Beschluss:
I.
In der am 29. November 2001 beschlossenen vorläufigen
Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin
(Beschluss V/1) werden folgende Änderungen vorgenommen:
1. §
3 Abs. 4 wird wie folgt geändert:
“Der/Die
Vorsteher/-in wird von dem/der stellvertretenden Vorsteher/-in
verpflichtet, die weiteren
Mitglieder des Vorstandes verpflichtet der/die Vorsteher/-in.”
2. §
9 Abs. 6 wird wie folgt geändert:
(6)
“Die Empfehlungen des Ältestenrates sind in einem Protokoll festzuhalten.
Dieses wird von dem/der
Vorsteher/-in unterzeichnet und den Mitgliedern des Ältestenrates, den Fraktionen und den fraktionslosen
Verordneten sowie dem Bezirksamt zugeleitet.”
3. §
42 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
“Von jeder Sitzung der BVV ist ein
Beschlussprotokoll zu fertigen, das von dem/der Vorsteher/-in unterzeichnet und
dem Bezirksamt, den Fraktionen sowie allen Verordneten innerhalb von sieben Tagen zugestellt wird. Bestandteil des Beschlussprotokolls
sind die von der BVV beschlossene
Tagesordnung und der Wortlaut aller in der Sitzung gefassten Beschlüsse. Dem Beschlussprotokoll
beizufügen sind
1.
die Protokolle von namentlichen Abstimmungen,
2.
die Mitteilungen des/der Vorstehers/-in in der jeweiligen Sitzung der BVV,
3.
eine Aufstellung der Vorlagen zur Kenntnisnahme, zu denen Ausschüsse seit
der vorhergehenden Sitzung der BVV die
Kenntnisnahme empfohlen haben,
4.
eine Aufstellung aller seit der vorhergehenden Sitzung der BVV
vergebenen Drucksachennummern.”
4. Die
Drucksachenordnung wird in Ziffer 2.1. wie folgt geändert:
“Anträge zur Beschlussfassung,
Beschlussempfehlungen sowie Vorlagen des Bezirksamtes zur Beschlussfassung bzw. Kenntnisnahme sind bei dem/der
Vorsteher/-in spätestens am vierzehnten
Tag vor der Sitzung der BVV bis 10.00 Uhr, Große Anfragen am achtundzwanzigten Tag vor der Sitzung
der BVV schriftlich einzureichen.”
§
20 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
“Einladung, vorgesehene Tagesordnung
und Drucksachen sind den Verordneten und dem Bezirksamt durch den/die
Vorsteher/-in bis spätestens sieben Tage vor der Sitzung zuzuleiten. Die Art
der Zustellung ist mit den Fraktionen und den fraktionslosen Verordneten zu
vereinbaren. Die schriftlichen Antworten des Bezirksamtes auf Große Anfragen
sind den Fraktionen und den fraktionslosen Verordneten über das Büro der BVV am
siebten Tag vor der Sitzung der BVV zu übergeben. Dringliche Drucksachen
müssen zu Beginn der Sitzung jedem/jeder Verordneten vorliegen.”
II.
Der Text der vorläufigen
Geschäftsordnung der BVV, in den die von der BVV auf der Grundlage dieser
Beschlussempfehlung beschlossenen Änderungen eingefügt wurden, gilt als
Endfassung der Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg
von Berlin im Sinne der Beschlussfassung der BVV vom 29. November 2001 und ist
allen Bezirksverordneten und Bürgerdeputierten sowie dem Bezirksamt zu
übergeben.