Drucksache - DS/1954/V
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Ich frage das Bezirksamt,
Abt. Bauen, Planen und Facility Management Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Der aktuelle Grundstückseigentümer ist dem Stadtentwicklungsamt nicht bekannt. (Bzgl. Eigentümerauskünfte wird auf das zuständige Grundbuchamt verwiesen.)
Zukünftig geplante Nutzungen sind dem Stadtentwicklungsamt nicht bekannt. Ein entsprechender Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung liegt derzeit nicht vor. Es gibt einen Vorbescheid mit einer im Baukollegium abgestimmten Bebauung. Dieser ist nun allerdings hinfällig, da sich dieser auf das Gesamtgrundstück bezog, und nun nach Abtrennung vom großen Grundstück der Howoge planungsrechtlich nicht mehr zulässig ist. Schreiben von mir an die (ehemalige) Eigentümerin aus dem April und Juni 2020 zu deren Plänen mit dem Grundstück blieben unbeantwortet.
Ja, bereits in der Vergangenheit wurden im Rahmen der Gebietskulissen Sanierungsgebiet und Quartiersmanagement Anstrengungen unternommen, und auch die Gewobag hatte dazu Idee entwickelt. Ein umfassender Ansatz wurde jedoch zurückgestellt, da eine Zusammenarbeit seitens der Eigentümer des genannten Blocks nicht möglich war. Erst jetzt wird es möglich sein ein integriertes Konzept zu entwickeln. Ein Auftaktgespräch zwischen mir und der Howoge hat bereits stattgefunden. Jedoch erst wenn der Nutzen-Lasten-Wechsel erfolgt ist, werden Gespräche auf Arbeitsebene zu den verschiedenen Themen anstehen.
Nachtrag: Da dies am 1.2.2021 mittlerweile erfolgt ist, steht der Aufnahme der Gespräche hoffentlich nichts mehr im Wege.
Die Erstellung eines solchen Konzeptes setzt die Mitwirkungsbereitschaft von Gewobag, Howoge und ggf. weiteren Akteur*innen voraus.
Die Wirtschaftsförderung ist gern bereit, bei der Erarbeitung eines solchen gemeinsamen Konzeptes mitzuwirken und zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt
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