Drucksache - DS/1919/V  

 
 
Betreff: Wird am Erkelenzdamm 3 wieder produziert?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heihsel, MarleneHeihsel, Marlene
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
09.12.2020 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche Nutzungen gibt es auf dem Grundstück am Erkelenzdamm 3 in Kreuzberg, das inzwischen an das Land Berlin überging, weil der ursprüngliche Kaufinteressent für das Erbbaurecht 2018 vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg abgelehnt wurde, weil dessen Digital-Unternehmen nicht an diese Stelle passe?
  2. Wie lang stand das Gebäude seit dem missglückten Verkauf Mitte 2018 leer?
  3. Inwiefern wurden die planungsrechtlichen Grundlagen für die zulässige Nutzung des Grundstücks, seit das Land das Erbbaurecht erworben hat, geändert?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management

Bezirksstadtrat

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Welche Nutzungen gibt es auf dem Grundstück am Erkelenzdamm 3 in Kreuzberg, das inzwischen an das Land Berlin überging, weil der ursprüngliche Kaufinteressent für das Erbbaurecht 2018 vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg abgelehnt wurde, weil dessen Digital-Unternehmen nicht an diese Stelle passe?

 

Ich antworte auf Ihre Fragen 1 und 2 gemeinsam:

 

Das Grundstück befindet sich seit der Ausübung des Vorkaufsrechts im Vermögen der BIM. Zum aktuellen Stand habe ich eine Anfrage auf Landesebene gestellt, eine Antwort steht aus.

 

Der Portfolioausschuss hat entschieden, dass ein Haus des Handwerks entstehen soll. Die Immobilie soll im Eigentum der BIM bleiben, also kein neuer Erbbauvertrag vergeben werden. Für den Winter 19/20 wurde das Gebäude der ltehilfe zu Zwischennutzung angeboten, die aber nicht stattfand, vermutlich auch technischen Gründen.

Das Konzept eines Handwerkerhauses wurde auch vom Bezirksamt positiv votiert. Hintergrund ist, dass die Liegenschaft und eine Zuführung von Mitteln der Senatsverwaltung für Wirtschaft, mit der Maßgabe erfolgte das Gewerberaumentwicklungskonzept des Bezirks umzusetzen. Dieses sieht insbesondere den Erhalt von Handwerksbetrieben und produzierendem Gewerbe im Sinne der Kreuzberger Mischung vor.

Initiiert wurde die Ausübung des Vorkaufsrechts bekanntlich durch Künstler auf der Suche nach bezahlbarem Gewerberaum, den es immer weniger in Friedrichshain-Kreuzberg gibt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch eine Einheit oder mehrere als Atelier an Künstler vermietet werden. Dazu liegt mir aber noch nichts Konkretes vor, wie etwa die Kriterien und Prozedere eines Vergabeverfahren.

Sofern mir eine Rückmeldung der BIM vorliegt werde ich darüber im Stadtentwicklungsausschuss berichten.

 

  1. Wie lang stand das Gebäude seit dem missglückten Verkauf Mitte 2018 leer?

 

Siehe Frage 1.

 

  1. Inwiefern wurden die planungsrechtlichen Grundlagen für die zulässige Nutzung des Grundstücks, seit das Land das Erbbaurecht erworben hat, geändert?

 

Die planungsrechtlichen Grundlagen haben sich seither nicht geändert.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Florian Schmidt

 

 

 

 
 

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