Tagesordnung - 14. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden  

 
 
Bezeichnung: 14. Sitzung in der V. Wahlperiode des Ausschusses Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden
Gremium: Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden
Datum: Mi, 05.03.2003 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 1
Ort: Rathaus Lichtenberg, Möllendorffstr. 6, 10367 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 2  
Bestätigung des Protokolls      
N 3     (nichtöffentlich)      
Ö 4  
Änderung der Geschäftsordnung - Große Anfragen  
DS/0463/V  
Ö 5  
Änderung der Geschäftsordnung - Mündliche Anfragen  
DS/0464/V  
    VORLAGE
   

 

 

   
    19.02.2003 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 57 - überwiesen
   

 

 

   
    05.03.2003 - Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden
    Ö 5 - vertagt
   

 

 

   
    02.07.2003 - Geschäftsordnung/Eingaben/Beschwerden
    Ö 4 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    27.08.2003 - Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
    Ö 81 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

In der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin, beschlossen am 29. November 2001, mit den Änderungen vom 20. März 2002 und vom 18. Dezember 2002 werden folgende Änderungen vorgenommen:

 

§ 30 erhält folgende Fassung:

 

Ҥ 30

Einbringung und Behandlung von Mündlichen Anfragen (Aktuelle Fragestunde)

(1) Mündliche Anfragen sollen in der Regel spätestens am Tag vor der Sitzung der BVV um 10.00 Uhr bei dem/der Vorsteher/-in eingereicht werden. Der/Die Vorsteher/-in entscheidet über die formelle Zulässigkeit der Mündlichen Anfragen und übergibt sie unverzüglich dem Bezirksamt.

 

(2) Die Behandlung Mündlicher Anfragen (Aktuelle Fragestunde) in einer Sitzung der BVV soll den Zeitraum von 45 Minuten nicht überschreiten. Jeder/Jede Verordnete kann während der Aktuellen Fragestunde maximal zwei kurz und präzise formulierte Anfragen an das Bezirksamt richten.

 

(3) Der/Die Vorsteher/-in trägt die Anfrage vor. Das Bezirksamt antwortet mündlich. Von der Möglichkeit die Anfrage selbst zu stellen kann Gebrauch gemacht werden.

 

(4) An die Beantwortung durch das Bezirksamt schließt sich keine Aussprache an. Je Anfrage sind drei Zusatzfragen möglich, von denen die ersten zwei dem/der Fragesteller/in zustehen. Zusatzfragen dürfen nicht in Unterfragen gegliedert sein und müssen sich aus der Antwort des Bezirksamtes ergeben.

 

(5) Sind alle eingereichten Mündlichen Anfragen vor Ablauf der Fragestunde beantwortet, kann der/die Vorsteher/-in  weitere mündliche Anfragen zulassen. Bei mehreren Fragestellern/innen bestimmt der/die Vorsteher/-in die Reihenfolge ihres Aufrufs; dabei soll grundsätzlich je einem/einer Verordneten jeder Fraktion das Wort erteilt werden. Fraktionslose Verordnete sind nach den Fraktionen angemessen zu berücksichtigen.

 

(6) Mündliche Anfragen, die in der Fragestunde nicht beantwortet werden, soll das Bezirksamt binnen einer Woche schriftlich beantworten.

 

Ö 6  
Änderung der Geschäftsordnung - Sitzungsende  
DS/0465/V  
Ö 7  
Sonstiges      
               
 
 

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