Tagesordnung - 7. (Sonder-) Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 7. (Sonder-) Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
Datum: Do, 22.03.2012 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 21:06 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Max-Taut-Aula
Ort: Fischerstraße 36, 10317 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Feststellung der Dringlichkeit von Drucksachen      
Ö 4  
Beschlussfassung über die Tagesordnung      
Ö 5  
Bericht des Bezirksamtes      
Ö 6     Anträge zur Beschlussfassung      
Ö 6.1  
Zugesagte Finanzausstattung der Bezirke umsetzen!  
DS/0203/VII  
Ö 7     Beschlussempfehlungen der Ausschüsse      
Ö 7.1  
Experimentierfonds 2012-13  
DS/0052/VII  
Ö 7.2  
Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes Lichtenberg für 2012/13 - Leistungen nach §§ 11, 13 und 16 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
DS/0116/VII  
    19.01.2012 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 3.1 - vertagt
   

 

   
    16.02.2012 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 11.2 - überwiesen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans für die Jahre 2012 und 2013 ist für die Leistungen nach §§ 11, 13 und 16 Kinder- und Jugendhilfegesetz folgendes zu berücksichtigen:

Die pauschale 10%-Leistungsvergütung soll unverzüglich aufgehoben werden.

 

   
    19.03.2012 - Hauptausschuss
    Ö 2.3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
    Änderungen vorgestellt

DIE LINKE. stellt den Antrag auf Feststellung der Besorgnis der Befangenheit von Herrn Heinisch.

Abstimmung 5 / 6 / 0

Herr Heinisch nahm an der Abstimmung nicht teil.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Ausschuss die Annahme der Drucksache mit Änderungen.

Die Fraktionen SPD, CDU und Grüne stellen dazu ihre Änderungsanträge vor.

 

Es folgt die Abstimmung anhand der Anträge der Fraktionen SPD, CDU und Grüne:

 

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans für die Jahre 2012 und 2013 ist für die Leistungen nach §§ 11, 13.1 und 16 Kinder- und Jugendhilfegesetz folgendes zu berücksichtigen:

 

1.       Der Gesamtumfang der Leistungsstunden für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung ist im Verhältnis zu den Jahren 2010 und 2011 nicht abzusenken. Verschiebungen innerhalb des Verhältnisses der 3 Leistungsarten unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Erfordernisse sind bedarfsgerecht im Jugendhilfeausschuss zu vereinbaren. Die Leistungsangebote gemäß SGB VIII § 11 (Jugendarbeit) werden daraufhin untersucht, inwieweit in ihnen in der Praxis gemäß der Bedarfe vor Ort auch Leistungen erbracht werden, die dem Profil der Leistungen gemäß SGB VIII §§ 13.1 und 16 (Jugendsozialarbeit und Familienbildung) entsprechen. Ist dies der Fall, sind die Leistungsverträge entsprechend anzupassen.

 

Abstimmung: 7 / 0 / 5

 

2. Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss werden beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt zur Frage der Leistungsvergütung (Angebotsstunde) im Bereich der Produkte Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienbildung für das Jahr 2013 sowie die folgenden Jahre einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten, welcher den qualitativ fachlichen Erfordernissen gerecht wird und gleichzeitig die Auswirkungen auf künftige Zuweisungen im Rahmen der Globalsumme für Lichtenberg nicht aus dem Blick verliert. Für das Jahr 2012 gilt für die Leistungsvergütung je Angebotsstunde die alte Beschlusslage (analog 2011).

 

Abstimmung: 7 / 0 / 5

 

3. Es wird ein neuer Leistungsschwerpunkt „Jugend- und Familienbildung im Quartier“ gebildet. In diesem sollen Leistungen von Einrichtungen in Freier Trägerschaft finanziert werden, die insbesondere in Kooperation mit Kindertagesstätten und Schulen an deren Standorten oder in deren unmittelbarer Nähe dahingehend wirken, dass dort lokale Bildungs-Netzwerke entstehen bzw. unterstützt werden, die sich an die Menschen in der Region richten, deren Chancengleichheit verbessern und die Einrichtungen zu Orten sozialer Infrastruktur entwickeln, die sich über die engeren Zielgruppen von Kitas/Schulen hinaus an weitere im Quartier lebende Zielgruppen richten und die Standorte so öffnen. Für diesen Leistungsschwerpunkt werden im Jahr 2012 mindestens 100 T€ und im Jahr 2013 mindestens 250 T€ reserviert. Für die Verkehrszellen, in denen eine besonders sensible Begleitung der Quartiersentwicklung erforderlich ist (Biesenbrower Straße/Ribnitzer Straße/ Am Tierpark) sollen etwa die Hälfte der eingesetzten Mittel in diesem Schwerpunkt konzentriert werden.

 

Abstimmung: 9 / 0 / 3

 

3.1. Die Mittelreservierung in diesem Leistungsschwerpunkt erfolgt zu Lasten des Budgets, welches bisher für „Temporäre Projekte der Verwaltung des Jugendamtes für kurzfristig (unterjährig) entstandene Bedarfe (sogenannte 10 %-Projekte)“ veranschlagt wird. Dieses Budget reduziert sich entsprechend.

 

3.2. Die Entscheidungen zu Temporären Projekten werden nicht mehr alleinig durch das für Jugend zuständige Bezirksamtsmitglied und die Verwaltung des Jugendamtes, sondern vom Jugendhilfeausschuss getroffen.

 

Antrag Fraktion DIE LINKE. auf Streichung 3.1 und 3.2.

Abstimmung: 4 / 7 / 1

 

4. Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die Gebäudekosten bei Immobilien, die im Fachvermögen des Bezirks sind, mittelfristig reduziert werden könnten. Ziel ist es von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln einen möglichst großen Teil auf die direkte Arbeit mit den jungen Menschen und Familien zu konzentrieren. Geprüft werden sollen hierbei mögliche Synergien, die sich in konkreten Konstellationen aus Kooperationen z. B. von Jugendeinrichtung und Schule, etwa im Zusammenhang mit der Implementierung und Entwicklung der Sekundarschulen, ergeben könnten.

 

Ergänzend wird das Bezirksamt gebeten sich auch weiterhin für den Abschluss eines Berlin weiten Rahmenvertrages Jugend einzusetzen. Darin sollen sowohl fachliche Standards, als auch eine auskömmliche Finanzierung geregelt sein.

 

Gesamtabstimmung: 7 / 1 / 4

 

   
    22.03.2012 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 7.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
    Beschluss:

Beschluss:

 

Bei der Aufstellung des Haushaltsplans für die Jahre 2012 und 2013 ist für die Leistungen nach §§ 11, 13.1 und 16 Kinder- und Jugendhilfegesetz folgendes zu berücksichtigen:

 

1.         Der Gesamtumfang der Leistungsstunden für Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung ist im Verhältnis zu den Jahren 2010 und 2011 nicht abzusenken. Verschiebungen innerhalb des Verhältnisses der 3 Leistungsarten unter Berücksichtigung der sozialräumlichen Erfordernisse sind bedarfsgerecht im Jugendhilfeausschuss zu vereinbaren. Die Leistungsangebote gemäß SGB VIII § 11 (Jugendarbeit) werden daraufhin untersucht, inwieweit in ihnen in der Praxis gemäß der Bedarfe vor Ort auch Leistungen erbracht werden, die dem Profil der Leistungen gemäß SGB VIII §§ 13.1 und 16 (Jugendsozialarbeit und Familienbildung) entsprechen. Ist dies der Fall, sind die Leistungsverträge entsprechend anzupassen.

 

2.         Der Jugendhilfeausschuss und der Hauptausschuss werden beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt zur Frage der Leistungsvergütung (Angebotsstunde) im Bereich der Produkte Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienbildung für das Jahr 2013 sowie die folgenden Jahre einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten, welcher den qualitativ fachlichen Erfordernissen gerecht wird und gleichzeitig die Auswirkungen auf künftige Zuweisungen im Rahmen der Globalsumme für Lichtenberg nicht aus dem Blick verliert. Für das Jahr 2012 gilt als Obergrenze für die Leistungsvergütung je Angebotsstunde die alte Beschlusslage (analog 2011).

 

3.         Es wird ein neuer Leistungsschwerpunkt „Jugend- und Familienbildung im Quartier“ gebildet. In diesem sollen Leistungen von Einrichtungen in Freier Trägerschaft finanziert werden, die insbesondere in Kooperation mit Kindertagesstätten und Schulen an deren Standorten oder in deren unmittelbarer Nähe dahingehend wirken, dass dort lokale Bildungs-Netzwerke entstehen bzw. unterstützt werden, die sich an die Menschen in der Region richten, deren Chancengleichheit verbessern und die Einrichtungen zu Orten sozialer Infrastruktur entwickeln, die sich über die engeren Zielgruppen von Kitas/Schulen hinaus an weitere im Quartier lebende Zielgruppen richten und die Standorte so öffnen. Für diesen Leistungsschwerpunkt werden im Jahr 2012 mindestens 100 T€ und im Jahr 2013 mindestens 250 T€ reserviert. Für die Verkehrszellen, in denen eine besonders sensible Begleitung der Quartiersentwicklung erforderlich ist (Biesenbrower Straße/Ribnitzer Straße/ Am Tierpark) sollen etwa die Hälfte der eingesetzten Mittel in diesem Schwerpunkt konzentriert werden.

 

3.1.              Die Mittelreservierung in diesem Leistungsschwerpunkt erfolgt zu Lasten des Budgets, welches bisher für „Temporäre Projekte der Verwaltung des Jugendamtes für kurzfristig (unterjährig) entstandene Bedarfe (sogenannte 10 %-Projekte)“ veranschlagt wird. Dieses Budget reduziert sich entsprechend.

 

3.2. Die Entscheidungen zu Temporären Projekten werden nicht mehr alleinig durch das für Jugend zuständige Bezirksamtsmitglied und die Verwaltung des Jugendamtes, sondern vom Jugendhilfeausschuss getroffen.

 

4.              Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie die Gebäudekosten bei Immobilien, die im Fachvermögen des Bezirks sind, mittelfristig reduziert werden könnten. Ziel ist es von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln einen möglichst großen Teil auf die direkte Arbeit mit den jungen Menschen und Familien zu konzentrieren. Geprüft werden sollen hierbei mögliche Synergien, die sich in konkreten Konstellationen aus Kooperationen z. B. von Jugendeinrichtung und Schule, etwa im Zusammenhang mit der Implementierung und Entwicklung der Sekundarschulen, ergeben könnten.

 

Ergänzend wird das Bezirksamt gebeten sich auch weiterhin für den Abschluss eines Berlin weiten Rahmenvertrages Jugend einzusetzen. Darin sollen sowohl fachliche Standards, als auch eine auskömmliche Finanzierung geregelt sein.

Ö 7.3  
Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes Lichtenberg von Berlin für die Haushaltsjahre 2012/2013 sowie des Produkthaushaltsplanes 2012
Enthält Anlagen
DS/0150/VII  
               
 
 

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