Drucksache - DS/1873/V  

 
 
Betreff: Feststellung der Planreife zum Bebauungsplan VI-46-1 für das Grundstück Hallesches Ufer 60 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss StadtBWAusschuss StadtBW
  Dahl, John
Drucksache-Art:BeschlussBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Vorberatung
18.11.2020 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW) gegenstandslos   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Entscheidung
25.11.2020 
Öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen nimmt Bezug auf die DS/1753/V (Bezirksamtsvorlage Nr. V/ 689 /2020), in der  ausgeführt wird, dass bei Billigung des Bebauungsplanentwurfs durch den Ausschuss oder die BVV eine der Voraussetzungen einer Planreifegenehmigung gem. § 33 BauGB erfüllt ist und ein Anspruch auf eine Planreifegenehmigung entstehen kann.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen beschließt die verbindliche Billigung des Inhalts des Bebauungsplanentwurfs VI-46-1 gem. der Drucksache DS/1872/V Bebauungsplan VI-46-1 für das Grundstück Hallesches Ufer 60 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg hier: Ergebnisse der Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und Ergebnisse der Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB sowie Ergebnisse der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a (3) BauGB

 

 

 

 
 

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