Drucksache - DS/1657/V  

 
 
Betreff: Außengastronomie in Zeiten von Corona
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heihsel, MichaelHeihsel, Michael
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
27.05.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie verfährt das Ordnungsamt momentan bezüglich der Überprüfung der Vorgaben des Sondernutzungskonzepts bei der Außengastronomie?

 

  1. Wie viele OA-Überprüfungen der Außengastronomie gab es seit Aufhebung des Lockdowns für die Gastronomie?

 

  1. Werden aktuell Sondernutzungsgebühren vom Bezirksamt erhoben?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Hehmke 

 

 

zu Frage 1: Der allgemeine Ordnungsdienst des Ordnungsamtes ist derzeit mit der Überwachung der Einhaltung der Vorgaben der Änderungsmaßnahmenverordnung beschäftigt und nahezu ausgelastet.

Darüber hinaus werden überwiegend Verkehrsbehinderungen im ruhenden Verkehr weiterhin geahndet.

Die Überwachung der Einhaltung des Sondernutzungskonzepts erfolgt jeweils im Rahmen der Kontrollen bezüglich der Eindämmungsmaßnahmenverordnung in Gaststätten.

Bedeutsam ist dabei insbesondere, dass jeweils ausreichend Fläche zum Passieren für zu Fußgehende verbleibt und dass keine Gefährdung im Übergangsbereich zwischen Gehwegen und Fahrbahnen entstehen.

Bei den künftigen Kontrollen wird zu berücksichtigen sein, dass Betreiberinnen und Betreiber einen entsprechenden Interessenbekundungsverfahren des Straßen- und Grünflächenamtes Teil genommen haben unter Widerrufsvorbehalt und temporär ermöglicht werden soll zwecks erleichteter Einhaltung von Abständen zwischen den Tischen auf Flächen- und Parkstreifen zur Verfügung zu stellen.

 

zu Frage 2: Seit Inkrafttreten der ersten Fassung der Eindämmungsverordnung hat es in Gastronomiebetrieben im Bezirk vom Ordnungsamt durchgeführt 785 Kontrollen gegeben.

Im Ergebnis wurden mehrere mündliche Verwarnungen ausgesprochen und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, bezogen auf die Ortsteile heißt es 389 Kontrollen in Friedrichshain Null mündliche Verwarnungen, vier Ordnungswidrigkeitsverfahren und auf Kreuzberg bezogen 396 Kontrollen, 16 mündliche Verwarnungen und insgesamt drei Ordnungswidrigkeitsverfahren und sogar fünf Schließungen.

Das ist jetzt der gesamte Zeitraum, ich kann es Ihnen jetzt nicht differenziert nach dem von Ihnen erfragten Zeitraum sagen. Aber ich kann Ihnen sagen, wenn Sie annehmen, dass die Überwachung der Eindämmungsverordnung sich ausschließlich auf den Gastronomiebereich bezieht, dann ist das nicht richtig. Das heißt, wir stellen Verstöße fest im öffentlichen Straßenland, was nicht mit Gastronomie zu tun hat. Wir stellen Verstöße fest in Grünanlagen. Wir stellen Verstöße fest auf Sport- und Spielplätzen und wir stellen auch Verstöße fest in anderen gewerblichen Einrichtungen. Also das betrifft ja nicht nur die Gastronomie, sondern beispielsweise auch den Einzelhandel oder Beherberungsstätten. Wenn ich die ganzen Zahlen zusammen nehme, dann haben wir natürlich ein viel höheres Aufkommen an Feststellung, die auch einer Handlung zugeführt werden.

 

Herr Heihsel: Vielen Dank Herr Hehmke r die Beantwortung der Fragen.

Meine Nachfrage wäre, ob das Bezirksamt denn plant, ggf. die Parkplätze, die ja momentan ungenutzt, ich weiß ja gar nicht wo stehen, r die Außengastronomie flott zu machen und zu nutzen?

 

BezBmin Frau Herrmann: Nein, bisher nicht.

 

 
 

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