Drucksache - DS/1649/V
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt soll sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, bezüglich der Nutzung der Außenbereiche für die Gastronomie im Bezirk auf die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr für das öffentliche Straßenland und soweit möglich auf das Antragserfordernis für Sondernutzung für das Jahr 2020 zu verzichten. Die gastronomischen Betriebe haben dabei selbstständig darauf zu achten, dass alle Verordnungen und Hygienevorschriften eingehalten werden. Das Ordnungsamt soll die relevanten Verordnungen auf der Website des Bezirks leicht verständlich darstellen und ggf. schnellstmöglich Hilfestellungen leisten.
Der BVV ist bis zur ersten BVV-Sitzung nach der Sommerpause 2020 zu berichten.
Begründung:
Die Gastronomie ist durch die Corona-Krise stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Insbesondere in Friedrichshain-Kreuzberg stehen sehr viele Existenzen auf dem Spiel. Hier ist auch vom Bezirk schnelle Hilfe zu gewährleisten. Das Aussetzen der Sondernutzungsgebühren ist dabei ein schnell und unkompliziert umzusetzender Baustein.
BVV 27.05.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung:
UVKI 11.06.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
PHI 22.09.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 01.10.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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