Drucksache - DS/1908/V  

 
 
Betreff: Versagen des Stadtrats Schmidt zur Wahrnehmung eines Vorkaufsrechts
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:Forck, SebastianForck, Sebastian
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
09.12.2020 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Warum hat das Bezirksamt nicht sein kommunales Vorkaufsrecht für die Liegenschaft Taborstr. 3 ausgeübt?
     
  2. Wurde eine Abwendungsvereinbarung mit dem Käufer der vorgenannten Liegenschaft abgeschlossen?
     
  3. Warum wurden aus dem Versagen des Bezirksamtes im Fall Krossener Str. 29/Seumestr. 12 keine Vorkehrungen getroffen, damit sich ein solcher Fall nicht wiederholt?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management

Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Warum hat das Bezirksamt nicht sein kommunales Vorkaufsrecht für die Liegenschaft Taborstr. 3 ausgeübt?

 

Das Vorkaufsrecht konnte nicht ausgeübt werden, weil zum Fristende die Voraussetzungen zur Ausübung noch nicht gegeben waren. Ursache war eine interne Kommunikationspanne, so dass die mit der Bearbeitung zuständige Person von einem falschen Fristende ausging. Die internen Abläufe wurden mittlerweile optimiert, so das eine Wiederholung zukünftig ausgeschlossen ist.

 

  1. Wurde eine Abwendungsvereinbarung mit dem Käufer der vorgenannten Liegenschaft abgeschlossen?

 

Nein, es wurde keine Abwendungsvereinbarung geschlossen. Im Falle der Abwendung des Vorkaufsrechts bestünde gem. § 27 Baugesetzbuch ohnehin keine Möglichkeit mehr, das Vorkaufsrecht auszuüben.

 

  1. Warum wurden aus dem Versagen des Bezirksamtes im Fall Krossener Str. 29/Seumestr. 12 keine Vorkehrungen getroffen, damit sich ein solcher Fall nicht wiederholt?

 

Die beiden Fälle stehen in keinem sachlichen oder personellen Zusammenhang, die Ursachen unterscheiden sich. Es wurden in beiden Fällen Vorkehrungen getroffen, damit ein gleich gelagerter Fall zukünftig nicht mehr auftritt. Dennoch können menschliche Fehler nie völlig ausgeschlossen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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