Drucksache - DS/1959/V  

 
 
Betreff: Angebote der kostenfreien Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Zeiten der Corona-Krise
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Juda, UlrikeJuda, Ulrike
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
27.01.2021 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.)    In welchem Umfang wurde seit Beginn des sog. ersten Lock-Downs Mitte März 2020 auf die Beratungsangebote der kostenfreien Schuldner- und Insolvenzberatung im Bezirk zurückgegriffen?

 

2.)    Inwieweit konnten die Träger auf den krisenbedingten Beratungsbedarf im Zuge der Corona-Pandemie reagieren und ihre Beratungsangebote auf die gegenwärtige Situation des Lock-Downs sowie krisenspezifische Problematiken anpassen?

 

3.)    Wird durch die Träger ein erhöhter Beratungsbedarf im weiteren Verlauf und Nachgang der Corona-Krise erwartet bzw. wurden dem Bezirksamt erhöhte Bedarfe durch die Träger in Hinblick auf die Krise und ihrer Auswirkungen bereits angezeigt?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales

Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. In welchem Umfang wurde seit Beginn des sog. ersten Lock-Downs Mitte März 2020 auf die Beratungsangebote der kostenfreien Schuldner- und Insolvenzberatung im Bezirk zurückgegriffen?

 

Die Nachfrage bei den drei vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg finanzierten Beratungsangeboten r überschuldete Menschen (Diakonie, AWO, DILAB) gestaltet sich unterschiedlich: Zwei Träger meldeten eine gleichbleibende Nachfrage, beim dritten Träger stieg die Nachfrage nach Erstberatungen im Vergleich zum Vorjahr um ca. zehn Prozent.

 

 

  1. Inwieweit konnten die Träger auf den krisenbedingten Beratungsbedarf im Zuge der Corona-Pandemie reagieren und ihre Beratungsangebote auf die gegenwärtige Situation des Lock-Downs sowie krisenspezifische Problematiken anpassen?

 

hrend des ersten Lock-Downs fanden keine persönlichen Beratungen statt bzw. wurden zum Schutz der Mitarbeitenden und Ratsuchenden deutlich eingeschränkt. Stattdessen wurden Telefonsprechstunden und in geringerem Umfang auch Beratungen per Mail, in seltenen Fällen auch postalisch angeboten. Unter https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/aktuelles/corona-informationen/beratung/ wurden vom Bezirksamt Kontakte und Beratungsangebote zur Information für die Bürger*innen zusammen getragen.

 

Außerhalb des Lock-Downs fanden persönliche Beratungen in einem reduzierten Umfang unter Einhaltung strenger Hygiene-Konzepte statt. Dieses Angebot richtete sich insbesondere an Menschen, die keinen Zugang zum Internet haben oder die aufgrund sprachlicher Barrieren gemeinsam mit einem/r Dolmetscher*in die Beratung aufsuchen müssen. Ein Träger bietet seit Kurzem eine datensichere Videoberatung an; in Kürze wird eine Beratung in einem datenschutzgerechten Onlineberatungsportal möglich sein.

 

Am 3. Dezember 2020 veranstaltet ich eine Online-Veranstaltung „Runder Tisch der Sozialberatungsstellen“, an der ca. 30 Personen von 16 verschiedenen Beratungsstellen sowie Kollegen*innen des Bezirksamts teilnahmen. Die Beratungsstellen berichteten partiell von einer Erhöhung des Beratungsaufkommens und von den sich ändernden Themen und Anliegen der Beratung. Diese krisenspezifischen Themen haben auch einen erhöhten Fortbildungsbedarf für die Berater*innen.

 

  1. Wird durch die Träger ein erhöhter Beratungsbedarf im weiteren Verlauf und Nachgang der Corona-Krise erwartet bzw. wurden dem Bezirksamt erhöhte Bedarfe durch die Träger in Hinblick auf die Krise und ihrer Auswirkungen bereits angezeigt?

 

Der Beratungsbedarf hat sich erhöht und wird sich nach Einschätzung der Träger voraussichtlich im Herbst 2021 weiter erhöhen. Das liegt einerseits an der Neuregelung des Insolvenzverfahrens und zum anderen aber an den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie - insb. Einkommensminderung durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit, Auslaufen von Honorarverträgen, Wegfall von Zuverdienst durch Wegfall ehrenamtlicher Tätigkeit / Aufwandsentschädigung, Scheitern einer Selbstständigkeit - die dazu führen, dass laufende Kosten nicht mehr getragen und Kredite nicht mehr bedient werden können. Es wird entsprechend der Erfahrungen der letzten 6 Monate mit einem Aufwuchs von 10-15% gerechnet.

 

Bereits Mitte September 2020 habe ich gegenüber der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales das Thema Stärkung der Schuldner- und Insolvenzberatung r eine Sozialstadträtesitzung aufgesetzt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

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