Drucksache - DS/1958/V
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Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:
Das Bezirksamt vertritt nicht die Auffassung, dass eine europaweite Ausschreibung für die Beschaffung der Luftreinigungsgeräte erforderlich war. Das Bezirksamt hat demzufolge auch keine öffentliche Ausschreibung vorbereitet oder durchgeführt. Stattdessen hat das Bezirksamt die Vergabe so schnell wie möglich durchgeführt und genau deshalb gehört Friedrichshain-Kreuzberg zu den drei Bezirken (zusammen mit Pankow und Steglitz-Zehlendorf), die die Geräte den Schulen am schnellsten zur Verfügung gestellt haben.
Entsprechend der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen sind öffentliche Leistungen und Aufträge im Wettbewerb zu vergeben bzw. öffentlich auszuschreiben, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände eine Ausnahme rechtfertigen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Sen BJF) hat mit Schreiben vom 11.11.2020 den Bezirken mitgeteilt, dass für sie infolge der fortbestehenden Pandemiesituation zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes in Form des Präsenzunterrichtes eine Abweichung vom Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung gesehen wird und bewertete die Schaffung der technischen Voraussetzungen in nicht ausreichend belüfteten Klassenzimmern mittels Luftreinigungsgeräten als Bestandteil der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs der öffentlichen Verwaltung. Sen BJF empfahl den Bezirken die Auftragsvergabe über ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb. Genau dieser Empfehlung ist das Bezirksamt gefolgt.
Die nunmehr nochmals seitens des Senats berlinweit zur Verfügung gestellten zusätzlichen Mittel i.H.v. 4,5 Mio. € für die Beschaffung von Luftreinigungsgeräten werden nach derzeitiger Kenntnis des Bezirksamtes über die Berliner Immobilienmanagement GmbH zentral (europaweit) für alle Bezirke ausgeschrieben. Auf diese Vergabe und den Zeitraum bis zur Auslieferung an die Schulen hat das Bezirksamt keinen Einfluss.
Siehe Antwort zu Frage 1
Das Rechtsamt war in den Vorgang nicht einbezogen, da das Schreiben der Sen BJF eindeutig war und es keiner weitergehenden rechtlichen Prüfung bedurfte.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke
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