Drucksache - DS/1958/V  

 
 
Betreff: Europaweite Ausschreibung bei Luftfiltergeräten für die Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Husein, TimurHusein, Timur
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
27.01.2021 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist eine europaweite Ausschreibung für den Kauf von Luftfiltergeräten für die Schulen in Friedrichshain-Kreuzberg erforderlich wie das Bezirksamt meint oder entbehrlich wie die Senatsverwaltung meint?

 

  1. Woraus ergibt sich die Entbehrlichkeit der Ausschreibung nach Auffassung der Senatsverwaltung?

 

  1. Welche Auffassung vertritt das Rechtsamt?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:

 

  1. Ist eine europaweite Ausschreibung für den Kauf von Luftfiltergeräten für die Schulen von Friedrichshain-Kreuzberg erforderlich wie das Bezirksamt meint oder entbehrlich wie die Senatsverwaltung meint?

 

Das Bezirksamt vertritt nicht die Auffassung, dass eine europaweite Ausschreibung für die Beschaffung der Luftreinigungsgeräte erforderlich war. Das Bezirksamt hat demzufolge auch keine öffentliche Ausschreibung vorbereitet oder durchgeführt. Stattdessen hat das Bezirksamt die Vergabe so schnell wie möglich durchgeführt und genau deshalb gehört Friedrichshain-Kreuzberg zu den drei Bezirken (zusammen mit Pankow und Steglitz-Zehlendorf), die die Geräte den Schulen am schnellsten zur Verfügung gestellt haben.

 

Entsprechend der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sind öffentliche Leistungen und Aufträge im Wettbewerb zu vergeben bzw. öffentlich auszuschreiben, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Sen BJF) hat mit Schreiben vom 11.11.2020 den Bezirken mitgeteilt, dass für sie infolge der fortbestehenden Pandemiesituation zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes in Form des Präsenzunterrichtes eine Abweichung vom Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung gesehen wird und bewertete die Schaffung der technischen Voraussetzungen in nicht ausreichend belüfteten Klassenzimmern mittels Luftreinigungsgeräten als Bestandteil der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der öffentlichen Verwaltung. Sen BJF empfahl den Bezirken die Auftragsvergabe über ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb. Genau dieser Empfehlung ist das Bezirksamt gefolgt.

 

Die nunmehr nochmals seitens des Senats berlinweit zur Verfügung gestellten zusätzlichen Mittel i.H.v. 4,5 Mio. € für die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten werden nach derzeitiger Kenntnis des Bezirksamtes über die Berliner Immobilienmanagement GmbH zentral (europaweit) für alle Bezirke ausgeschrieben. Auf diese Vergabe und den Zeitraum bis zur Auslieferung an die Schulen hat das Bezirksamt keinen Einfluss.

 

 

  1. Woraus ergibt sich die Entbehrlichkeit der Ausschreibung nach Auffassung der Senatsverwaltung?
     

Siehe Antwort zu Frage 1

 

  1. Welche Auffassung vertritt das Rechtsamt?
     

Das Rechtsamt war in den Vorgang nicht einbezogen, da das Schreiben der Sen BJF eindeutig war und es keiner weitergehenden rechtlichen Prüfung bedurfte.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Andy Hehmke

 

 

 
 

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