Beschluss:
1. Die Bezirksverordnetenversammlung
bekräftigt nochmals ihre einschlägigen Beschlüsse, die den Erhalt der
Trabrennbahn als wesentlich für die Infrastruktur des Ortsteils Karlshorst
einschätzen. Sie wird auch bei ihren künftigen Beschlüssen (u. a. Festsetzung
von Bebauungsplänen) auf die planungsrechtliche Sicherung der Flächen zum
Betrieb einer Trabrennbahn (Grünfläche mit Zweckbestimmung “Sportplatz”),
öffentlicher bzw. öffentlich nutzbarer Grünflächen und schützenswerter Biotope
bei Einordnung von Bauflächen (Wohn- und Kerngebiet) achten.
2. Das Bezirksamt wird ersucht alle
Anstrengungen zu unternehmen, um eine zeitnahe Bearbeitung der Bebauungspläne
XVII-14a und 14b zu erreichen, die das Festhalten an den bisherigen
Planungszielen in ihrer Gänze gewährleistet.
3. Das Bezirksamt wird ersucht das
Planungsverfahren weiterhin für die Bewohner und Nutzer transparent zu
gestalten und Bürgerforen vor Ort durchzuführen. Die BVV ist in den Fachausschüssen
regelmäßig zu neuen Sachständen zu informieren.
4. Das Bezirksamt wird des weiteren
ersucht sich an der Erarbeitung eines Konzeptes zur Gesamtnutzung der Wuhlheide
zu beteiligen, das wirtschaftlich attraktive Sport- und Freizeitangebote (Trabrennbahn
und Pferdesport, Fußballplatz Wuhlheide, die Angebote des FEZ, Freiluftbühne,
Freiluftschwimmbad usw.) mit der geplanten Wohnbebauung verträglich kombiniert.