Drucksache - DS/2002/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, der BVV vor Abschluss der laufenden Wahlperiode einen Stufenplan zur schrittweisen Umstellung der Reinigung der bezirklichen Schulgebäude auf Eigenreinigung in kommunaler Trägerschaft vorzulegen, wie es der Beschluss der BVV vom 29.04.2020 zum Einwohner*innenantrag „Saubere Schulen“ vorsieht. Dabei ist eine Umstellung auf Eigenreinigung an mindestens 25 Prozent der Schulen zum Schuljahr 2022/2023 (ordentliche Kündigung der Verträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit im Sommer 2022 (vgl. DS/1685/V) anzustreben. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung eines oder mehrerer Verträge aus "wichtigem Grund" soll eine frühzeitigere Umstellung auf Eigenreinigung geprüft werden.
Begründung: Die BVV Friedrichshain-Kreuzberg hat sich in der Vergangenheit vielfach für die Rekommunalisierung der Schulreinigung ausgesprochen (vgl. DS/1555/V vom 29.04.2020, DS/1147/V vom 26.02.2020, DS/0417/V vom 20.09.2017). Bisher sind die konkreten Schritte dorthin noch nicht aufgezeigt worden. Die ergänzende Tagesreinigung wird bereits seit dem Frühjahr 2020 an allen Schulen in bezirklicher Trägerschaft umgesetzt. Die laufenden Reinigungsverträge enden im Sommer 2022. Daher sollte in Vorbereitung der Umstellung bis zum Abschluss der Wahlperiode die notwendigen Schritte und Maßnahmen skizziert werden.
BVV 24.03.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird gebeten, der BVV vor Abschluss der laufenden Wahlperiode einen Stufenplan zur schrittweisen Umstellung der Reinigung der bezirklichen Schulgebäude auf Eigenreinigung in kommunaler Trägerschaft vorzulegen, wie es der Beschluss der BVV vom 29.04.2020 zum Einwohner*innenantrag „Saubere Schulen“ vorsieht. Dabei ist eine Umstellung auf Eigenreinigung an mindestens 25 Prozent der Schulen zum Schuljahr 2022/2023 (ordentliche Kündigung der Verträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit im Sommer 2022 (vgl. DS/1685/V) anzustreben. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung eines oder mehrerer Verträge aus "wichtigem Grund" soll eine frühzeitigere Umstellung auf Eigenreinigung geprüft werden.
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