Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
- Welche Mitglieder des Bezirksamtes führten wann mit dem Investor van Caem über die von ihm geplanten bezirklichen Vorhaben Gespräche und mit welchem Ergebnis?
- Gab es seitens des o.g. Investors Einladungen an Mitglieder Bezirksamtes oder deren Mitarbeiter?
- Wenn ja, zu welchen Anlässen und welche Mitglieder des Bezirksamtes oder deren MA sind den Einladungen wann gefolgt?
- Gab es in dieser Wahlperiode seitens anderer Investoren Einladungen an Mitglieder des Bezirksamts oder deren MA?
- Wenn ja, von welchen zu welchen Anlässen und welche Mitglieder des Bezirksamtes oder deren MA sind den Einladungen wann gefolgt?
Das Bezirksamt teilt Folgendes mit:
zu 1.
Bezirksbürgermeister:
- 18.08.2017 Gespräch mit Herrn van Caem zum Gewerbegrundstück Buchberger Str. (anwesend: Herr Güttler-Lindemann, Frau Kuhnert)
- 15.02.2018 Gespräch mit Herrn van Caem und dem Architekten zu den Themen Weiße Taube, Rhinstr. 39 und Coppipark (anwesend: Herr Güttler-Lindemann, Herr Prof. Dr. Hofmann)
- 16.03.2018 Telefontermin mit Herrn van Caem zum Thema Coppipark
Bezirksstadträtin Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit:
- 2018 Gespräch mit Herrn van Caem – Investor stellt Planungen für Gewerbestandort Rhinstraße vor
- 22.06.2018 Telefontermin mit Herrn van Caem – Investor kündigt Zurückziehung des Widerspruchs zum negativen Vorbescheid Vorhaben Buchberger Straße an und teilt mit, dass er seine Planungen für die Rhinstraße hin zu Gewerbe ändern wird
- 02.05.2018 Telefontermin mit Herrn van Caem – Investor erkundigt sich nach Rahmenplan Rhinstraße
- 10.04.2018 Gespräch mit Herrn van Caem und BzBm – weiterer Verlauf des Bebauungsplanverfahrens wird besprochen, Investor drängt auf zügige Bearbeitung
- 23.03.2018 Telefontermin mit Herrn van Caem – Investor bittet bzgl. Vorhaben Buchberger Straße um Beurteilung nach §34 BauGB, Bezirksstadträtin verweist auf fehlende Voraussetzungen insbesondere hinsichtlich Verkehr.
- 13.03.2018 Telefontermin mit Herrn van Caem – Investor bittet bzgl. Vorhaben Buchberger Straße um Beurteilung nach §34 BauGB, Bezirksstadträtin verweist auf fehlende Voraussetzungen insbesondere hinsichtlich Verkehr.
- 27.09.2017 Gespräch mit Herrn van Caem hinsichtlich stadtplanerischer Rahmenbedingungen für Rhinstraße 139 und Buchberger Straße. Für beide Standorte wurde auf das Bebauungsplanerfordernis hingewiesen.
- 05.09.2017 Gespräch mit Herrn Khodzitski zum Gewerbegebiet Buchberger Straße, Bekanntgabe des Grundstücksverkaufs und Vorstellung von Herrn van Caem als neuen Eigentümer – die rudimentär vorgestellten Planungen deuten auf ein Bebauungsplanerfordernis hin.
- 05.01.2017: Gespräch mit Herrn van Caem und Herrn Engels zu Vorhaben Landsberger Allee und Rhinstraße 139. Besprechung der stadtplanerischen Rahmenbedingungen hinsichtlich Rhinstraße und des weiteren Vorgehens im Bebauungsplanverfahren hinsichtlich Landsberger Allee/Weiße Taube
Bezirksstadtrat Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr
- 01.04.2015: Gespräch mit Herrn van Caem im Rathaus zur Vorbereitung/Abstimmung zu den B-Plan-Verfahren zum Standort Weiße Taube
- 13.11.2015: Gespräch mit Herrn van Caem im Rathaus zur Vorbereitung/Abstimmung zu den B-Plan-Verfahren zum Standort Weiße Taube
Bezirksstadträtin Abteilung Familie, Jugend, Gesundheit und Bürgerdienste:
Fehlmeldung
Bezirksstadtrat Regionalisierte Ordnungsaufgaben:
Fehlmeldung
zu 2. und 3.
Es gab 2-3 Einladungen an die Bezirksstadträtin Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit: Einladungen des Investors van Caem an Beschäftigte des Stadtentwicklungsamts einschließlich der Leitungsebenen sind nicht bekannt. Der Investor sowie seine Beauftragten haben die Besprechungstermine im Bezirksamt/Stadtentwicklungsamt oder telefonisch wahrgenommen. Im übrigen Fehlmeldung.
zu 4. und 5.
Im Zusammenhang mit der Herstellung von Bauvorhaben erhalten Beschäftigte und Mitglieder des Bezirksamts wiederkehrend Einladungen zu Eröffnungen, Richtfesten, Grundsteinlegungen, Spatenstichen, Baggerbissen u.ä..
Im Wesentlichen erfolgen diese Einladungen durch die HOWOGE, aber auch durch andere private Bauherrn, wie zuletzt im größeren Rahmen durch Möbel Höffner. Eine Einladung und Teilnahme erfolgt dann, wenn das betreffende Bauvorhaben bereits positiv beschieden bzw. genehmigt wurde.