Drucksache - DS/1622/V  

 
 
Betreff: BVV digital - Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPVorsteherin
Verfasser:Heihsel, MichaelJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragDrucksache zurückgezogen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
29.04.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Frauen, Gleichstellung, Inklusion und Queer Vorberatung
28.05.2020 
Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Frauen, Gleichstellung, Inklusion und Queer (QueerInk) im Ausschuss abgelehnt   
Unterausschuss Geschäftsordnung Vorberatung
16.11.2020 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Unterausschusses Geschäftsordnung (UA GO) vertagt   
Ältestenrat
17.11.2020 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ältestenrates (ÄR) mit dem Unterausschuss Geschäftsordnung zurückgezogen   
Unterausschuss Geschäftsordnung

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/1622/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie verändert die BVV die Art und Weise der Tagung der BVV und der Ausschüsse wie folgt: Alle BVV- sowie Ausschusssitzungen werden ab dem 27.04.2020 digital per Videokonferenz über eine Plattform wie z.B. Zoom abgewickelt und folgen dem gewohnten Terminplan für 2020.

 

Folgende Maßnahmen werden vorab umgesetzt:

 

  • Die Fraktionsvorsitzenden stellen in ihren Fraktionen sicher, dass alle Verordneten über die technischen Voraussetzungen verfügen und führen ggf. eigene Schulungen durch.
  • Die BVV-Vorsteherin bezieht im Namen der BVV einen Zoom-Business-Account (18,99€ pro Monat) oder einen Account einer alternativen Plattform. Zoom beispielsweise ermöglicht die Teilnahme von bis zu 300 Teilnehmern, wodurch auch ausreichend Gäste den Sitzungen beiwohnen können.
  • Der BVV-Vorstand setzt einen Termin für eine Probe-Sitzung an und führt eine Probe-Sitzung mit allen Verordneten durch.

 

r die Sitzungen gelten folgende Regelungen:

 

  • Die Sitzungen werden von der BVV-Vorsteherin bzw. den Ausschussvorsitzenden geleitet und moderiert.
  • Die Teilnehmerliste wird am Beginn einer Sitzung von der Sitzungsleitung über die Videofunktion der Plattform kontrolliert. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich, kann aber im Bedarfsfall per PDF-Dokument mit Signatur bei der Sitzungsleitung nachträglich eingereicht werden. 
  • Teilnehmer*innen, die nicht das Wort haben, schalten ihre Mikrofone aus. Die Kameras aller Teilnehmer*innen sind angeschaltet. Mikrofone werden eingeschaltet, wenn man das Wort erhält.
  • Die Sitzungsleitung führt eine Redner*innenliste. Um auf die Redner*innenliste zu gelangen, melden sich die Verordneten per Konferenz-Chat mit einem ‚x.
  • Abstimmungen werden über den Chat durchgeführt, nachdem die Vorsteherin dort die Abstimmung per Nachricht eröffnet. Abgestimmt wird mit ‚ja, ‚nein oder ‚Enthaltung. Somit ist sowohl die Übersichtlichkeit als auch eine zweifelsfreie Dokumentation gewährleistet. Die Vorsteherin beendet die Abstimmung schriftlich im Chat.
  • Die öffentliche Zugänglichkeit der Sitzungen ist sicherzustellen. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten. Erstens können die Konferenzen direkt öffentlich zugänglich gemacht werden, indem ein öffentlicher Zugangslink bereitgestellt wird. Dabei ist zu beachten, die Konferenzen so anzusetzen, dass nur Bezirksverordnete Rede-, Kommentar- und Videorechte besitzen. Alle anderen Gäste, die die Sitzung betreten, können lediglich zuhören und zusehen. In Ausschusssitzungen könnte Gästen durch die Sitzungsleitung das Wort erteilt werden. Die Einstellungen der Konferenz sind vorab durch die Sitzungsleitung sicherzustellen. Zweitens kann die Konferenz per Livestream beispielsweise auf YouTube übertragen werden und stellt somit auch die Öffentlichkeit der Sitzungen sicher. Die Entscheidung, über welchen Weg Öffentlichkeit hergestellt wird, obliegt dem Ältestenrat.
  • r eine erleichterte Erarbeitung der Sitzungsprotokolle können die durchgeführten Konferenzen über die Konferenz-Funktion „Recording“ aufgezeichnet werden. Außerdem kann die Datei des Chatprotokolls verwendet werden, um die Sitzungsprotokolle zu erstellen.
  • Des Weiteren gelten die üblichen Regelungen des BezVwG sowie der Geschäftsordnung der BVV.

 

 

Dieser Beschluss gilt, bis die BVV dessen Aufhebung beschließt.

 

 

Begründung:

 

Es ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar, wann wir in Deutschland wieder zum gewohnten Alltag zurückkehren können. Außerdem ist nicht abschätzbar, ob eventuell auch nach möglichen Lockerungen der Einschränkungen wieder Verschärfungen eintreten, beispielsweise weil eine zweite Pandemie-Welle droht. Daher wollen wir mit dem Beschluss die Handlungsfähigkeit der BVV auch über einen längeren Zeitraum der notwendigen Physical-Distancing-Maßnahmen ermöglichen. Allen Bezirksverordneten muss die Teilnahme und Mitarbeit an den Prozessen der BVV gewährleistet sein.

Das oberste Ziel dieser Maßnahmen ist aber der Schutz aller Bezirksverordneten, Stadträte, Mitarbeiter*innen und Gäste. Insbesondere Menschen, die Risikogruppen angehören, dürfen durch die Teilnahme an demokratischen Prozessen weder gefährdet noch ausgeschlossen werden.

 

 

BVV 29.04.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

 

  • Ausschuss für Frauen, Gleichstellung, Inklusion und Queer
  • Vorstand (UA-GO)
  • Ausschuss für Personal, Haushalt, Investitionen und Rechnungsprüfung (federführend)

 

 

UAGO 17.11.2020

Die Drucksache wird als erledigt (vgl. DS/0001-06/V) zurückgezogen.

 

 
 

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