Kleine Anfrage - KA/0753/IX  

 
 
Nummer:KA/0753/IXEingang:11.07.2024
Eingereicht durch:Köhler, Leonie
Weitergabe:11.07.2024
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:25.07.2024
Antwort von:BzStRin BauStadtFMJugBeantwortet:31.07.2024
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:14.08.2024
  Fristverlängerung:15.08.2024
 
Betreff:Safe Spaces Update
Anlagen:
KA 0753- IX O Fristverlängerung Safe_Space_Update.docx PDF-Dokument
KA-0753-Safe Spaces Update-Beantwortung.docx PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Wurden Gespräche mit Trägern geführt um ein Safe-Space Konzept für von Gewalt betroffende FINTA* Personen zu prüfen?
  2. Wenn ja, wann fanden die Gespräche statt, mit welchen Trägern und welche Ergebnisse liegen vor?
  3. Wurde geprüft ob in Lichtenberg eine Notübernachtung für FINTA* Personen eingerichtet werden kann? Wenn ja, welche Orte wurden geprüft und wurden Träger mit einbezogen?
  4. Stellte es ein Problem bei der Prüfung dar, dass diese Safe Spaces auch für suchtkranke Menschen zugänglich sein sollen?
  5. Stellte es ein Problem bei der Prüfung dar, dass diese Safe Spaces barrierefrei gestaltet werden sollen?

 

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

sehr geehrte Frau Köhler,

 

die Beantwortung o.g. Kleinen Anfrage ist leider nicht innerhalb der in der Geschäftsordnung der BVV gewünschten Frist von 2 Wochen möglich.

 

Die Gründe dafür sind:

  • Die im Zusammenhang stehende Drucksache 0581/IX bedingte eine neue Zuordnung, die aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheit im GB BzBm nicht umgesetzt wurde. Es tritt ein neuer GB hinzu, der in die Beantwortung einzubeziehen ist.

 

Die Beantwortung erfolgt jedoch bis zum 15.08.2024.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

r die Leiterin des GB Soziales, Arbeit,

Gesundheit und Bürgerdienste

 

 

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

  1. Wurden Gespräche mit Trägern geführt um ein Safe-Space Konzept für von Gewalt betroffende FINTA* Personen zu prüfen?
  2. Wenn ja, wann fanden die Gespräche statt, mit welchen Trägern und welche Ergebnisse liegen vor?
  3. Wurde geprüft ob in Lichtenberg eine Notübernachtung für FINTA* Personen eingerichtet werden kann? Wenn ja, welche Orte wurden geprüft und wurden Träger mit einbezogen?
  4. Stellte es ein Problem bei der Prüfung dar, dass diese Safe Spaces auch für suchtkranke Menschen zugänglich sein sollen?
  5. Stellte es ein Problem bei der Prüfung dar, dass diese Safe Spaces barrierefrei gestaltet werden sollen?

Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:

 

Vorab ist anzumerken, dass nach Prüfung durch das Amt für Soziales festgestellt wurde, dass diese kleine Anfrage sich auf die DS 0581/IX bezieht. Diese also im Zusammenhang stehende Drucksache 0581/IX bedingte eine neue Zuordnung, die aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheit im GB BzBm nicht umgesetzt wurde. Diese Zuordnung ist am 23.07.2024 zur Kenntnis gelangt und unter der Betrachtung des Hauptfokus Safe Space Konzepte für FINTA* Personen und der erkennbaren Querschnittperspektive nicht allein im Amt für Soziales zu sehen. 

Demzufolge können die aufgeworfenen Fragen nicht explizit beantwortet werden.

 

zu 1.:

 

Mit Bezug auf von Gewalt betroffene Personen wird verwiesen, dass das Berliner Hilfesystem in Fällen von z.B. häuslicher Gewalt landesfinanziert ist.

r LSBTIQ+ Personen, die beispielsweise wegen Gewalt eine Unterbringung in einer Schutzeinrichtung benötigen, hat die für die Belange von LSBTIQ+ zuständige Senatsverwaltung im Frühjahr 2020 und Frühjahr 2023 anonyme Schutzwohnungen mit jeweils fünf Plätzen für alle Geschlechter eingerichtet. Im Zuge der Umsetzung u. a. des Berliner LSBTIQ+ Aktionsplans 2023 wurden die Träger der bereits bestehenden Schutzwohnungen I und II, aufgefordert, weitere fünf anonyme Schutzplätze (Schutzwohnung III) für die Zielgruppen trans, inter und nichtbinäre Menschen umgehend einzurichten. Das Vorhaben befindet sich im Antragsprüfverfahren und soll dann in die Förderung aufgenommen werden. Im Zuge der Weiterentwicklung der bestehenden Schutzwohnungen I und II werden die Qualität und der Zugang der Angebote verbessert, indem diese Schutzplätze künftig barrierefrei zugänglich sein werden.

In Lichtenberg wurde im August 2020 die Kampagne „Aktion Noteingang“ etabliert. Hier werden Schutzräume für situativ Betroffene von Hassgewalt angeboten. Dieser gemeinwesensbezogene Ansatz bezieht sich nicht isoliert auf einzelne Teilgruppen und wird bezirklich vom Integrationsbereich betreut. Eine Zuständigkeit im Querschnitt, ist im Amt für Soziales nicht gegeben.

 

zu 2.:

nicht zu beantworten

 

zu 3.:

 

Die Frage zielt darauf ab, zu prüfen ob für obdachlose Personen der genannten Zielgruppen eine eigene Notübernachtung eingerichtet werden kann. Dieses Anliegen ist jedoch mit Blick auf die Funktionsweise des Berliner Hilfesystems für obdachlose Menschen zumindest für die bezirkliche Ebene zu verneinen. Der Bezirk richtet generell keine ganzjährigen eigenen Notübernachtungsplätze ein, sondern vermittelt berlinweit - in tagessatzfinanzierte bestehende Angebote (auch in anderen Bezirken). Diese richten sich durchaus teilweise an bestimmte, besonders vulnerable Zielgruppen. Eine landesweite qualitative Fachplanung ist auf der entsprechenden Ebene zu verortet.

 

Anzumerken ist, dass seit 2023 in Lichtenberg eine spezialisierte ASOG-Einrichtung, die sich ausschließlich an queere/diverse Personen richtet (Giselastraße 23-25a in 10317 Berlin, die Betreibergesellschaft ist die Home & Care Mariendorf GmbH) besteht. Die Einrichtung besteht aus Apartments, die funktional ausgestattet sind und den "Mindestanforderungen für nicht vertragsgebundene Obdachlosenunterkünfte" entsprechen. Es wird eine - begrenzte soziale Beratung/Begleitung durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter angeboten. Die Einrichtung verfügt über eine Kapazität von 45 Plätzen.

 

zu 4.:

 

nicht zu beantworten

 

zu 5.:

 

nicht zu beantworten

 

 
 

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