Kleine Anfrage - KA/0197/IX  

 
 
Nummer:KA/0197/IXEingang:16.08.2022
Eingereicht durch:Ehlers, Daniela
Weitergabe:16.08.2022
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:30.08.2022
Antwort von:BzBm/PersFinWiKultBeantwortet:21.09.2022
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von BerlinErledigt:21.09.2022
  Fristverlängerung:
 
Betreff:Anteil Mitarbeiterinnen in der Verwaltung
Anlagen:
KA 0197-IX (BzBm) Anteil Mitarbeiterinnen in der Verwaltung PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

 

  1. Wie hoch ist der Anteil von Frauen insgesamt bei den Mitarbeiter*innen im Bezirk?

 

  1. Wie hoch ist der Anteil von Frauen, gruppiert nach Entgeltstufen und Status (Arbeiter*innen, Angestellte, Beamte)?

 

  1. Gibt es Fachbereiche in denen der Anteil von weiblichen Mitarbeiterinnen besonders auffällig ist bzw. stark vom Durchschnitt abweicht?

 

  1. Wie hoch ist der Anteil von Frauen unter den aktuellen Auszubildenden?

 

  1. Wie hoch war der Anteil von Frauen unter den in den vergangenen 12 Monaten eingestellten Personen?

 

  1. Wie hoch ist der Anteil an weiblichen Führungskräften?

 

  1. Gibt es explizite Förderungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, die sich an Frauen in der Verwaltung richten?

 

 

 

Kleine Anfragen Antworttext

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft geben:

 

  1. Wie hoch ist der Anteil von Frauen insgesamt bei den Mitarbeiter*innen im Bezirk?

 

  1. Wie hoch ist der Anteil von Frauen, gruppiert nach Entgeltstufen und Status (Arbeiter*innen, Angestellte, Beamte)?

 

  1. Gibt es Fachbereiche in denen der Anteil von weiblichen Mitarbeiterinnen besonders auffällig ist bzw. stark vom Durchschnitt abweicht?

 

  1. Wie hoch ist der Anteil von Frauen unter den aktuellen Auszubildenden?

 

  1. Wie hoch war der Anteil von Frauen unter den in den vergangenen 12 Monaten eingestellten Personen?

 

  1. Wie hoch ist der Anteil an weiblichen Führungskräften?

 

  1. Gibt es explizite Förderungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, die sich an Frauen in der Verwaltung richten?

 

 

 

 

 

 

Zu 1:

 

Zum Stichtag 01.01.2022 sind von 2004 Beschäftigten 1325 Frauen; dies entspricht einen Anteil von rd. 66 % (Angaben ohne kommunale Mitarbeiterinnen des Jobcenters und Auszubildende/Nachwuchskräfte).

 

Zu 2:

 

Überblick über die Gesamtzahl der Beamtinnen und Beamten

Stichtag 01.01.2022; ohne Jobcenter und Azubis/Nachwuchskräfte

 

Besoldungsgruppe

Gesamtanzahl Beamte/Beamtinnen

Davon weiblich

Quote/Anteil

B 6

1

0

0 %

B 5

1

0

0 %

B 4

3

2

67 %

A 16

1

1

100 %

A 15

4

2

50 %

A 14

4

2

50 %

A 13

0

0

-           

A 13 S

12

10

83 %

A 12

31

18

58 %

A 11

67

53

79 %

A 10

92

73

79 %

A 9Z

1

1

100 %

A 9S

8

7

88 %

A 9

10

8

80 %

A 8

20

17

85 %

A 7

4

4

100 %

A 6

3

1

33 %

Gesamt

262

199

76 %

 

 

Überblick über die Gesamtzahl der Tarifbeschäftigten

Stichtag 01.01.2022; ohne Jobcenter und Azubis/Nachwuchskräfte

 

Tarifgruppe

Gesamtanzahl Tarifbeschäftigte

Davon weiblich

Quote/Anteil

AT 2

1

0

0 %

AT 1

2

1

50 %

EG 15

24

17

71 %

EG 14

44

30

68 %

EG 13

22

12

55 %

EG 12

25

15

60 %

EG 11

158

94

59%

EG 10

89

59

66 %

EG 9 B

219

177

81 %

EG 9 A

203

142

70 %

EG 8

101

76

75 %

EG 7

37

18

49 %

EG 6

156

105

67 %

EG 5

270

122

45 %

EG 4

32

12

38 %

EG 3

88

47

53 %

EG 2

17

13

76 %

EG 1

25

6

24 %

KR 5

2

1

50 %

KR 7

10

10

100 %

S 18

2

1

50 %

S 17

16

12

75 %

S 16

1

1

100 %

S 15

10

9

90 %

S 14

70

61

87 %

S 13

6

6

100 %

S 12

59

40

68 %

S 11 B

32

23

72 %

S 8 A

2

2

100 %

S 8 B

20

14

70 %

Gesamt

1742

1126

65 %

 

 

Zu 3:

 

In Leistungsämter wie rgerdienste, Soziales, Gesund und Jugend sind besonders viele Frauen beschäftigt, während in Bereichen wie Straßen- und Grünflächenamt, Stadtentwicklungsamt, Schul- und Sportamt und Ordnungsamt der Frauenanteil stark vom Durchschnitt abweicht.

 

Zu 4:

 

Übersicht über Auszubildende - Stichtag 01.01.2022

Weitere Nachwuchskräfte (u.a. mit Dualem Studium) wurden tabellarisch nicht berücksichtigt.

 

Ausbildungsrichtung

Gesamtanzahl Azubis

Davon weiblich

Quote/Anteil

Azubi FA f. Medien- u. Informationsdienste

4

2

50 %

Azubi Gärtner:in

12

2

17 %

Azubi Vermessungstechniker:in

3

1

33 %

Azubi Verwaltungsangestellte:r

26

24

92 %

Stadtsekretäranwärter:in

10

6

60 %

Gesundheitsaufseher:in

2

2

100 %

Lebensmittelkontrollsekretäranwärter:in

2

0

0 %

 

Zu 5:

 

Der Anteil von Frauen unter den in den vergangenen 12 Monaten eingestellten Personen beträgt rd. 65 %.

 

Zu 6:

 

Der Anteil an weiblichen Führungskräften beträgt rd. 61 % (108 von 177 Führungskräften).

 

Zu 7:

 

Bereits im aktuellen Personalmanagementkonzept der Bezirksverwaltung Lichtenberg sind Maßnahmen, wie z.B. flexible Arbeitskonzepte, verankert, um die Familiengerechtigkeit innerhalb der Bezirksverwaltung weiterzuentwickeln. Dies setzt sich im Frauenförderplan für die Jahre 2020 bisr2026 fort. Führungskräfte erhalten damit ein weiteres Instrument in die Hand, um ihren originären Führungsaufgaben der Personalentwicklung und damit auch der Frauenförderung gerecht zu werden.

 

Hinsichtlich Förderungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Frauen beschreibt der Frauenförderplan folgende Maßnahmen:

 

  1. Frauen werden motiviert an den Aufstiegslehrgängen bzw. Verwaltungslehrgängen teilzunehmen, um ihnen damit die Chance zur Übernahme einer höherwertigen Sachbearbeitungsaufgabe oder einer ersten Führungsaufgabe (z. B. als Teamleitung) zu ermöglichen.

 

  1. Führungskräfte machen ihre Mitarbeiterinnen auf Maßnahmen aufmerksam, die für das berufliche Fortkommen förderlich sind und unterstützen die Teilnahme an konkreten Maßnahmen wie z.B. Übertragung von Fach- und Sonderaufgaben, Arbeit in Projekten, Führung auf Probe, Hospitation, Rotation in anderen Aufgabenfeldern.

 

  1. Teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter:innen sind die gleichen beruflichen Entwicklungs- und

Fortbildungschancen zu gewähren wie Vollzeitbeschäftigten. Anträgen auf Fort- und Weiterbildung wird entsprochen.

 

  1. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen finden nach Möglichkeit während der regelmäßigen Arbeitszeit der Dienststellen statt. Fortbildungsmaßnahmen sollen so angeboten werden, dass auch Beschäftigte mit betreuungsbedürftigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen und Teilzeitbeschäftigte teilnehmen können. Liegt die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit, so ist hierfür – gemäß DV Flex entsprechender Freizeitausgleich zu gewähren. Entstehen durch die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen unvermeidliche erhöhte Kosten für die Betreuung von Kinder unter zwölf Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen, so sind diese Aufwendungen zu erstatten.

 

  1. Die Serviceeinheit Personal – Personalmanagement – die Fortbildungsbeauftragte arbeiten

mit der Frauenvertreterin zusammen, um der Verwaltungsakademie regelmäßig Verbesserungsvorschläge für die Fortbildungsveranstaltungen allgemein sowie zum Thema Frauenförderung und berufliche Qualifikation im Speziellen aufgrund der Wünsche und Erfahrungen der Frauen der Bezirksverwaltung, zu machen.

 

  1. Die Serviceeinheit Personal – Personalmanagement bietet gemeinsam mit der Frauenvertreterin regelmäßig Inhouse-Schulungen für Frauen zum Thema Personalentwicklung an.

 

Auch die Führungskräfte tragen eine besondere Verantwortung bei der Erfüllung bzw. Umsetzung der Frauenförderung bei. Sie sind dazu verpflichtet, an speziellen Fortbildungen zu den Themen Diversity und Gleichstellung von Frauen, LGG, Frauendiskriminierung, geschlechtergerechte Sprache, Schutz vor sexueller Belästigung, Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz teilzunehmen.

Darüber hinaus sind Führungskräfte verpflichtet, sich mit den Zielen und Maßnahmen aus dem Audit

familiengerechter Bezirk auseinanderzusetzen und diese aktiv zu unterstützen.

 

Neben den bereits genannten Schulungsangebote sollen Führungskräfte durch Fortbildungen für die Problematik der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, den Rechtsschutz für die Betroffenen und die Handlungsverpflichtungen des:der Dienstvorgesetzten sensibilisiert werden. Ein Leitfaden für Führungskräfte und Mitarbeiter:innen wird dazu entwickelt.

 

 

 
 

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