisung, nicht aber die Beschlussfassung (über Anträge, Beschlussempfehlungen und Vorlagen zur Beschlussfassung) bzw. die Zurkenntnisnahme (Vorlagen zur Kenntnisnahme vermerkt wurde.

Der Ausschuss erachtete eine Änderung der GO einvernehmlich nicht für erforderlich, bat aber zugleich den Ausschussvorsitzenden, notwendige Präzisierungen der Liste mit dem Vorsteher abzustimmen. Die Einführung von drei Rubriken „Beschlossen“, Zur Kenntnis genommen“ und „In den Ausschuss überwiesen“ wurde vom Ausschuss einvernehmlich für notwendig erachtet.

 

8. § 60 a Abs. 2: Bezirkliche Seniorenvertretung: Anregung von Herrn Apitz (erneute Behandlung)

Beschluss: 7 : 0 : 0 – der Antrag wurde beschlossen.

Die Neufassung von § 60a lautet:

„(2) Die bezirkliche Seniorenvertretung wirkt bei der Fortschreibung des Bezirklichen Handlungskonzepts für Seniorinnen und Senioren des Bezirks Lichtenberg mit und hat dazu nach Maßgabe von § 9 Abs. 4 BezVG in den Ausschüssen der BVV Rederecht.““

 

Schlussabstimmung zur Geschäftsordnung:

Beschluss: 7 : 0 : 0 – die Geschäftsordnung der BVV wird als Beschlussempfehlung an die nächste Sitzung der BVV eingebracht.

 

   
    22.03.2007 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 12.4 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Gemäß DS/0004/VI wird der als Anlage beigefügte Entwurf einer Geschäftsordnung zur endgültigen Geschäftsordnung der BVV Lichtenberg für die VI. Wahlperiode erklärt (Die Anlage haben alle Bezirksverordneten und das Bezirksamt erhalten).

   
    05.04.2007 - Geschäftsordnung/Eingaben
    Ö 3 - erledigt
   

 

Ö 4  
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